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Gute Frage Muss ich den Gurt an der Sicherheitskontrolle ausziehen?
Wer häufig fliegt, kennt das Spiel: Mal wird man freundlich gebeten, den Gurt auszuziehen, mal winkt einen das Sicherheitspersonal kommentarlos durch. Besonders irritierend: Manchmal gelten sogar an zwei Kontrollspuren desselben Flughafens scheinbar uneinheitliche Regeln. Aber wie lautet die offizielle Vorgabe?
Travelnews hat bei den beiden grössten Flughäfen der Deutschschweiz nachgefragt: am Flughafen Zürich und beim Euro-Airport Basel-Mulhouse-Freiburg. Die Antworten zeigen, warum Passagiere immer wieder unterschiedliche Erfahrungen machen.
Die Schnalle entscheidet
«Fluggäste müssen den Gurt an der Sicherheitskontrolle nicht grundsätzlich ablegen», sagt Jasmin Bodmer-Breu, Sprecherin des Flughafens Zürich. Wer möchte, könne den Gürtel aber freiwillig zusammen mit den übrigen Gegenständen in die Wanne legen und durch das CT- oder Röntgengerät schicken.
Ob der Gurt am Körper bleiben darf, hängt in erster Linie von der Schnalle ab. Wie Bodmer-Breu erklärt, lösen Gurtschnallen nicht automatisch einen Alarm aus. Entscheidend sei unter anderem, wie viel Metall verarbeitet wurde, wie dieses verteilt ist und ob sich zusätzlich Metall am Körper befindet. «Wenn Fluggäste Gürtel mit grossen Metallschnallen tragen, werden sie gebeten, ihn zur Kontrolle in die Wanne zu legen», so die Flughafen-Sprecherin.
Ganz ähnlich klingt es beim Euro-Airport. Dort bestehe ebenfalls keine generelle Pflicht, den Gurt auszuziehen, teilt die Medienstelle mit. Ob dies notwendig sei, entscheide das Sicherheitspersonal jeweils im Einzelfall.
Eine Rolle spielten insbesondere die Art des Gurts und die Einschätzung, ob dieser die Kontrolle beeinträchtigen oder einen Alarm auslösen könnte. Schmale Gürtel seien deshalb häufig kein Problem. Modelle mit grossen Metallschliessen oder anderen auffälligen Metallteilen müssten hingegen meist abgelegt werden.
Fazit: Wer mit einem schlichten Gurt reist, kommt oft unkompliziert durch die Sicherheitskontrolle. Und: Entscheidend ist am Ende nicht eine starre Vorschrift, sondern die Einschätzung des Sicherheitspersonals.