Tourismuswelt

Die Weko untersucht mögliche Absprachen bei Online-Werbung, die auch Anbieter von Pauschalreisen betreffen. Bild: Adobe Stock

Reisebranche im Visier der Wettbewerbskommission

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat zwei Untersuchungen im Bereich der Suchmaschinenwerbung eröffnet. Betroffen sind unter anderem drei Schweizer Reiseanbieter, die mit Absprachen den Wettbewerb eingeschränkt haben könnten.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat zwei Untersuchungen im Bereich der Suchmaschinenwerbung eröffnet. Die erste Untersuchung betrifft Werbung in der Reisebranche, die zweite Werbung für Online-Casinos, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.

Konkret prüft die Weko laut dem Newsportal «Nau.ch» mögliche wettbewerbswidrige Abrede im Zusammenhang mit sogenanntem «Keyword-Bidding». Dabei können Unternehmen bei Suchmaschinenbetreibern auf Schlüsselwörter bieten, um bei entsprechenden Suchanfragen prominenter angezeigt zu werden und so die Sichtbarkeit ihres Angebots zu erhöhen.

Drei Reiseanbieter unter Verdacht

Auslöser der Verfahren sind laut Mitteilung mehrere bei der Weko eingereichte Selbstanzeigen. Demnach sollen sich einerseits Unternehmen aus der Reisebranche und andererseits mehrere Online-Casinos darauf geeinigt haben, sich auf den wichtigsten Suchmaschinen nicht gegenseitig zu konkurrenzieren. Konkret hätten sie darauf verzichtet, Gebote auf Schlüsselwörter abzugeben, die die Marken ihrer jeweiligen Konkurrenten betreffen.

Ein solches Verhalten könnte gemäss Weko eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellen, die den Wettbewerb einschränkt und sich nachteilig auf Konsumentinnen und Konsumenten auswirkt. Insbesondere könnte durch den gegenseitigen Verzicht auf entsprechende Gebote der Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern erschwert worden sein.

Die erste Untersuchung richtet sich gegen drei Unternehmen, die in der Schweiz Pauschalreisen anbieten. Die zweite Untersuchung betrifft nahezu sämtliche Schweizer Online-Casinos. Für alle betroffenen Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.

(TN)