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LH-Klage: Die langsamen Mühlen von Bern und Brüssel

Im September hat der Schweizer Reise-Verband wegen der Distribution Cost Charge eine Anzeige eingereicht. Die Fälle schleppen sich dahin.

Die schnelllebige Reisebranche ist sich eine andere Pace gewöhnt. Doch die Wettbewerbskommission in Bern und die EU-Kommissionen in Brüssel nehmen sich für die Betreuung einzelner Dossiers ein bisschen länger Zeit. Fünf Monate nachdem der Schweizer Reise-Verband (SRV) bei der Wettbewerbskommission in Bern Klage gegen die Lufthansa-Gruppe eingereicht hat wegen der Einführung der Distribution Cost Charge (DCC), liegen noch keine Ergebnisse vor.

SRV-Geschäftsführer Walter Kunz sagt: „Im Januar hatten wir bei der Weko nochmals nachgefragt.“ Doch die Swiss habe offenbar eine Fristverlängerung eingereicht, um Fragen zum Fall zu beantworten, und diese Frist sei bis Ende Januar gewährt worden. „Doch seitens der Wettbewerbskommission liegt bisher noch keine Entscheidung vor.“

Auch in Brüssel mahlen die Mühlen nicht schneller. Unter Federführung des europäischen Verbandes ECTAA wurde bei der EU-Wettbewerbskommission im letzten Herbst ebenfalls eine Klage eingereicht. Auch mit Brüssel steht der SRV im Kontakt, dieser Fall sei aber ebenfalls noch hängig, sagt Walter Kunz. „In den nächsten Tagen wird die ECTAA einen Fragebogen an die einzelnen Länder verschicken. Obwohl die Schweiz nicht in der EU ist, können wir als stark betroffenes Land daran teilnehmen“. Dabei gehe es um Fragen der DG Competition, der EU-Wettbewerbskommision, die anhand der Umfrage eine nähere Beurteilung vornehmen wolle.

Sowohl der SRV auf schweizerischer Ebene wie die ECTAA auf europäischer Ebene kämpfen gegen einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der LH-Gruppe rechtlich an, nachdem diese am 1. September eine 16 Franken/Euro-Gebühr eingeführt hat für Reservationen über globale Distributionssysteme.

(GWA)