Reiseanbieter
«Würde mich niemals so weit aus dem Fenster herauslehnen»
«EDA-Reisehinweise sind nur Empfehlungen»
«Grundsätzlich haben sich Sonja Müller und Martin Wittwer in der SRF-Sendung 'Eco Talk' sehr gut geschlagen. Einzig die Aussage von Martin Wittwer:
'Vom Gesetzlichen her ist es so, dass wenn das EDA von einer Reise abrät, man kostenlos annullieren kann.'
ist nach unserer Meinung so nicht richtig. Dazu schreibt unser STAR-Anwalt Jean-Marc von Gunten:
Kann ein Konsument ohne Weiteres von einer Pauschalreise zurücktreten, wenn das EDA eine Reisewarnung für das entsprechende Land herausgibt?
Die Antwort auf diese Frage ist alles andere als klar. Ich würde mich jedenfalls niemals so weit aus dem Fenster herauslehnen und sagen, eine EDA-Reisewarnung führe automatisch zu einem Recht auf kostenlose Annullierung.
Es ist zwar richtig, dass dies vor allem vom Konsumentenschutz so gefordert wird. Es ist auch richtig, dass unvermeidbare und aussergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 10 und 11 PRG dazu führen, dass ein Konsument kostenlos von einem Pauschalreisevertrag zurücktreten darf. Gemeint sind hier Krieg, bürgerkriegsähnliche Unruhen, Naturkatastrophen oder staatliche Reiseverbote oder Reiseeinschränkungen. Eine EDA-Warnung ist aber nirgends im Gesetz als höhere Gewalt definiert, sie ist ein Indiz dafür.
Es ist zwar so, dass einige Veranstalter, wie beispielsweise Dertour Suisse, bekanntgeben, dass sie kostenlose Annullierungen oder Umbuchungen zulassen, sobald das EDA von touristischen Reisen abrät. Dies führt natürlich zu einem gewissen Druck auf die Branche, meines Erachtens aber nicht dazu, daraus ein Recht abzuleiten. Das EDA selber hält denn auch fest, dass seine Reisehinweise nur Empfehlungen sind. Sie sind nicht Gesetz und greifen auch nicht in das PRG ein.
Wie ein Gericht entscheiden würde, ist deshalb einigermassen offen. Es besteht zwar eine gewisse Chance, dass es ein solches Recht bejahen könnte, sicher ist dies aber nicht.»
Luc Vuilleumier, Swiss Travel Association (STAR)