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Ein Blitzer im Ausland: Viele Verkehrsbussen erreichen Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer erst Wochen nach der Reise. Bild: Adobe Stock

Gute Frage Was, wenn ich Bussen im Ausland nicht bezahle?

Die Ferien sind vorbei, doch ein ausländischer Blitzer holt einen daheim wieder ein. Welche Auslandbussen haben Folgen – und welche nicht? Travelnews klärt auf.

Der Motor ist längst abgekühlt, die Ferienbilder auf dem Handy sind sortiert – und dann flattert sie ins Haus: die Verkehrsbusse aus dem Ausland. Viele Reisende fragen sich dann, ob man solche Schreiben ignorieren kann und das Problem dadurch aus der Welt schafft. Die kurze Antwort lautet: Das ist in den meisten Fällen keine gute Idee.

Innerhalb Europas arbeiten die Staaten heute eng zusammen, wenn es um die Vollstreckung von Verkehrsbussen geht. Für zahlreiche Länder gibt es Abkommen, die den Datenaustausch ermöglichen. Was zunächst wie ein geringfügiger Betrag wirkt, kann sich durch Mahn- und Verwaltungsgebühren rasch erhöhen.

Auch der nächste Besuch im entsprechenden Land kann unerwartet kompliziert werden. Viele Staaten registrieren offene Bussen im System und setzen sie bei einer Polizeikontrolle durch – oftmals mit sofortiger Zahlungspflicht. In Einzelfällen kann ein Fahrzeug sogar vorübergehend blockiert werden, bis die geschuldete Summe beglichen ist.

Rechte und Pflichten bei grenzüberschreitenden Bussen

Seit dem 1. Mai 2024 ist ein neues Polizeiabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland in Kraft. Wie Rechtsanwalt Olivier Glättli zu SRF sagte, ermöglicht es, dass deutsche Verkehrsbussen nicht mehr nur zugestellt, sondern durch Schweizer Behörden eingetrieben werden können.

Schweizerinnen und Schweizer müssen also damit rechnen, dass eine offene Busse aus Deutschland bis vor das eigene Betreibungsamt gelangt. Damit fällt ein Schlupfloch weg, auf das man sich früher – bewusst oder unbewusst – verlassen konnte.

Nicht alle Delikte werden grenzüberschreitend betrieben. Unter 70 Euro erfolgt in der Regel keine Schweizer Betreibung. Viele häufige Verstösse liegen jedoch deutlich darüber: Geschwindigkeitsübertretungen: ausserorts ab 21 km/h und innerorts ab 16 km/h, Rotlichtverstösse, Handy am Steuer und Unterschreiten des Sicherheitsabstands (bei über 80 km/h).

Mit Frankreich, Österreich und Liechtenstein hat die Schweiz ein solches Polizeiabkommen schon länger als mit Deutschland. Verkehrsbussen aus diesen Ländern können hierzulande nicht nur zugestellt, sondern bei Bedarf auch durch Schweizer Behörden vollstreckt werden.

Anders präsentiert sich die Lage gegenüber Italien: Zwar dürfen italienische Bussen in der Schweiz zugestellt werden, eine amtliche Eintreibung ist jedoch nicht möglich. Immer wieder versuchen private Inkasso-Firmen dennoch, solche Forderungen bei Schweizer Haushalten einzutreiben – rechtlich ist das unzulässig und entfaltet keinerlei behördliche Wirkung.

Für die Praxis bedeutet das: Bussen aus dem Ausland sollten ernst genommen und zeitnah geprüft werden. Wer früh reagiert, vermeidet zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten bei künftigen Reisen. So bleibt der Besuch im Ausland in positiver Erinnerung.

(RSU)