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Am Freitag fällt die Flüssigkeitsobergrenze
Nach 20 Jahren ist Schluss: die am 6. November 2006 eingeführte Flüssigkeitsobergrenze von 100 Millilitern fällt am 26. Juni 2026. Der Flughafen Zürich hebt die Regelung auf, zumindest für lokalabfliegende Passagiere, die ihre Reise in Zürich beginnen und im Sicherheitskontrollgebäude (SKG) kontrolliert werden. Sie profitieren damit neu von vereinfachten Abläufen und deutlich mehr Komfort beim Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck.
Die neuen CT-Scanner entsprechen der neuesten Technologie, ermöglichen eine dreidimensionale Analyse des Handgepäcks und sind dadurch fähig, Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte zuverlässig zu kontrollieren, teilt der Flughafen Zürich mit. Flüssigkeiten und elektronische Geräte können ab dem 26. Juni an allen Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude im Gepäck bleiben.
Das Abpacken der Flüssigkeitsbehälter in einen separaten Beutel ist nicht mehr notwendig. Dies soll die Abläufe an den Kontrolllinien beschleunigen und für einen höheren Passagierkomfort sorgen.
Modernisierung der Sicherheitskontrolle
Die Anpassung der Flüssigkeitsregel steht im Zusammenhang mit der umfassenden Modernisierung der Sicherheitskontrolle. Seit Ende 2025 werden die Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude etappenweise auf die neue CT-Technologie umgerüstet. Die Arbeiten befinden sich aktuell in der Schlussphase. Ab Freitag sind keine herkömmlichen Kontrollgeräte mehr im Einsatz. Nach dem Umbau sind sämtliche 26 Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude mit der neuen Technologie ausgestattet.
Roman Jung, Projektleiter, Flughafen Zürich AG, sagt dazu: «Ziel des Projekts ist es, die Sicherheitskontrolle für die Passagiere angenehmer zu gestalten. Dank neuer Abläufe profitieren auch die Mitarbeitenden von optimierten Arbeitsprozessen».
Hinweise für Reisende
Doppelwandige Flaschen wie Thermosflaschen dürfen nur geleert mitgenommen werden. Solche Behälter stellen bei der Sicherheitskontrolle eine besondere Herausforderung dar, da der mehrschichtige Aufbau verhindern kann, dass die neuen Scanner den Inhalt zuverlässig detektieren und die Flüssigkeit zweifelsfrei als unbedenklich identifizieren. Zudem können analoge Fotofilme durch die CT-Scanner beschädigt werden. Es wird empfohlen, diese proaktiv vorzuweisen und manuell separat kontrollieren zu lassen.
Passagieren wird geraten, nach wie vor genügend Zeit für die Sicherheitskontrolle einzuplanen. Es gelten weiterhin die auf der Flughafen-Webseite empfohlenen Einfindungszeiten.
Für die Rückreise gelten je nach Flughafen unterschiedliche Bestimmungen, was die Flüssigkeitsobergrenze betrifft. Dies gilt auch bei Umsteigeverbindungen, wenn Reisende am Transitflughafen die Sicherheitskontrolle erneut passieren müssen. Reisende werden gebeten, sich im Voraus über die jeweils gültigen Regelungen zu informieren.
Die Kontrollbereiche für Transferpassagiere und einige Spezialprozesse verfügen noch nicht über die neue CT-Technologie. Die Umrüstung der dezentralen Standorte erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Dort gilt weiterhin die bisherige Regelung: Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern bis maximal 100 ml mitgeführt werden. Diese müssen in einem transparenten, wiederverschliessbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter transportiert werden.