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Der Schweizer Reise-Verband empfiehlt bei reinen Umsteigeverbindungen über Drehkreuze wie Abu Dhabi künftig weniger grosszügige Kulanzregelungen. Bild: Etihad Airways

Nahost-Transitflüge: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Für Reisende mit Umsteigeverbindungen über die grossen Drehkreuze in der Golfregion könnten bald neue Regeln gelten. Travelnews ordnet die aktuelle Empfehlung des Schweizer Reise-Verbands ein und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um kostenlose Umbuchungen und Annullierungen.

Der Schweizer Reise-Verband (SRV) rüttelt an der bisherigen Kulanzpraxis der Reiseveranstalter bei Flügen über die grossen Drehkreuze in der Golfregion. Er empfiehlt, bei reinen Umsteigeverbindungen künftig nicht mehr generell kostenlose Umbuchungen oder Annullierungen anzubieten.

Die Empfehlung kommt einer kleinen Revolution bei der Interpretation der Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gleich. Travelnews beantwortet die sechs wichtigsten Fragen dazu.

Wie waren die Kulanzregeln bisher?

Ob eine Reise aufgrund der Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) kostenlos umgebucht oder annulliert werden kann, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen zwischen Reisenden, Reiseveranstaltern, Reisebüros und Versicherungen sowie von der Auslegung des Pauschalreisegesetzes ab. Das EDA selbst äussert sich weder zur konkreten Praxis der Reisebranche noch zu einzelnen Entscheidungen. Das Pauschalreisegesetz enthält dazu keine ausdrückliche Regelung. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch in der Schweizer Reisebranche die Praxis etabliert, dass Reisen in Gebiete, für die das EDA von touristischen und anderen nicht dringenden Besuchen abrät, in der Regel kostenfrei umgebucht oder annulliert werden können. Diese Handhabung galt seit Ausbruch des Iran-Kriegs Ende Februar 2026 auch für Reisen mit Umsteigeverbindungen über die grossen Drehkreuze im Nahen Osten.

Was hat die Branche zum Umdenken bewogen?

Nachdem Deutschland und Österreich ihre Reisehinweise für Teile des Nahen Ostens gelockert haben, werden dort wieder vermehrt Transitverbindungen über Drehkreuze wie Dubai oder Doha angeboten. Teilweise werden sogar wieder Reisen in Ferienziele der betroffenen Region durchgeführt. Zwar entsprechen die aktuellen Schweizer Reisehinweise für Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate inhaltlich weitgehend der deutschen Warnstufe 3, die Folgen für Reisende unterscheiden sich jedoch massiv. Während in Deutschland und Österreich bei dieser Einstufung in der Regel kein Anspruch auf kostenlose Umbuchungen oder Annullierungen besteht, war dies in der Schweiz bisher oft gängige Praxis. Das sorgte zunehmend für Spannungen im Wettbewerb, weil Kundinnen und Kunden ihre Reisen heute problemlos auch bei ausländischen Anbietern buchen können. Aus Sicht der Schweizer Reisebranche drängte sich deshalb eine Harmonisierung innerhalb des deutschsprachigen Raums auf.

Wie beurteilt der Reise-Verband die aktuelle Situation?

Im Vergleich zur Anfangsphase des Konflikts ist der Luftraum inzwischen wieder weitgehend geöffnet, und die betroffenen Flughäfen werden regulär angeflogen. Nach aktuellem Kenntnisstand besteht laut dem SRV bei reinen Umsteigeverbindungen keine konkrete Gefährdung für Reisende – zumal diese dabei gar nicht offiziell in das jeweilige Land einreisen.

Was empfiehlt der SRV neu?

Der Schweizer Reise-Verband empfiehlt, bei reinen Umsteigeverbindungen über Drehkreuze im Nahen Osten künftig nicht mehr grundsätzlich kostenlose Umbuchungen oder Annullierungen anzubieten – vorausgesetzt, die gebuchten Reiseleistungen können wie geplant durchgeführt werden und für Reisende besteht keine konkrete Gefährdung, etwa durch akute Angriffe auf Flughäfen. Der Verband hat diese Empfehlung gemeinsam mit den grossen Schweizer Reiseveranstaltern, der Rechtsanwältin Sophie Winkler, Walter Kunz (Ombudsman der Schweizer Reisebranche) sowie weiteren Verbänden und Organisationen erarbeitet.

Ist die neue Empfehlung des SRV rechtlich abgesichert?

Nein. Der SRV betont selbst, dass es sich dabei nicht um eine rechtsverbindliche Einschätzung handle. Ob die Justiz eine Abkehr von der bisherigen Praxis tatsächlich stützen würden, ist derzeit offen. Hierzu müsste ein konkreter Fall vor Gericht verhandelt werden. Deshalb empfiehlt der Verband den Reiseveranstaltern, den Versicherungsschutz genau zu prüfen – insbesondere die Frage, ob Reise- und Haftpflichtversicherungen entsprechende Fälle abdecken.

Was bedeutet das konkret für Reisende?

Allein die Empfehlung des SRV hat keine unmittelbaren Folgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Schweizer Reiseveranstalter ihre Kulanzregeln in den kommenden Tagen anpassen werden – und bei Reisen über die grossen Drehkreuze in der Golfregion kostenlose Umbuchungen oder Annullierungen künftig nicht mehr anbieten.

(RSU)