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E-Vignette: Das müssen Autofahrer wissen
Auch wenn die E-Vignette bereits im August 2023 offiziell eingeführt wurde, wird das Thema für die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer erst zum Jahreswechsel aktuell. Fahrzeugführende können jetzt wählen, ob sie für Fahrten auf den Schweizer Autobahnen die klassische Klebevignette oder die digitale Variante verwenden wollen. Beim Preis und der Gültigkeitsdauer gibt es keinen Unterschied. Beide Vignetten kosten 40 Franken und sind von Anfang Dezember 2023 bis Ende Januar 2025 gültig.
Das sind die Vorteile der E-Vignette
Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Dies ist insbesondere für Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unter dem Jahr ein neues Fahrzeug kaufen, ein Vorteil, wie der TCS mitteilt. Ganz abgesehen davon, dass man sich das mühsame Abkratzen der alten Vignette sparen kann.
Der TCS empfiehlt, die E-Vignette ausschliesslich über das Webportal «Via» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu erwerben. Andere Anbieter verlangen meist einen höheren Preis. Beim Kauf sind im Formular die Fahrzeugart, das Zulassungsland sowie das Kontrollschild einzugeben.
Weiter können die Käuferinnen und Käufer wählen, ob die Registrierung öffentlich einsehbar sein soll. «Öffentlich einsehbar» wählen vorzugsweise Personen, die ein Fahrzeug teilen (Mietfahrzeuge, Carsharing). So kann auf dem Portal abgefragt werden, ob für das betreffende Kontrollschild eine gültige E-Vignette vorhanden ist. Wird die Option nicht ausgewählt, ergibt die Abfrage kein Resultat.
Vorgaben für die Klebevignette unverändert
Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie bei den TCS-Sektionsstellen gekauft werden. Die Vignette gehört gut sichtbar auf die Innenseite der Frontscheibe. Sie muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne die Sicht zu behindern.
Es gibt zwar kein Gesetz darüber, dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf, der TCS rät aber dazu, die alte Vignette zu entfernen. Die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist. Das Gesetz verbietet unter anderem, den Aufkleber mit Klebestreifen zu befestigen oder die Vignette im Handschuhfach aufzubewahren.
Unverändert bleibt die Höhe der Busse: Lenkerinnen und Lenker, die ohne Vignette auf der Autobahn unterwegs sind, müssen mit einer Strafe von 200 Franken rechnen. Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt anhand stichprobenartiger Abfragen der Kontrollschilder.