Tourismuswelt

Worum geht es derzeit noch in Bern?
Am 29./30. Oktober, also noch heute, tagt der Nationalrat in Bern anlässlich seiner zweiten ausserordentlichen Session in diesem Jahr. Zahlreiche dringliche Geschäfte werden behandelt - darunter auch solche, welche den Tourismus betreffen. Welche?
Sonderkredite
Zum einen ist da das «Solidarbürgschaftsgesetz Covid19». Dieses soll die Covid19-Solidarbürgschaftsverordnung ins ordentliche Recht überführen. Letztere hat der Bundesrat am 25. März 2020 verabschiedet, um die Schweizer Unternehmen mit Liquidität zu versorgen. KMU erhielten dadurch rasch und unbürokratisch Zugang zu Bankkrediten. Diese Verordnung war als Notverordnung bis zum 25. September 2020 befristet. Da die Rückzahlung der Kredite aber noch viele Jahre in Anspruch nehmen wird, wurde ein Bundesgesetz nötig, das alle wichtigen Aspekte während der Laufzeit der Kredite und Bürgschaften regelt. Zudem enthält es Instrumente für die Missbrauchsbekämpfung und die Behandlung von Härtefällen.
Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) unterstützt den Entwurf des Solidarbürgschaftsgesetzes, macht sich aber für einige Änderungen stark. Dem STV zufolge soll die ordentliche Bürgschafts- und Kreditdauer auf acht Jahre angesetzt werden, um bei den KMU zusätzlichen Freiraum für die Rückzahlung zu schaffen und somit das Ausfallsrisiko zu verkleinern (Art. 3). Weiter sollten die Zinssätze während der ganzen Laufzeit auf 0% festgelegt werden. Dadurch kann für die von der Krise hauptbetroffenen KMU Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden (Art. 4 Abs. 1a). Der STV befürwortet weiter die Möglichkeiten gemäss Art. 8 Abs. 2 bis Abs. 5, welche die Bürgschaftsorganisationen bei der Bewirtschaftung der auf sie übergegangenen Forderungen erhalten. Die Bürgschaftsorganisation soll aber nicht nur teilweise, sondern auch ganz auf ihre Forderung verzichten können, wenn dies für eine nachhaltige Sanierung des Kreditnehmers für notwendig erachtet wird. Schliesslich sollten Kredite, die gestützt auf Artikel 4 Covid-19-SBüV verbürgt wurden, zu 85% nicht als Fremdkapital berücksichtigt werden. Dies entspricht dem Anteil, für welchen der Bund bürgt und nicht die Banken. Die Covid-Kredite sichern zwar kurzfristig die Liquidität, verhindern aber nicht die Überschuldung. Angesichts nicht kompensierbarer Umsatzverluste und der Tatsache, dass die Kosten kurzfristig nicht um denselben Anteil reduziert werden können, werden die Aufwände bei vielen KMU-Betrieben die Umsätze erheblich übersteigen. Gleichzeitig wird die Beschaffung von Eigenkapital aufgrund der andauernden Krise und Unsicherheit im Tourismussektor erschwert. Zur Verhinderung von Überschuldungen und Konkurswellen bei gesunden Unternehmen sollte Artikel 24 entsprechend angepasst werden.
Erlass von Geschäftsmieten
Der Bundesrat hat am 18. September 2020 die Botschaft zum Covid19-Geschäftsmietegesetz verabschiedet. Die Vorlage sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter, die im Frühjahr 2020 von einer Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren, für diese Periode 40 Prozent des Mietzinses bezahlen. 60 Prozent gehen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter.
Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung wie auch im Nationalrat kontrovers beurteilt. Die bürgerliche Mehrheit der vorberatenden Rechtskommission wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Sie verwies auf einen kürzlich erschienenen Bericht des Bundesrats, wonach derzeit wenige Hinweise für umfassende Schwierigkeiten bei Geschäftsmietern bestehen; es seien «überraschend zahlreiche Einigungen über Mietpreissenkungen zwischen den Mietparteien» getroffen worden, heisst es darin. Dagegen steht die Ansicht, dass die Vorlage einen wichtigen konjunkturellen Beitrag zur Abwendung einer drohenden Konkurswelle bei KMUs leistet.
Wie der Schweizer Reise-Verband (SRV) informiert, ist gestern (29. Oktober) ein Entscheid im Nationalrat gefallen: Mit 91 zu 89 Stimmen tritt das Parlament auf das Covid19-Geschäftsmietegesetz ein. Das Geschäft geht nun zurück an die Nationalratskommission, welche die Vorlage im Detail beraten muss.
SRV informiert über Härtefallbranchen
Nicht direkt ein Traktandum an der Session ist die Verordnung zu den Härtefallbranchen, welche zur Zeit durch Bund und Kantone ausgearbeitet wird. Daran wird in Bern aber auch gearbeitet. Hier sieht der SRV positive Signale, etwa in Form einer Äusserung von Bundesrat Guy Parmelin und durch ein voraussichtlich doch noch verkürztes Vernehmlassungsverfahren, wodurch die Verordnung nicht erst im Februar, sondern möglicherweise bereits per 1.1.2021 in Kraft treten könnte.
Dazu schreibt der SRV: «Leider ist uns noch nicht bekannt, mit welchen Unterstützungsmassnahmen die betroffenen Branchen rechnen dürfen. Deshalb sind wir vorerst einfach mal vorsichtig optimistisch, da der Bundesrat am kommenden Mittwoch darüber debattieren wird. Ebenfalls positive Signale ausgesandt wurden bezüglich der Erwerbsersatzentschädigung für Selbstständigerwerbende, respektive Personen in arbeitgeberähnlicher Position. Sobald wir detaillierte und konkrete Informationen erhalten, wie die Entschädigung bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragt werden kann, werden wir unverzüglich informieren.»