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Neue CT-Scanner am Flughafen Zürich: Das müssen Reisende wissen
An der Sicherheitskontrolle des Flughafens Zürich gelten seit heute Freitag (26. Juni 2026) neue Regeln. Möglich machen dies CT-Scanner der neusten Generation, die inzwischen an allen Kontrolllinien im Einsatz sind.
Für Reisende bedeutet das einfachere Abläufe und mehr Komfort, insbesondere beim Mitführen von Flüssigkeiten und elektronischen Geräten im Handgepäck. Travelnews beantwortet die fünf wichtigsten Fragen.
Was fällt neu weg?
Die hochmodernen CT-Scanner durchleuchten das Handgepäck dreidimensional. Deshalb können Reisende Flüssigkeiten und elektronische Geräte ab sofort an allen Kontrolllinien im Handgepäck lassen. Auch das bisher vorgeschriebene Abpacken der Flüssigkeitsbehälter in einen separaten Plastikbeutel entfällt. Das vereinfacht die Sicherheitskontrolle und macht den Ablauf für die Passagiere deutlich angenehmer. Flüssigkeitsbehälter dürfen bis zu zwei Liter fassen.
Wo gibt es Ausnahmen?
Doppelwandige Flaschen, etwa Thermosflaschen, dürfen an der Sicherheitskontrolle nur leer mitgeführt werden. Der Grund: Wegen ihres mehrschichtigen Aufbaus können die neuen CT-Scanner den Inhalt nicht immer zuverlässig erkennen und als unbedenklich einstufen. Vorsicht ist auch bei analogen Fotofilmen geboten. Diese können durch die Scanner beschädigt werden. Deshalb empfiehlt der Flughafen Zürich, Filme unaufgefordert vorzuzeigen und separat von Hand kontrollieren zu lassen.
Kommen die Passagiere nun schneller durch die Sicherheitskontrolle?
Laut dem Flughafen lässt sich der Durchsatz pro Linie durch den Einsatz der neuen Technologie erhöhen. Gleichwohl raten die Verantwortlichen, weiterhin genügend Zeit für die Sicherheitskontrolle einzuplanen. Als Richtwert empfiehlt der Flughafen, zwei bis drei Stunden vor dem Abflug am Flughafen einzutreffen. Für jeden einzelnen Flug ist hier die empfohlene Einfindungszeit aufgeführt.
Was gilt für Transitpassagiere?
An den Sicherheitskontrollen für Transferpassagiere sowie an einigen Spezialkontrollstellen kommen die neuen CT-Scanner vorerst noch nicht zum Einsatz. Diese Bereiche werden erst zu einem späteren Zeitpunkt umgerüstet. Bis dahin gelten dort die bisherigen Vorschriften: Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern bis maximal 100 Milliliter mitgeführt werden und müssen in einem transparenten, wiederverschliessbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter verstaut sein.
Worauf müssen Passagiere bei der Rückreise achten?
Für die Rückreise gelten je nach Abflughafen unterschiedliche Vorschriften für Flüssigkeiten im Handgepäck. Reisende sollten sich deshalb vor dem Abflug über die geltenden Bestimmungen informieren, um Probleme bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.