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Im Berner Bundeshaus ist gerade sehr viel los. Gross gelockert hat der Bundesrat nicht, doch im Hintergrund wird im Ständerat um Details des Covid-Gesetzes und um Privilegien für Geimpfte lobbyiert. Bild: noaalanz

Könnten à-fonds-perdu-Beiträge künftig doch zurückgefordert werden?

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat Änderungen am Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Covid19-Gesetzes vorgenommen, namentlich bei den Härtefallregelungen. Sie beantragt zudem, dass gewisse Beiträge rückzahlungspflichtig sein sollen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates will derweil Geimpfte von der Quarantänepflicht befreien.

Der Bundesrat hat soeben seine sanften Lockerungsmassnahmen bekannt gegeben. Überraschungen gab es keine: Läden. Sportanlagen draussen und auch Freizeitbetriebe draussen (z.B. Zoos) dürfen ab 1. März wieder öffnen, ebenso Museen, Bibliotheken und Archive. Für unter 20-jährige wird ebenfalls stärker gelockert und Treffen im Freien sind wieder für bis zu 15 Personen erlaubt. Weiterhin und bis mindestens zum 22. März bleiben Restaurants, Bars, Discos und Kulturbetriebe (drinnen) geschlossen. Es gilt auch weiterhin ein Veranstaltungsverbot und Home-Office-Pflicht.

Für die Reisebranche mehr von Interesse ist, was sich bei der weiteren Bearbeitung des Covid19-Gesetzes tut.

Keine Quarantäne für Geimpfte?

Bereits gestern Abend empfahl die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) dem Bundesrat, nachweislich nicht ansteckende Personen von erheblichen individuellen Grundrechtseingriffen wie Quarantänemassnahmen auszunehmen. Bei Geimpften müsse das der Fall sein, sobald erwiesen ist, dass die Covid-19-Impfung auch die Übertragung des Virus verhindert.

Die Kommission hat sich damit auseinandergesetzt, ob für geimpfte Personen in Bezug auf die Grundfreiheiten und -rechte zwangsläufig Erleichterungen vorzusehen sind und inwieweit Private im Rahmen der Vertragsfreiheit den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen auf geimpfte Personen beschränken dürfen. Der Bundesrat habe diese Themen auch diskutiert. Konkret hat nun die Kommission folgende Erwartungen an den Bundesrat ausgedrückt:

  • Ab dem Zeitpunkt, ab dem wissenschaftlich erwiesen ist, dass eine Impfung auch wirksam die Ansteckung Dritter verhindert, sind gegenüber entsprechend geimpften Personen keine schweren individuellen Grundrechtseingriffe (insbesondere keine Quarantäne) mehr anzuordnen und für diesen Zeitpunkt weitere Erleichterungen sorgfältig zu prüfen. Dies soll sinngemäss auch für andere Nachweise der Nichtansteckbarkeit gelten (durch Genesung oder Negativtest).
  • Der Bundesrat soll rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für ein sicheres und praktikables Zertifizierungssystem für den Impfnachweis und/oder einen entsprechenden Impfausweis vorbereiten.

Dringliche Änderungen bei den Härtefallregelungen

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat ihrerseits mehrere Änderungen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen, namentlich bei den Härtefallregelungen. Die Kommission hat hier die meisten Anträge des Bundesrates angenommen, beantragt aber, dass die Unternehmen, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden (und damit nicht mehr nur jene, welche vor dem 1. März 2020 gegründet wurden), ebenfalls berücksichtigt werden. Die Kommission beantragt zudem, den Finanzierungsanteil des Bundes an den Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken von 70 auf 80 Prozent zu erhöhen. Dies generiert für den Bund zusätzliche Kosten von 600 Millionen Franken, weshalb der Verpflichtungskredit von 8,2 Milliarden Franken um diesen Betrag erhöht wurde.

Ausserdem - und hier wird's spannend - möchte die Kommission eine Bestimmung ins Gesetz aufnehmen, welche vorsieht, dass à-fonds-perdu-Beiträge von mehr als 1 Million Franken an Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken in bestimmten Fällen zumindest teilweise zurückgefordert werden können. Sie hat die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Bestimmung auszuarbeiten, welche die Kommission dann an einer zusätzlichen Sitzung zu Beginn der Frühjahrssession beraten wird.

Bei der Arbeitslosenversicherung hat die Kommission den Antrag des Bundesrates angenommen, zusätzlich höchstens 66 Taggelder vorzusehen. Der Antrag, die Anzahl Taggelder auf 107 zu erhöhen, um auch die Personen einzubeziehen, die im Januar und Februar 2021 arbeitslos geworden sind, wurde abgelehnt. Die Kommission beantragt im Weiteren, die Regelung für die Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen bis Ende Juni 2021 (statt nur bis März 2021) zu verlängern. Ferner hat die Kommission dem Vorhaben des Bundesrates zugestimmt, erneut Zusatzbeiträge zu entrichten, um die Kosten der im Jahr 2021 ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen zu decken.

Die Kommission hält zudem eine möglichst breite Teststrategie für entscheidend. Sie hat deshalb entschieden, ihrem Rat eine neue Bestimmung im Covid-19-Gesetz zu beantragen, wonach der Bund die Durchführung von Covid19-Tests fördert und die ungedeckten Kosten trägt. Die Kommission hat darüber hinaus zahlreiche Anträge zu Aspekten beraten, die nicht vom Entwurf des Bundesrates abgedeckt sind. So hat sie einen Antrag angenommen, wonach die Kantone in den Jahren 2021 und 2022 bis zu 12 offene Verkaufssonntage pro Jahr vorsehen dürfen, damit die Geschäfte die Verluste kompensieren können, die durch die behördlichen Schliessungen entstanden sind.

Kommen diese Forderungen der Kommission durch? Das ist alles andere als sicher. In einem offenen Brief hatte sie den Bundesrat aufgefordert, Gastronomiebetriebe schon ab 1. März wieder zu öffnen - was der Bundesrat soeben abgelehnt hat. Die Kommission setzt sich derweil auf den Standpunkt, dass das Management der gesundheitlichen Krise beim Bundesrat bleiben muss.

(JCR)