Tourismuswelt

Belgien, und somit auch Brüssel, stehen weiterhin auf der Quarantäneliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Bild: Marius Badstuber

Die Quarantänepflicht entfällt bis auf Weiteres für die meisten Länder

Angesichts steigender Infektionszahlen in ganz Europa stellt sich die Frage mehr denn je, wohin man überhaupt noch (quarantänefrei) reisen kann. Der Bundesrat hat heute Nachmittag die «CH+60»-Lösung angenommen.

Alle erwarteten die neue Risikoländerliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vergangenen Freitag, 23. Oktober 2020. Doch sie kam nicht und schnell wurde dann bekannt, dass der Bundesrat heute Nachmittag die neuen Massnahmen, und so auch eine angepasste Risikoländerliste, publizieren wird. Seit 16:15 Uhr ist der Bundesrat nun an der öffentlichen Medienkonferenz dran und verkündet, wie die weiteren Massnahmen im Kampf gegen die Verbreitung des Virus aussehen. In den vergangenen Tagen wurde viel spekuliert, wie denn die neue Risikoländerliste aussehen könnte und was sich ändern könnte. Jetzt hat der Bundesrat bezüglich der Risikoländerliste entschieden, dass der Schwellenwert für die Aufnahme von Staaten und Gebieten auf die Quarantäneliste sowie die Ausnahme von der Quarantänepflicht für Geschäftsreisende angepasst wird. Die Änderung tritt am 29.10.2020 in Kraft. Mit der Verordnungsanpassung kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz. Somit wird die heute thematisierte «CH+60»-Lösung umgesetzt.

Quarantänepflicht bei Rückkehr ab dem 29. Oktober 2020

Frankreich:

  • Region Hauts-de-France
  • Region Île de France
  • Überseegebiet Polynésie française

Staaten und Gebiete*

  • Andorra
  • Armenien
  • Belgien
  • Tschechien


*Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.

Die bisherige Quarantäneregelung sei nicht mehr anwendbar. Man habe nun zu «Schweiz Plus 60» gewechselt. Dies würde im Moment zum Beispiel Belgien betreffen. Es bleibe bei einer Quarantänelänge von 10 Tagen. Aber man habe die Regelung bei Geschäftsreisenden und Reisen aus medzinischen Gründen angepasst. Wichtig ist, dass ein negatives Testresultat nach wie vor die Quarantänepflicht nicht aufhebt, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne.

Nicht mehr auf der Liste sind ab kommendem Montag die folgenden Länder:

  • Albanien
  • Argentinien
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Belize
  • Besetztes Palästinensisches Gebiet
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Cabo Verde
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dänemark
  • Ecuador
  • Georgien
  • Guyana
  • Honduras
  • Indien
  • Iran
  • Irak
  • Irland
  • Island
  • Israel
  • Jamaika
  • Jordanien
  • Katar
  • Kanada
  • Kolumbien
  • Kroatien
  • Kuwait
  • Libanon
  • Libyen
  • Luxemburg
  • Malediven
  • Malta
  • Marokko
  • Moldova
  • Monaco
  • Montenegro
  • Nepal
  • Niederlande
  • Nordmazedonien
  • Oman
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Portugal
  • Rumänien
  • Russland
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tunesien
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Staaten von Amerika

(NIM)