Flug

Die EU darf künftig Passagierdaten fünf Jahre lang speichern. Bild: Fotolia.com

Künftig fliegt in der EU niemand mehr anonym

Die EU führt die sogenannten PNR-Richtlinien (Passenger Name Record) ein. Behörden erhalten somit tiefe Einblicke in die Passagierdaten.

Am gestrigen Donnerstag, 14. April, hat das EU-Parlament in Strassburg getagt und die PNR-Richtlinien verabschiedet. Künftig werden Passagierdaten wie Namen, Reisedaten, Route, Sitznummer, Gepäckangaben, Zahlungsmethode wie auch Essenswünsche von den Airlines an die EU-Staaten übermittelt. Die Mitgliedstaaten sollen PNR-Zentralstellen einrichten, an denen die Daten verarbeitet werden. Die Informationen werden insgesamt fünf Jahre lang gespeichert, davon die ersten sechs Monate lang unanonymisiert. Danach dürfen Name, Anschrift oder Kontaktdaten nicht mehr sichtbar sein. Einen automatischen Austausch aller Daten zwischen den EU-Staaten soll es nicht geben, in Verdachtsfällen kann der Austausch aber genehmigt werden.

Die Fluggastdaten sollen den Sicherheitsbehörden in allen 28 EU-Staaten bei der Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens helfen. Durch das Sammeln, den Austausch und die Analyse der Fluggastinformationen sollen Geheimdienste Muster verdächtigen Verhaltens erkennen und weiterverfolgen können.

Diese Regelung betrifft alle internationalen Flüge in oder aus einem EU-Mitgliedstaat. Auch Schweizer Fluggäste, die aus der Schweiz in ein EU-Land oder umgekehrt fliegen, werden so erfasst. Mitgliedstaaten können die Regelung auf Flüge innerhalb der EU anwenden, solange sie die EU-Kommission davon in Kenntnis setzen. Von Reisebüros oder Reiseveranstaltern dürfen PNR-Daten erhoben werden, da diese auch Flugbuchungen verarbeiten. Eine automatisierte Weiterleitung ist indes nicht vorgesehen, wie vom Deutschen Reiseverband ursprünglich befürchtet.

(TN)