Tourismuswelt

Nach dem Nationalrat (im Bild der Nationalratssaal) hat am Mittwoch auch der Ständerat den Anpassungen des Covid19-Gesetzes im Grundsatz zugestimmt. Bild: Marcel Kessler

Parlament heisst erweiterte Corona-Hilfen gut

Für Unternehmen in Härtefall-Situationen wird es im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie mehr finanzielle Unterstützung geben. Die Eidgenössischen Räte sind sich aber in einigen Punkten noch nicht einig.

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat den Anpassungen des Covid19-Gesetzes im Grundsatz zugestimmt. Diese sind nötig, weil der Bundesrat Mitte November bei gewissen Massnahmen im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie nachgebessert hat.

So werden etwa die Finanzhilfen für Unternehmen in Härtefall-Situationen aufgestockt von 400 Millionen auf eine Milliarde Franken. Anders als vom Bundesrat vorgesehen wollen National und Ständerat jenen Unternehmen einen Bezug ermöglichen, die im Vorjahr einen Umsatz von mindestens 50'000 Franken erwirtschaftet haben. Der Bundesrat sah eine Schwelle von 100'000 Franken vor.

Die Frage war im Ständerat hoch umstritten. Eine tiefere Schwelle sei eine erhebliche Ausweitung, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO) namens der Minderheit. Und Ruedi Noser (FDP/ZH) meinte, man solle nicht jeder Teilzeit- und Hobby-Firma das Fenster auftun. Der Rat schloss sich aber mit 22 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung der von Erich Ettlin (CVP/OW) angeführten Minderheit und der Linie des Nationalrats an.

Nicht einverstanden ist der Ständerat aber mit dem Zusatz des Nationalrats, dabei auch die ungedeckten Fixkosten zu berücksichtigen. Das sei kompliziert und würde die Verfahren verlängern. Auf Antrag von Jakob Stark (SVP/TG) wurde dagegen im Gesetz ergänzt, dass eine Härtefallmassnahme nur gewährt wird, wenn das unterstützte Unternehmen für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden und Tantiemen ausschüttet. Darüber wird der Nationalrat neu befinden müssen. Eine Differenz schuf der Ständerat zudem mit einem Antrag von Paul Rechsteiner (SP/SG). So sollen Personen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgesteuert werden, einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben - sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die kleine Kammer stimmte knapp mit 19 zu 16 Stimmen bei drei Enthaltungen zu.

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Ständerat will Rückzahlungsfrist für Covid-Kredite nicht verlängern

Anders als der Nationalrat will der Ständerat die ordentliche Frist für die Rückzahlung der Covid-Kredite nicht von fünf auf acht Jahre verlängern. Das hat er im Rahmen der Beratung des Solidarbürgschaftsgesetzes beschlossen.

Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle im Frühling vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz wird die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit. Von diesem Geld wurden rund 17,3 Milliarden Franken in Anspruch genommen.

Boni nicht antasten

Der Ständerat beschloss mit 30 zu 12 Stimmen, dass Unternehmen, die von einer Bürgschaft profitieren, keine Dividenden und Tantiemen auszahlen dürfen, bis der Betrag zurückbezahlt ist. Der Nationalrat war zuvor der Auffassung, dass Dividenden nicht nur nicht ausbezahlt, sondern gar nicht erst beschlossen werden dürfen. Der Ständerat folgte auch hier dem Bundesrat.

Eine Minderheit um Roberto Zanetti (SP/SO) wollte auch die Auszahlungen von Boni verbieten. Das sei eine Frage des Anstands und der politischen Akzeptanz, sagte Zanetti. Er verwies auf die Fluggesellschaft Swiss, die trotz Unterstützung des Bundes Boni auszahlte.

Finanzminister Maurer erklärte, dass die Swiss Arbeitsverträge habe, die 50 Prozent fixe und 50 Prozent variable Lohnanteile habe. Diese vermeintlichen Boni seien vertraglich zugesicherte Gelder. Dies zeige den Schwachpunkt des Minderheitsantrags, argumentierte Maurer. «Dies zur Ehrrettung der Swiss», schloss er.

Nationalrat lehnt Kapazitätsbeschränkungen in Skigebieten ab

Keine schärferen Corona-Vorschriften für den Schweizer Wintersport: Diesen Appell hat der Nationalrat an den Bundesrat gerichtet. Die grosse Kammer verabschiedete im Hinblick auf die Bundesratssitzung vom Freitag eine entsprechende Erklärung.

Eingereicht hatte diese die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N). Ähnlich äusserte sich am Mittwoch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Die grosse Kammer stimmte am Donnerstag mit 100 zu 80 Stimmen bei 9 Enthaltungen für die Verabschiedung der Erklärung. Grund für die Offensive, die von bürgerlicher Seite kommt, ist ein Verordnungsentwurf des Bundesrats, den dieser vor einigen Tagen bei den Kantonen und bei den Parlamentskommissionen in die Anhörung geschickt hat. Nach Medienberichten sollen dabei die Skigebiete in der Schweiz zwar grundsätzlich offen bleiben.

Um einen Grossandrang zu vermeiden, sollen aber Massnahmen wie Kapazitätseinschränkungen oder eine frühe Sperrstunde für Gastronomiebetriebe gelten. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich heute Nachmittag (4. Dezember) über das «Festtagspaket», das die Corona-Massnahmen zum Jahreswechsel definieren soll.

(JCR)