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Das Logo des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche wird künftig auch bei den bisherigen TPA-Reisebüros Verwendung finden. Bild: TN

TPA-Reisebüros werden beim Garantiefonds integriert

Die TPA-Generalversammlung stand vor zwei Optionen – und entschied sich für eine Fusion mit dem Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Der Stiftungsrat des Garantiefonds hat dem Zusammenschluss nun zugestimmt.

Die Travel Professional Association (TPA) stand an ihrer Delegiertenversammlung vor einer wegweisenden Entscheidung. Sollte der bisherige TPA-Garantiefonds beibehalten und mit einer zusätzlichen Absicherung der Mitgliederrisiken versehen werden? Oder soll eine Integration beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche angestrebt werden? Die Mitglieder entschieden sich für eine TPA-Auflösung und die Integration in den Garantiefonds.

Gestern hat nun der Stiftungsrat des Garantiefonds der Integration zugestimmt. Nun bündeln der Garantiefonds und die TPA ihre Kundengeldabischerungen, um die Sicherstellung der Kundengelder zu stärken, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung heisst.

Die Bündelung der Kräfte erfolgt vor dem Hintergrund kommender Herausforderungen und der aktuellen Entwicklungen im europäischen Pauschalreiserecht. Ein starker, geeinter Garantiefonds liegt im zentralen Interesse der gesamten Schweizer Reisebranche. Die TPA-Mitglieder – gemäss Mitgliederliste sind es 95 – werden per 1. Januar 2027 in den Garantiefonds integriert, wobei ihre bestehenden Garantiesummen anerkannt werden und der formelle Aufnahmeprozess entfällt. Damit wird die Sicherstellung der Kundengelder für die heutigen TPA-Mitglieder nahtlos in den Garantiefonds überführt.

Integration soll Fundament der Kundengeldabsicherung stärken

Zur Fusion sagt TPA-Präsidentin Sonja Laborde: «Wir sind stolz darauf, eine derart gute und zukunftsgerichtete Anschlusslösung für die Kundengeldabsicherung unserer Mitglieder gefunden zu haben. Dieser Zusammenschluss bringt offensichtliche Vorteile für alle Beteiligten. Er sichert die finanzielle Stabilität langfristig und bewahrt gleichzeitig unsere Identität und die Nähe zu unseren Mitgliedern in der Romandie.»

André Dosé, Präsident des Stiftungsrates des Garantiefonds, betont die strategische Bedeutung: «Ein starker Garantiefonds ist im Interesse der gesamten Reisebranche, insbesondere wenn wir die kommenden Herausforderungen und die Entwicklungen im europäischen Pauschalreiserecht betrachten. Mit der Integration der TPA-Mitglieder stärken wir das Fundament der Schweizer Kundengeldabsicherung weiter und schaffen Synergien, von denen alle Teilnehmer profitieren.»

Flexibles Gebührenmodell

Im Zuge des Zusammenschlusses hat der Stiftungsrat des Garantiefonds weitreichende Verbesserungen beschlossen, die nicht nur den neuen, sondern auch den bestehenden Teilnehmern zugutekommen. Im Zentrum stehen dabei tiefe Mindestbeiträge und eine hohe Flexibilität, sodass jedes Reiseunternehmen das Modell wählen kann, das optimal zu seinem Geschäftsmodell passt:

1. Reduktion der Mindestgarantie (ab sofort gültig): Die Höhe der Sicherheiten beträgt künftig mindestens 1 % des Bruttojahresumsatzes des vorangehenden Geschäftsjahres, in jedem Fall jedoch mindestens CHF 20'000 (bisher CHF 50'000). Diese signifikante Reduktion der Mindestgarantie führt gerade für kleinere Teilnehmer zu spürbaren Kostenvorteilen. Sie gilt ab sofort und wird für bestehende Teilnehmer am Garantiefonds, welche derzeit die Mindestgarantie hinterlegt haben, in den nächsten Wochen umgesetzt.

2. Neues, flexibleres Gebührenmodell (gültig ab 1. Januar 2027): Die Administrationsgebühr bleibt unverändert bei 0,2 Promille des reisebezogenen Bruttoumsatzes (mindestens CHF 250). Der Risikobeitrag kann künftig wahlweise in einer von drei Varianten erhoben werden, was maximale Flexibilität garantiert:

  • Qualifiziertes Verfahren (wie bisher): 2,0 Promille des B2C-Pauschalreise-Umsatzes (Einzelleistungen sind nicht gedeckt).
  • Vereinfachtes Verfahren (wie bisher): 1,8 Promille des touristischen Bruttoumsatzes (Einzelleistungen sind nicht gedeckt).
  • NEU – Vereinfachtes Verfahren Plus: 2,0 Promille des touristischen Bruttoumsatzes. In dieser neuen Variante sind Einzelleistungen freiwillig mit abgedeckt.

Dadurch erhalten Reiseunternehmen erstmals die Möglichkeit, auf Wunsch auch Einzelleistungen über den Garantiefonds abzusichern. Dank diesem flexiblen Modell kann jedes Unternehmen die Variante wählen, die am besten zu seinem Geschäftsmodell passt – und profitiert dabei von tiefen Mindestbeiträgen, die gerade für kleinere Teilnehmer zu spürbaren Kostenvorteilen führen. Der restliche, umfassende Deckungsumfang – einschliesslich Pauschalreiserecht, Delkredere-Risiko und Lieferantenrisiko für Mikro-Touroperating – bleibt in vollem Umfang bestehen.

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, bleibt die bisherige TPA-Geschäftsstelle in Chenaux vorerst als regionales Service-Center bestehen. Zudem wird Sonja Laborde den Integrationsprozess bis mindestens Ende 2027 begleiten, und die TPA wird künftig mit einem Sitz im Stiftungsrat des Garantiefonds vertreten sein.

(TN)