Tourismuswelt

Verlängerungen der Stützinstrumente des Bundes sind in Bern populär. Bild: swiss-images

Die KAE könnte bis Ende 2022 bezogen werden

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates betrachtet die vom Bundesrat beantragten Anpassungen des Covid-19-Gesetzes als sinnvoll. Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenentschädigung sowie bei der Kurzarbeit sollen demnach bis Ende 2022 verlängert werden. Die Vorlage wird in der Wintersession von beiden Räten behandelt.

Da der weitere Verlauf der Pandemie nicht voraussehbar ist, erachtet die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) die vom Bundesrat beantragten Anpassungen des Covid-19-Gesetzes als sinnvoll und ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Die Kommission unterstützt grundsätzlich die in der Bundesratsvorlage beantragten Massnahmen und hat eine ausführliche Diskussion zur Verlängerung von Massnahmen zur Unterstützung der besonders betroffenen Branchen geführt. Sie ist weitestgehend dem Entwurf des Bundesrates gefolgt und hat zusätzlich folgende Beschlüsse gefasst:

  • Die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenentschädigung sowie bei der Kurzarbeit sollen bis Ende 2022 verlängert werden, da ungewiss ist, wie sich die Situation entwickeln wird.
  • Die Kommission ist der Ansicht, dass die Entschädigung des Erwerbsausfalles weiterhin auch bei einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit bis Ende 2022 ausgerichtet werden soll; und nicht wie vom Bundesrat beantragt nur noch bei Unterbruch der Erwerbstätigkeit.
  • Die Geltungsdauer der Beteiligung des Bundes an nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung soll bis Ende 2022 verlängert werden. Die Kommission weist darauf hin, dass ohne diese finanzielle Rückversicherung grosse Anlässe mit langer Vorlaufzeit gar nicht erst durchgeführt würden.

Verschiedene Minderheiten lehnen Teile der von der Kommission beantragten Verlängerungen ab. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen und wird in der Wintersession von beiden Räten behandelt.

Das ist sicher Musik in den Ohren vieler (Reisebranchen-)Unternehmen, deren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) Anfang 2022 abläuft und die deshalb möglicherweise in einen Liquiditäts-Engpass geraten könnten.

(JCR)