Here & There

Ab sofort müssen Tagestouristen in Venedig während der Hochsaison fünf Euro Eintritt bezahlen. Bild: Pixabay

Ab sofort zahlen Tagestouristen in Venedig Eintritt

Italien-Reisende, die einen Tagesausflug nach Venedig machen, müssen dieses Jahr an 29 Testtagen eine Zutrittsgebühr bezahlen. Heute wird das Eintrittsgeld von fünf Euro erstmals fällig. Im kommenden Jahr soll die Regelung fix eingeführt werden.

Venedig gehört zu den beliebtesten Reisezielen in Europa. Jedes Jahr besuchen rund 14 Millionen Touristinnen und Touristen die Lagunenstadt. Um die Besucherströme besser lenken zu können, müssen Tagesgäste ihren Ausflug in die Altstadt jetzt vorab reservieren und eine Eintrittsgebühr bezahlen. Heute Donnerstag setzt die Stadt die neue Regelung erstmals um.

Sie gilt dieses Jahr an 29 Tagen, jeweils von 8.30 Uhr bis 16 Uhr: vom 25. April bis einschliesslich 5. Mai und dann mit einer Ausnahme (1./2. Juni) an allen Wochenenden bis Mitte Juli. Mit der Gebühr soll verhindert werden, dass der Massentourismus in Venedig noch mehr Schäden anrichtet als heute schon. Die mehr als fünf Millionen Besucherinnen und Besucher pro Jahr bringen der Stadt viel Geld in die Kassen, bereiten aber auch grosse Probleme.

Venedigs Bürgermeister, Luigi Brugnaro, verteidigte die umstrittene Massnahme an einer Medienkonferenz. «Unser Ziel ist nicht, Geld zu kassieren, sondern zu verhindern, dass die Stadt explodiert. Wir wollen Venedig touristenfreundlicher gestalten, denn es gehört nicht nur den Venezianern sondern der ganzen Welt», sagte er.

Eintritt erhoben wird ausschliesslich von Tagestouristen. Sie müssen sich übers Internet einen QR-Code besorgen und diesen aufs Handy laden. Gezahlt wird der Betrag mit Kreditkarte oder Paypal. Wer in der Altstadt ohne Venedig-Ticket erwischt wird, muss mit einer Busse rechnen.

Einheimische und in Venedig geborene Personen, Immobilienbesitzer (auch wenn sie nicht in Venedig wohnen), Studierende und Menschen, die in Venedig arbeiten, müssen kein Eintrittsgeld zahlen. Für andere Kategorien, wie Kinder unter 14 Jahren, Behinderte und Begleitpersonen besteht zwar eine Buchungs-, aber keine Zahlungspflicht.

(TN)