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Neue Einreisevorschrift in Südafrika: Das müssen Reisende beachten
Wer nach Südafrika reist, sollte eine wichtige Neuerung kennen. Seit dem 1. Juli 2026 müssen alle Reisenden vorgängig eine Traveller Declaration online einreichen. Damit wollen die südafrikanischen Behörden die Zollabwicklung vereinfachen, Grenzkontrollen beschleunigen und Risiken besser erkennen. Travelnews beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wer muss die Traveller Declaration ausfüllen?
Die Pflicht gilt für alle Personen, die per Flugzeug, Auto, Bus, Zug oder Schiff nach Südafrika ein- oder ausreisen – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Eltern oder Erziehungsberechtigte können die Erklärung für Kinder oder Personen ausfüllen, die dazu selbst nicht in der Lage sind. Wer Südafrika lediglich als Transitpassagier nutzt und den internationalen Transitbereich des Flughafens nicht verlässt, muss keine Traveller Declaration einreichen.
Wann muss die Erklärung eingereicht werden?
Die Traveller Declaration kann frühestens 24 Stunden vor Abflug ausgefüllt werden. Bei Reisen mit Zwischenstopps gilt der letzte Flugabschnitt direkt nach Südafrika als massgebend.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die Erklärung kann online über das South African Traveller Management System (SATMS) auf der Website der südafrikanischen Steuer- und Zollbehörde oder über die SATMS-App eingereicht werden. Alternativ stehen an einigen Grenzübergängen Selbstbedienungsterminals zur Verfügung.
Welche Angaben sind erforderlich?
Benötigt werden unter anderem die Passdaten, Reisedetails und Kontaktangaben. Zudem müssen Reisende angeben, ob sie Waren, grössere Bargeldbeträge oder andere deklarationspflichtige Gegenstände mitführen. Persönliche Reiseutensilien für den Eigengebrauch müssen hingegen nicht deklariert werden.
Was passiert, wenn ich die Erklärung vor der Reise nicht ausfülle?
Reisenden wird die Ein- oder Ausreise nicht automatisch verweigert. Wer die Erklärung nicht vorab einreichen konnte, erhält am Grenzübergang Unterstützung durch Zollmitarbeitende oder kann – sofern vorhanden – ein Selbstbedienungsterminal nutzen. Wer jedoch deklarationspflichtige Waren oder Bargeld verschweigt oder falsche Angaben macht, muss mit Verzögerungen, Bussen oder weiteren zollrechtlichen Konsequenzen rechnen.