Tourismuswelt

Gehen auch Reisebranchen-Mitarbeiterinnen am 14. Juni auf die Strasse? Wird Ihnen das vom Arbeitgeber erlaubt oder drohen Konsequenzen? Bild: Adobe Stock

Frauenstreik: Steht am 14. Juni die Reisebranche still?

In einem Monat soll ein landesweiter Frauenstreik über die Bühne gehen. Gefordert werden unter anderem gleiche Löhne für gleiche Arbeit. In der Reisebranche, in welcher Frauen die grosse Mehrheit stellen, könnte an diesem Tag wenig gehen. Wie stehen Sie eigentlich zum Frauenstreik? Machen Sie bei unserer Umfrage mit!

28 Jahre ist es her, seitdem es einen landesweiten Frauenstreik gab. Geändert hat sich seitdem, gemessen an den damals vorgebrachten Forderungen, relativ wenig. Die Lohngleichstellung ist vielerorts immer noch keine Realität, und die Schweiz schneidet in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Vergleich zu anderen europäischen Ländern schlecht ab. Deshalb wird in exakt einem Monat, am 14. Juni, wieder zu einem landesweiten Frauenstreik aufgerufen.

In diesem Zusammenhang dürfte spannend sein zu sehen, was in der Reisebranche geschieht. In dieser sind Frauen bekanntlich übervertreten - zumindest bei den «üblichen» Jobs, während in den Chefetagen zumeist noch Männer sitzen. Allerdings ist es auch eine Branche, in welcher Teilzeitmodelle, Home-Office und Freelance-Anstellungen relativ gut umsetzbar sind, was den Handlungsdruck in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf etwas reduziert. Ob die Bezahlung von Frauen und Männern für vergleichbare Arbeit identisch ist oder nicht, müsste auf breiterer Basis analysiert werden. Es ist nicht grundsätzlich davon auszugehen.

Sehen also die vielen Frauen im Tourismus Bedarf dafür, auf die Strasse zu gehen und für ihre Anliegen zu demonstrieren? Oder nimmt man in unserer Branche den Status Quo gelassen? Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob denn die Arbeitgeber überhaupt eine Teilnahme am Frauenstreik zulassen oder umgekehrt gar mit Konsequenzen drohen, falls sich jemand unerlaubt von der Arbeit fernhält. Bei Swiss und SBB beispielsweise herrscht ganz klares Streikverbot; das wird so in den jeweiligen GAVs festgehalten. Die Teilnahme am Streik sei zwar nicht verboten, muss aber wohl als Freizeit verbucht werden, sprich, dafür müsste freigenommen werden. Ach, und gibt es womöglich auch Männer, die sich am Frauenstreik beteiligen?

Machen Sie bei unserer Umfrage mit! Natürlich sind wir auch auf Feedback in ausführlicherer Form unter redaktion@travelnews.ch oder über unsere Social-Media-Accounts erfreut - gerne in sachlicher Form, Trolle werden gesperrt.

Diese Umfrage bleibt übrigens länger als üblich offen, d.h. Sie können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt teilnehmen. Wir sind gespannt auf die Resultate und einen offenen Diskurs in unserer Branche, wie mit den Anliegen der Frauenrechtsbewegung umzugehen ist.

(JCR)