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Über das Nyepi-Fest in Bali hat sich ein 26-jähriger Schweizer Tourist beleidigend geäussert. Er sitzt schon drei Monate in Untersuchungshaft und wird wohl noch ein weiteres Jahr im Gefängnis verbleiben. Bild: Adobe Stock (Copyright-Hinweis)

Nach Verunglimpfung auf Bali: Schweizer Tourist vor 15-monatiger Haftstrafe

Der 26-jährige Schweizer, der sich auf Instagram beleidigend über ein balinesisches Fest geäussert hat, droht happige Gefängnisstrafe. Staatsanwalt fordert ein Jahr und drei Monate.

Auf der indonesischen Insel Bali wurde im März 2026 ein Schweizer Tourist festgenommen, nachdem er das hinduistische Neujahrsfest Nyepi (Tag der Stille) auf Instagram beleidigt hatte. Der Beschuldigte postete eine Instagram-Story, in der er das Fest und die damit verbundenen Regeln vulgär beschimpfte («scheiss auf Nyepi»).

Während des Nyepi-Fests herrscht auf Bali für 24 Stunden absolute Stille; öffentliche Aktivitäten, Reisen und sogar Stromverbrauch sind untersagt. Nach einer Anzeige wurde der Mann von der Polizei gefasst. Sein Mobiltelefon wurde als Beweismittel beschlagnahmt. Die indonesischen Behörden greifen bei Verstössen gegen religiöse Gefühle hart durch.

Weiterhin in Untersuchungshaft

Wie heute bekannt wird: Die Staatsanwaltschaft fordert 15 Monate Haft für den Schweizer Staatsangehörigen. Während der Verhandlung am Montag argumentierte die Staatsanwaltschaft gemäss «The Bali Times», dass der 26-Jährige gegen Artikel 301 Absatz 1 des indonesischen Strafgesetzbuchs verstossen habe, indem er elektronische Inhalte verbreitet habe, die Material enthielten, das als Beleidigung eines religiösen Festes angesehen werde.

Die Staatsanwaltschaft beantragt nun, dass das Richtergremium den Schweizer zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteile, wobei die Zeit, die er bereits in Untersuchungshaft verbracht hat, von der endgültigen Strafe abgezogen werden soll. Die Staatsanwaltschaft beantragte ausserdem, den Angeklagten bis zum Abschluss des Verfahrens in Untersuchungshaft zu belassen.

Der Prozess soll mit dem Schlussplädoyer des Angeklagten fortgesetzt werden, bevor das Richtergremium an einer späteren Verhandlung sein Urteil fällt.

(TN)