Rail & Road
Expert Freie Fahrt für Uber & Co.?
Peter KrepperDer Bund prüft derzeit die Zulassung von in der Schweiz angemeldeten Reisebussen im nationalen Städteverkehr. Damit bliebe zwar wohl das im internationalen Verkehr geltende Kabotage-Verbot bestehen. Hingegen würde ein positiver Entscheid für die Busse mehr oder minder negativ für den öffentlichen Verkehr, namentlich die SBB, zu Buche schlagen, wie zu befürchten ist. Damit würden nicht nur die Investitionen der Steuerzahlenden in diese Infrastruktur der allgemeinen Mobilität untergraben, es geht um wesentlich mehr noch:
Seit der Zeitenwende von 1989 scheint der freie Markt hierzulande (Liberalisierung!) und weltweit (Globalisierung!) die dominante Richtschnur für die staatlichen Marktordnungen zu sein. Adams Smith’s übergeordnete Hand, sie ordnet in Form des Wirtschaftsrechts der Staatsgewalt primär noch oder doch zumindest sehr forsch die Deregulierung und Beförderung des (angeblich damit dann freien) nationalen und internationalen Wettbewerbs. Wachstum heisst der Götze. Alles Linke und Grüne stört hierbei.
Doch es gibt weitere und andere grundlegende Werte noch in unserer Gesellschaft, welche ebenso oder sogar mehr noch Aufmerksamkeit, Pflege und Durchsetzung erheischen. Soziale Gerechtigkeit gehört dazu (Stichworte Arbeitsstellenmarkt, Managerlöhne), Umweltschutz (Stichworte Co2-und andere Lenkungsabgaben, erneuerbare Energien, 2000-Watt-Gesellschaft), Sicherheit (Stichworte Gesundheit am Arbeitsplatz, Verhinderung von Verkehrsunfällen, Lärmreduktion usw.). Letzteres führt dazu, dass motorisierte Dienstleistungen mit Bussen, Schiffen, Taxis und so weiter einem zu Recht relativ striktem Regime staatlicher Meldepflichten, Kontrollen und Abgaben unterliegen.
Taxis haben, neben der Fahrzeitenkontrolle, zusätzliche kantonale oder kommunale Vorschriften zu beachten.
Wider total übermüdete und so gemeingefährliche Carfahrer zum Beispiel sind Europa-weit und auch in der Schweiz nach einer festgelegten Anzahl Fahrstunden minimale Ruhe- und Erholungszeiten einzuhalten. Die Fahrenden haben dies selbst schriftlich zu erfassen und auf Verlangen vorzuweisen. An die Kosten ihres Tuns haben sie beizutragen. Auch Schulungen gehören dazu, Ortskenntnisse beispielsweise schaden nicht. Dass solches im Gemeinwohl liegt, leuchtet unmittelbar ein.
Taxis haben, neben der Fahrzeitenkontrolle, zusätzliche kantonale oder kommunale Vorschriften zu beachten wie etwa zum erlaubten Einzugsgebiet (kein Suchverkehr), den Standplätzen (Nutzung von öffentlichem Grund) und ihrem Preismodell (Konsumentenschutz). Diese in der Regel sinnvollen rechtlichen Vorgaben bringen zwangsläufig einen gewissen (administrativen) Mehraufwand für die Branche mit sich. Zum Ausgleich fordert sie einen gewissen Schutz vor «wilden» Anbietern. Das ist nur zu verständlich und muss nicht gleich schon als Protektionismus abgetan werden.
Die Online-Vermittlungsplattform Uber ist ein solcher «wilder» Anbieter. Der Fahrdienst als solcher wird vordergründig von selbständig erwerbstätigen zumeist Ein-Mann-oder-Frau-Unternehmen erbracht; für sie gelten die wirtschaftlichen Bedingungen von Uber (Vermittlungsgebühr etc.). In Frage steht darüber hinaus jedoch, wer für das Einhalten der oberwähnten im öffentlichen Interesse liegenden Gesetzesvorschriften Gewähr bietet, diese zwingend kontrollieren und durchsetzen muss? Hier zeigt der Vermittler bislang weniger Gespür und weist die Verantwortung lieber von sich. Man will nur Vermittlung betreiben; doch selbst wenn dem so wäre: Auch sie wird von Recht und Ordnung erfasst (Stichworte Job-Plattformen, Wohnungsmarkt, Reisebüros). Das darf, nein muss nach dem Gesagten für motorisierte Fahrdienst-Vermittlung ebenfalls gelten.
Ob hierbei aktuell noch Gesetzeslücken bestehen, die rasch zu füllen sind, oder ob die rechtlichen Grundlagen bereits ausreichend vorhanden sind: Viele Gemeinwesen gehen zunehmend dazu über, das für Taxiunternehmen geltende Recht teilweise oder ganz auch den Uber-Fahrern oder der Uber-Plattform selbst auferlegen. Hierbei mögen althergebrachte Wettbewerbs-Normen mit innovativen Dienstleistungen oder genauer, den für diese erwünschten oder benötigten Rahmenbedingungen zunächst in Konflikt geraten; dies erscheint indes als normaler Prozess der Anpassung von Alt und Neu in der offenen Gesellschaft und fordert vom Gesetzgeber nur ein, was seine Sache ist: Die sich stetig wandelnden öffentlichen Interessen sachbezogen auszutarieren. Freie Fahrt für Uber & Co. klingt nett und gut; das autoritative Minimieren unerwünschter Begleiterscheinungen gehört unabdingbar dazu. Der verständige Unternehmer schreitet hierbei proaktiv selbst voran.