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Drehkreuze in der Golfregion: Jetzt denkt die Reisebranche um
Seit dem Ausbruch des Kriegs mit Iran bieten viele Schweizer Reiseveranstalter ihren Kundinnen und Kunden bei Flügen über die grossen Drehkreuze im Nahen Osten grosszügige Kulanzregelungen an. Wer wegen der angespannten Lage nicht mehr mit Airlines wie Emirates, Etihad oder Qatar Airways fliegen wollte, konnte seine Reise oft kostenlos umbuchen oder annullieren. Nun kommt es zu einem Kurswechsel.
Der Schweizer Reise-Verband (SRV) hat in den vergangenen Tagen gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die bisherige Praxis neu eingeordnet. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob allein die Reisehinweise des EDA automatisch einen Anspruch auf kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen begründen, wie der SRV in einem Spezial-Newsletter schreibt.
Reisehinweise sind nicht automatisch bindend
Das EDA unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Formen des Abratens: Einerseits wird von touristischen und nicht dringenden Reisen abgeraten, wenn Reisen unter besonderen Vorsichtsmassnahmen weiterhin möglich erscheinen. Andererseits gibt es die deutlich strengere Stufe, bei der generell von Reisen abgeraten wird.
Entscheidend ist jedoch: Weder das EDA noch das Schweizer Pauschalreisegesetz schreiben ausdrücklich vor, dass Reisende allein aufgrund solcher Reisehinweise automatisch kostenlos umbuchen oder annullieren können. Trotzdem hatte sich in der Schweizer Reisebranche in den vergangenen Jahren eine entsprechende Praxis etabliert.
Der SRV betont nun aber, dass die aktuelle Situation differenzierter betrachtet werden müsse. Gerade bei reinen Transitverbindungen über Drehkreuze wie Dubai, Abu Dhabi oder Doha sehe man eine objektive Gefährdung derzeit nicht mehr gegeben. Die Flughäfen würden regulär betrieben, der Luftraum sei im Vergleich zur Anfangsphase des Konflikts wieder geöffnet, und Reisende würden in den betreffenden Ländern gar nicht offiziell einreisen.
SRV empfiehlt Ende der generellen Kulanz
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der SRV den Schweizer Reiseveranstaltern, kostenlose Umbuchungen oder Annullierungen bei reinen Umsteigeverbindungen künftig nicht mehr generell anzubieten – sofern die vereinbarten Reiseleistungen erbracht werden können und keine akute Gefährdungslage besteht.
Die Empfehlung erfolgt laut SRV in Abstimmung mit grossen Schweizer Reiseveranstaltern, der Rechtsanwältin Sophie Winkler, dem Ombudsman der Schweizer Reisebranche sowie weiteren Verbänden und Gesellschaften.
Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass es sich nicht um eine rechtsverbindliche Einschätzung handelt. Ob Gerichte eine Abkehr von der bisherigen Praxis stützen würden, sei derzeit offen. Der SRV empfiehlt deshalb, auch den Versicherungsschutz genau zu prüfen, sowohl auf Seiten der Reisenden als auch bei den Veranstaltern selbst.