Tourismuswelt

Veranstalter können sich mit der Eventunfallversicherung künftig besser vor Versicherungslücken ihrer Event-Gäste schützen. Bild: Adobe Stock

ERV lanciert neue Versicherung für Event-Veranstalter

Um Organisatoren vor möglichen Versicherungslücken ihrer Event-Gäste zu schützen, hat die Europäische Reiseversicherung ERV eine neue Versicherung eingeführt. Die Event-Unfallversicherung übernimmt nicht gedeckte Kosten, wenn sich Besucherinnen und Besucher bei einer Veranstaltung verletzen.

Bei Veranstaltungen mit internationalem Publikum steigt das Risiko, dass Versicherungslücken der Gäste für die Organisatoren teuer werden. Ein passender Versicherungsschutz ist essenziell, weshalb die Europäische Reiseversicherung ERV ein neues Produkt lanciert hat: die Event-Unfallsversicherung.

Diese Versicherung deckt für die Organisatoren das Risiko ab, dass sich Besucherinnen und Besucher auf der Veranstaltung verletzen und nicht ausreichend versichert sind, um die Unfallkosten zu tragen. In solchen Fällen übernimmt die ERV die Differenz zwischen den gedeckten Kosten und dem tatsächlich fälligen Betrag für die Gesundheitskosten.

Ein Unfall auf einer Veranstaltung bedeutet für Organisatoren nicht nur finanzielle Belastungen, sondern auch hohen Aufwand. Um Organisatoren in solchen Situationen zu entlasten, beinhaltet die Event-Unfallversicherung auch die Organisation von Notfallhilfen. Im Ernstfall koordiniert die Notfallzentrale der ERV Einsatzkräfte, die sich vor Ort um die betroffenen Personen kümmern.

Die neue Event-Unfallversicherung beinhaltet:

  • Für Events wie Firmenevents, Sportveranstaltungen, Konzerte (usw.).
  • Mitversicherung von Volunteers und weiteren Personengruppen.
  • Umfassender Schutz für Unfallrisiken.
  • Serviceleistungen inkl. 24-Stunden-Notrufzentrale.
  • Inkl. psychologische Notfallhilfe.
  • Absicherung von möglichen Reputationsschäden durch Unterstützung in der Krisenkommunikation.

Damit internationale Gäste bei Veranstaltungen in der Schweiz keine Deckungslücken aufweisen, bietet ERV zusätzlich die Gästeversicherung an. Diese schützt Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland vor Unfall- und Krankheitskosten.

Die Gästeversicherung wurde Anfang des Jahres überarbeitet. Die Versicherung hat keine Altersbeschränkung mehr und ist für alle Altersgruppen verfügbar, deckt höhere Summen und ist neu in allen Schengen-Staaten gültig.

(TN)