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Gedränge in der 2. Klasse, mehr Platz nebenan: Da kann ein Klassenwechsel verlockend sein. Bild: Nau.ch

Gute Frage Darf ich im vollen Zug mit dem 2.-Klasse-Ticket in die 1. Klasse?

In einem überfüllten Zug kann die fast leere 1. Klasse ziemlich verlockend wirken. Aber: Darf man sich dort mit einem 2.-Klasse-Billett aufhalten, wenn man keinen Sitzplatz beansprucht? Travelnews klärt auf.

Gerade zu den Stosszeiten wird die Zugfahrt oft zur Geduldsprobe. Pendlerinnen und Pendler drängen sich in die Gänge, Sitzplätze sind Mangelware, und manchmal wird selbst das Einsteigen schwierig. Ähnlich sieht es an sonnigen Wochenenden aus, wenn Ausflügler und Feriengäste die Züge füllen.

Während in der 2. Klasse dichtes Gedränge herrscht, wirkt die 1. Klasse nebenan zuweilen wie eine andere Welt: freie Sitze, Platz in den Gängen und deutlich mehr Bewegungsfreiheit.

Da liegt der Gedanke nahe, mit dem 2.-Klasse-Billett vorübergehend ins ruhigere Abteil auszuweichen. Vielleicht nicht einmal auf einen Sitzplatz, sondern bloss in den Eingangsbereich, bis sich die Lage entspannt. Doch wie weit dürfen Reisende gehen? Travelnews hat bei der SBB nachgefragt.

Auch der Eingangsbereich gehört zur 1. Klasse

Die Antwort auf die wichtigste Frage fällt eindeutig aus: Ein eigenmächtiger Klassenwechsel ist nicht gestattet. «Nein», sagt SBB-Sprecherin Carmen Hefti auf die Frage, ob Reisende mit einem 2.-Klasse-Billett bei einer komplett belegten oder stark überfüllten 2. Klasse vorübergehend in die 1. Klasse wechseln dürfen.

Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob sich jemand auf einen freien Sitz setzt oder lediglich im Eingangsbereich stehen bleibt. Die Klasseneinteilung gelte auch für Gänge, Vorräume und Einstiegsbereiche, erklärt Hefti. In einem reinen 1.-Klasse-Wagen darf man sich mit einem Billett für die 2. Klasse somit auch dort nicht aufhalten.

Eine Ausnahme gibt es beim Durchqueren eines Wagens. «Erlaubt ist, mit einem 2.-Klasse-Billett durch einen 1.-Klasse-Wagen zu gehen, um die 2. Klasse zu erreichen», sagt die SBB-Sprecherin.

Wer ohne entsprechenden Klassenwechsel in der 1. Klasse bleibt, riskiert zusätzliche Kosten. Die SBB betrachtet die betreffende Person als Passagier mit teilgültigem Fahrausweis. Entsprechend kann ein Zuschlag erhoben werden.

Ganz starr ist die Regel in aussergewöhnlichen Situationen allerdings nicht. Die Kundenbegleitung verfügt laut Hefti bei stark unterschiedlicher Auslastung über einen gewissen Ermessensspielraum. Das Zugpersonal kann einzelne Reisende der 2. Klasse kurzfristig in die 1. Klasse weisen. Entscheidend ist dabei aber: Die Initiative muss vom Personal ausgehen.

(RSU)