Flug

Entschädigung auch bei technischen Problemen

Passagiere können abgelehnte Wiedergutmachungszahlungen für verspätete oder gestrichene Flüge neu einfordern.

Seit dem 1. Dezember 2006 gilt in der Schweiz die EU-Verordnung EG 261/2004, laut der Passagiere bei verspäteten oder gestrichenen Flügen Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben. Allerdings nur, wenn das Problem nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Auf diese Klausel beriefen sich die Airlines bislang, um unzählige Wiedergutmachungsforderungen abzulehnen.

Nun sorgt jedoch ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofs dafür, dass bereits geprüfte und vorgerichtlich abgewiesene Entschädigungsansprüche neu aufgerollt werden können. In einem Urteil vom 17. September 2015 (Aktenzeichen C 257/14) wurde erklärt, dass Passagiere auch bei Verspätungen aufgrund von technischen Problemen Anspruch auf Wiedergutmachungszahlungen haben.

Im verhandelten Fall hatte die Airline eine Entschädigung für die Verspätung von 29 Stunden auf dem Flug von Ecuador nach Amsterdam mit der Begründung abgelehnt, dass für einen unvorhersehbaren technischen Defekt Ersatzteile aus Holland geholt werden mussten. Der Vorfall sei nicht selbst verschuldet, sondern höhere Gewalt. Der Europäische Gerichtshof lehnte die Argumentation ab und entschied, dass technische Probleme zum Alltag im Flugbetrieb gehören. Anders sei dies nur bei technischen Problemen, deren Ursache in erkennbaren Konstruktionsfehlern liege.

Laut Mirko Ulbrich, Geschäftsführer von ClaimFlights, einem deutschen Unternehmen, das auf Entschädigungsforderungen gegenüber Airlines spezialisiert ist, hat sich durch das Urteil die Chance auf eine Wiedergutmachungszahlung für Passagiere deutlich erhöht. Er rät Verbrauchern, alle Fälle von Flugverspätung aufgrund von technischen Defekten, die mit Verweis auf höhere Gewalt abgelehnt wurden und bei denen auf eine gerichtliche Durchsetzung verzichtet wurde, neu beurteilen zu lassen und Entschädigungen anzufordern. Passagierrechtsfälle aus dem Jahr 2012 verfallen am 31.12.2015.

(DW)