Flug

«Es kann und darf nicht sein, dass die Reisebranche für die Risiken der Airline-Industrie geradestehen muss», sagt SRV-Geschäftsleiter Walter Kunz. Bild: TN

Eine Million geschädigte Passagiere: «Jetzt ist genug!»

Die 30 Landesverbände der ECTAA, darunter der SRV, fordern vom EU-Verkehrsministerium, Airlines zu verpflichten, die Kundengelder endlich abzusichern.

The European Agents' and Tour Operators' Association (ECTAA) gelangt ans Europäische Ministerium für Mobilität und Verkehr in Brüssel mit einer Forderung. Airlines sollen endlich eine Kundengeldabsicherung vorweisen müssen.

Eine Million geschädigter Passagiere innerhalb von drei Monaten seien genug, moniert die ECTAA und zählt auf:

  • Air Berlin: Mindestens 180'000 Kunden erhalten für den bereits gebuchten Flug keine Rückerstattung
  • Niki: Rund 410'000 Buchungen wurden storniert, davon waren über die Hälfte Reisebüro-Buchungen
  • Monarch Airlines: Mehr als 110'000 Passagiere strandeten nach der plötzlichen Ankündigung im Ausland, während weitere 750'000 Personen bereits für Flüge bezahlt haben, die sich nicht antreten konnten.

Zudem hält die ECTAA fest, dass nicht nur Mitarbeiter und Passagiere bei den Groundings zu Schaden gekommen sind, sondern auch Reisebüros und Reiseveranstalter, die Flüge der betroffenen Airlines innerhalb eines Pauschalarrangements verkauft hatten und deshalb gegenüber ihren Kunden in der Haftung stehen.

Absicherung soll über den Ticketpreis erfolgen

«Es kann und darf nicht sein, dass die Reisebranche für Risiken der Airline-Industrie geradestehen muss», sagt Walter Kunz, Geschäftsführer des Schweizer Reise-Verbands (SRV). Der SRV und die anderen 29 Landesverbände, die der ECTAA angehören, sehen das Europäische Ministerium für Mobilität und Verkehr in der Pflicht, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen. «Wir verlangen, dass EU-Rechtsvorschriften eingeführt werden, die die Fluggesellschaften künftig verpflichten, die Kundengelder abzusichern.»

Meist sei der alternative Flug viel teurer als das, was der Kunde dem Reisebüro bezahlt habe, sagt Kunz. «Das heisst, das Reisebüro verliert erstens das Geld, das es der Pleitefluggesellschaft bezahlt hat. Und zweitens muss das Reisebüro noch einen viel teureren Flug besorgen. Gegen diese Situation wehren wir uns. Wir wollen gleich lange Spiesse.» Für kleinere Reisebüros könne das existenzbedrohend sein.

Die EU müsse die Fluggesellschaften verpflichten, die Kundengelder künftig abzusichern. Diese Absicherung solle über den Ticketpreis finanziert werden. Dies würde zu steigenden Flugpreisen führen. Das Ausmass sei aber schwierig zu beziffern, erklärte Kunz.

Dies hänge von der Art der Absicherung ab. Entweder müsse eine Airline eine Versicherung abschliessen. Oder es werde ein gemeinsamer Fonds geschaffen, der Ausfälle abdecken soll, analog zum Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, der dafür gerade steht, wenn ein angeschlossenes Reisebüro pleite geht.

Jede Fluggesellschaft, die Europa anfliege, müsste so eine Kundengeldabsicherung aufweisen. Damit würden europäische Airlines nicht benachteiligt gegenüber ihren Konkurrenten aus dem Mittleren Osten oder Amerika, sagte der SRV-Geschäftsführer.

Zu den Erfolgsaussichten für den Vorstoss, sagte Kunz: «Ich denke, die Chancen waren noch nie so gut wie jetzt nach all den Airline-Konkursen in der letzten Zeit.» Denn es seien sehr viele Kunden zu Schaden gekommen. Die Reisebranche hatte in den vergangenen Jahren wiederholt eine Kundengeldabsicherung der Airlines gefordert, war aber damit nie durchgedrungen.

Das sagen die Airlines zur Forderung

Das was sagen die Airlines selber dazu, künftig bald eine Kundengeldabsicherung vorweisen zu müssen? travelnews.ch hat bei Jürg Schwarz nachgefragt, dem Präsidenten des Board of Airline Representatives (B.A.R.) Switzerland.

Zur ECTAA-Forderung sagt Jürg Schwarz: «Weltweit soll es 1500 Fluggesellschaften in 200 Ländern geben, darin eingeschlossen sind 282 IATA-Airlines. Es gibt Fluggesellschaften, die in der Schweiz registriert sind oder in die Schweiz fliegen und nicht Mitglied einer Vereinigung sind. Es ist nicht klar was gemeint ist, wenn von der Kundengeldabsicherung <der Airlines> gesprochen wird.» Selbst wenn eine gewisse Auswahl von Airlines zur Kundengeldabsicherung verpflichtet werden, würde die Einführung der Kundengelabsicherung einen unverhältnismässig grossen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedingen. «Wer soll das umsetzen?» fragt Schwarz. Dabei müsse auch der Verkauf und Vertrieb im heutigen, digitalen Zeitalter berücksichtigt werden.

Ein weiterer, wichtiger Punkt der gegen eine solche Garantie spreche, sei die Möglichkeit für fast konkursite oder bald zahlungunfähige Airlines noch länger zu versuchen, mit absoluten Tiefstpreisen Kunden zu ködern, um sich mit flüssigen Mitteln noch möglichst lange in der Luft zu halten. «Solches Tun würde durch die kommerziell erfolgreicheren, übrigen Airlines indirekt mittels Kundengeldabsicherung unterstützt, weil Kunden weiterhin und ohne Risiko die Schnäppchen buchen können – sie würden ja ihr eingesetztes Geld beim späteren Grounding wieder zurückerhalten», sagt Jürg Schwarz.

Auf die Reaktion des EU-Verkehrsministeriums darf man gespannt sein. Der Druck auf die Airlines dürfte sich nun mit dem ECTAA-Vorstoss jedenfalls erhöhen, wenngleich EU-Ministerien nicht für rasches Handeln bekannt sind.

Auch Swiss gegen Absicherung

Die Swiss lehnt den Vorstoss der Reisebranche ebenfalls ab: «Wir sind der Ansicht, dass grundsätzlich jene Partei die Versicherungsprämien bezahlen sollte, die im Schadensfall auch die Versicherungsleistung erhält», erklärt Sprecherin Meike Fuhlrott. Im Klartext wären das die Passagiere oder die Reiseveranstalter.

Darüber hinaus seien die Rechte für Flugpassagiere in Europa bereits ausgesprochen stark ausgebaut. «Wir erachten daher eine weitere, einseitige Belastung der europäischen Luftfahrtunternehmen als nicht zweckmässig, da dies zu zusätzlichen Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten führen würde», sagt Fuhlrott.

(AWP/TN)