Ferienland Schweiz

Wo ist was und wann offen?

Die Gäste sind verunsichert: Jetzt schafft Schweiz Tourismus mit einer schweizweiten Übersicht über die kantonalen Regelungen Klarheit für Wintersportler.

Was läuft nun genau in den Bergen? Die Gäste im Schweizer Winter sind angesichts der laufend wechselnden Öffnungszeiten von Restaurants und Skigebieten verunsichert.

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 18. Dezember schweizweit die Restaurants sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Gleichzeitig erlaubt er aber den Kantonen mit positiver epidemiologischer Entwicklung punktuelle Erleichterungen wie beispielsweise Restaurantöffnungen, oder im umgekehrten Fall zusätzliche Einschränkungen wie die Schliessung von Skigebieten.

Schweiz Tourismus reagiert auf die unbersichtliche Situation und will nun für die Gäste Barrieren abbauen, indem auf der Webseite www.myswitzerland.com/offen mit einem einfachen visuellen System eine umfassende, schweizweite Übersicht über die verschiedenen kantonalen Regelungen zur Verfügung gestellt wird. Diese Übersicht soll laufend aktualisiert und ergänzt werden und umfasst Links zu den verschiedenen Leistungsträgern und zum ebenfalls tagesaktuellen Schneebericht.

Diese Punkte gilt es zu beachten

  • Die Bergbahnen und Skigebiete sind unter strikter Einhaltung der Schutzkonzepte in Betrieb. Die Maskenpflicht gilt nicht nur in den geschlossenen Seilbahnkabinen, sondern auch auf den Freiluft-Bahnen (Sesselbahnen, Schlepplifte) sowie in allen Anstehbereichen.
  • Der öffentliche Verkehr ist unter strikter Einhaltung der Schutzkonzepte in Betrieb. Im öffentlichen Verkehr gilt schweizweit Maskenpflicht (inkl. Bahnhöfe, Haltestellen, Wartebereiche etc.).
  • Die meisten Hotels in der Schweiz sind unter strikter Einhaltung der Schutzkonzepte geöffnet.
  • Die Wellness-Betriebe sind grundsätzlich bis am 22. Januar 2021 geschlossen. Ausnahmen bilden Anlagen in Hotels für Hotelgäste, die unter strikter Einhaltung von Schutzkonzepten geöffnet sind.
  • Die Restaurationsbetriebe sind grundsätzlich bis am 22. Januar 2021 geschlossen. Ausnahmen bilden Restaurants in Hotels für Hotelgäste, die unter strikter Einhaltung von Schutzkonzepten geöffnet sind. Bei geöffneter Gastronomie dürfen höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. In Innen- und Aussenbereichen muss eine Maske getragen werden (ausser beim Sitzen am Tisch). Die Konsumation darf ausschliesslich sitzend stattfinden. Tanzlokale und Diskotheken sind geschlossen.

(TN)