Tourismuswelt

Sunday Press Gericht muss «No Show»-Klauseln der Swiss prüfen

Die Stiftung für Konsumentenschutz will wissen, ob Fluggesellschaften gegen das Gesetz verstossen. Geschäftsleiterin Sara Stalder kündigt in der „NZZ am Sonntag“ eine Klage an.

Die Tourismusbranche ist in den Wirtschaftsteilen der Sonntagsmedien für einmal kaum ein Thema. Die einzige News findet sich im Inlandteil der „NZZ am Sonntag“: „Airline-Preispolitik vor dem Richter“ lautet die Schlagzeile. Im Visier hat Konsumentenschützerin Sara Stalder die „No Show“-Klauseln der Airlines. „Wir haben beschlossen, diese Praxis gerichtlich anzufechten“, lässt sie sich zitieren. Dies soll aber nicht über einen konkreten Einzelfall erfolgen. Stattdessen werde die Klausel „bald“ einer „abstrakten Inhaltskontrolle“ unterzogen werden. Dabei könne ein Gericht ohne konkretes Vertragsverhältnis darüber entscheiden, „ob die Bestimmungen unlauter sind oder nicht“.

Konkret geht es um die Praxis der Swiss und anderer Airlines, Kunden zu bestrafen, die einen günstigeren Tarif im Ausland buchen, aber erst in Zürich den Langstreckenflug antreten oder beenden möchten. Als Beispiel führt die „NZZ am Sonntag“ ein aktuelles Beispiel der Swiss auf, die letzte Woche einen Flug von Zürich nach Sao Paulo für 690 Franken angeboten hat, ab Paris dagegen für nur 450 Franken. Für den preisbewussten Kunden liege es deshalb nahe, die Reise bereits ab Paris zu buchen, aber erst in Zürich einzuchecken und 240 Franken zu sparen.

Noch häufiger ist der umgekehrte Fall: Wer nur Handgepäck hat, steigt in Zürich aus und lässt den Weiterflug nach Paris verfallen. Entdeckt die Swiss den Trick, so bestraft sie den Passagier mit einem neuen Preis oder gar der Streichung des Fluges. Sie beruft sich dabei auf ihre Beförderungsbestimmungen, wonach der Preis nur für Flüge gelte, „die in der gebuchten Reihenfolge angetreten werden“.  Und weiter: „Erscheinen Sie für einen Flug nicht, ohne uns im Voraus darüber zu informieren, können wir Ihre Reservation für den Rück- oder Anschlussflug streichen.“ Derlei Paragrafen, die auch von andern Fluggesellschaften angewendet werden, sind in der Branche als „No Show-Klausel“ bekannt.

Ein Gericht soll nun prüfen, ob diese Praxis nicht ein Verstoss gegen den freien Wettbewerb darstellt. „Wir wollen erreichen“, sagt Sara Stalder, „dass Tickets für Anschluss- und Rückflüge in jeden Fall gültig bleiben und dass die Airlines auch deren Preise nicht mehr nachträglich neu berechnen dürfen.“ Der Kunde habe Anrecht auf „Leistungen und Preis“, die er bezahlt habe, unabhängig davon, ob er alle Flüge antrete. Rechtsexperten teilen diese Ansicht.

Privatrechtsprofessor Arnold Rusch von der Universität Freiburg macht den Vergleich mit einem Menüpreis im Restaurant. Es würde niemandem einfallen, den Hauptgang zu streichen oder teurer zu machen, wenn der Gast die Vorspeise weglasse. „Wenn man als Strafe für weniger mehr bezahlen muss oder ersatzlos alles verliert“, sagt Rusch, „führt dies zu einem Missverhältnis zwischen vertraglichen Leistungen und Pflichten.“ Dies sei gemäss Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb „klar verboten“. Zudem würden die Airlines mit ihrer Preispolitik verhindern, dass man am billigsten Ort einkaufen könne, was man als „Abrede oder Marktmissbrauch“ interpretieren könne.

Laut „NZZ am Sonntag“ lässt die Swiss diese Vorwürfe nicht gelten. Der entsprechende Passus sei nicht als Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu betrachten, sondern eine „Individualvereinbarung“, die der Kunde durch die Buchung ausdrücklich akzeptiere. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sei deshalb nicht anwendbar. Zudem würde die Bestimmung, wonach ein Flug gestrichen werden könne, nicht mehr angewandt.

Die 75 besten Winterhotels der Schweiz

Der Reiseteil der „SonntagsZeitung“ steht ganz ganz im Zeichen eines Ratings der Winterhotels, das zum fünften Mal erstellt wurde. Als „grossen Überflieger“ bei den Luxushotels bezeichnet Autor Karl Wild „The Chedi Andermatt“. Bereits im zweiten Jahr nach der Eröffnung zeichne sich „eine schwarze Null ab“. Für ein neues Ferienhotel in den Alpen sei das „ein Traumstart“. Auf den zweiten Platz in dieser Kategorie kommt das Tschuggen in Arosa, gefolgt vom Kulm in St. Moritz. Bei den Viersternehäusern konnte das Guarda Val auf der Lenzerheide seine Spitzenposition verteidigen. Für den „spektakulärsten Coup“ sorgte das Hotel de Rougemont in Rougemont bei Gstaad, das auf Anhieb auf den fünften Platz kam. Bei den Hotels mit drei Sternen bleibt das Spitzhorn in Saanen bei Gstaad die Nummer eins.

Das Fazit der Zeitung: „Die besten Schweizer Hotels sind so gut wie noch nie.“ Doch der Frankenschock drohe die Branche im Januar „mit voller Wucht zu treffen“. Gemäss einer „Blitzumfrage“ würden viele Hoteliers schwarz sehen. In der „Schweiz am Sonntag“ fordert Christoph Juen, CEO des Branchenverbandes Hotellerie Suisse, die Schweizerische Nationalbank zum Handeln auf. Mit einem Frankenkurs unter 1.10 „fehlt uns die Luft zum Atmen.“

(HPB)