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Flugentschädigung kommt künftig schneller
Fluggäste mit Anspruch auf eine Entschädigung wegen einer Flugverspätung oder Annullation mussten bisher teilweise monatelang auf ihr Geld warten. Das soll sich ändern: Die EU-Staaten haben neuen Regeln endgültig zugestimmt, die Fluggesellschaften erstmals verbindliche Fristen für die Bearbeitung und Auszahlung von Entschädigungen auferlegen.
Voraussichtlich ab Mitte 2027 müssen Airlines betroffene Passagiere innerhalb von vier Tagen nach der Reise elektronisch über mögliche Entschädigungsansprüche informieren. Nach Eingang des Antrags bleiben den Fluggesellschaften 30 Tage, um den geschuldeten Betrag auszuzahlen. Lehnen sie eine Entschädigung ab, müssen sie dies innerhalb derselben Frist begründen.
Mit den neuen Vorgaben will die EU langwierige Streitigkeiten zwischen Airlines und Passagieren reduzieren. Bislang enthielt die Fluggastrechteverordnung keine verbindliche Auszahlungsfrist.
Weitere Neuerungen der Reform
Die neue Frist für die Auszahlung von Entschädigungen ist Teil der umfassenden Reform der EU-Fluggastrechte. Nach jahrelangen Verhandlungen hatten sich die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament vor rund einem Monat auf einen Kompromiss geeinigt.
An den grundlegenden Entschädigungsregeln ändert sich nichts: Passagiere haben weiterhin ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro – vorausgesetzt, die Fluggesellschaft trägt die Verantwortung für die Verspätung. Bei aussergewöhnlichen Umständen entfällt der Anspruch, Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Hotelübernachtungen bleiben jedoch bestehen.
Die Reform bringt neben der Entschädigungsfrist noch weitere Neuerungen: Künftig dürfen Airlines keine Gebühren mehr für Namensänderungen verlangen, Familien sollen ohne Aufpreis zusammensitzen können, und Vergleichsportale müssen Flugpreise inklusive Handgepäck ausweisen. Auch für Schweizer Passagiere sind die EU-Fluggastrechte in vielen Fällen relevant.