Destinationen

Österreich lockert die Corona-Massnahmen per 5. März weitgehend. Besuche im Schloss Schönbrunn sind dann praktisch wieder ohne Einschränkungen möglich. Bild: Nathalie Stimpfl

Österreich und Deutschland lockern

Unsere deutschsprachigen Nachbarsländer lockern ihre Corona-Schutzmassnahmen in den kommenden Wochen. Ausserdem wird die Einreise erleichtert.

Nachdem der Bundesrat in der Schweiz fast alle Corona-Massnahmen per 17. Februar aufgehoben hat, ziehen nun auch Österreich und Deutschland schrittweise nach. Schweizerinnen und Schweizer können sich auf erleichterte Einreisebedingungen und weniger Beschränkungen vor Ort freuen. Das ändert sich:

Österreich

Nach Beratungen mit den Bundesländern, der GECKO-Kommission und Experten hat die Bundesregierung beschlossen, die bestehenden Covid-Massnahmen in fast allen Bereichen per 5. März 2022 aufzuheben, heisst es in einer Mitteilung.

Dies ermögliche es vor allem der Reisebranche, wieder durchzustarten, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger: «Die ersten Lockerungen haben bereits zu einem Aufatmen in der Tourismus-Branche geführt. Bald können wir auch die restlichen Einschränkungen aufheben. Ab 19. Februar wird in allen Bereichen, wo derzeit noch die 2G Regel gilt, die 3G Regel eingeführt. Ab 5. März bekommen wir alle Freiheiten wieder zurück. Unsere Gastronomie-, Hotellerie, Freizeit-, Reise- und Veranstalterbetriebe können optimistisch in die Zukunft schauen. Der heimische Tourismus hat bewiesen, dass sichere Gastfreundschaft in Pandemie-Zeiten möglich ist und wird das auch weiterhin bestmöglich gewährleisten.»

Konkret sind folgende Lockerungsschritte geplant:

  • Ab 19. Februar 2022 wird in allen Bereichen, wo derzeit noch 2G gilt die 3G-Regel eingeführt. Also auch für Gastronomie, Beherbergung, Seilbahnen, Thermen und weitere Freizeitbetriebe wie Schausteller sowie Veranstaltungen.
  • Ab 21. Februar 2022 können auch Schulveranstaltungen wie Skikurse durchgeführt werden.
  • Ab 5. März 2022 werden die restlichen Corona-Massnahmen weitestgehend aufgehoben:
    - Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wieder erlaubt.
    - Auch das Konsumationsverbot bei den Veranstaltungen, Fach- und Publikumsmessen wird aufgehoben.
    - Weiterhin gilt jedoch eine FFP2-Masken-Pflicht in vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.).
    - In anderen geschlossenen Bereichen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
    - Präventionskonzepte und Covid-Beauftragte sind überall beizubehalten.
  • Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon
    bisher strengere Regeln aufgrund von landesrechtlicher Verordnungen erlassen.

Die Einreisebestimmungen werden ebenfalls angepasst. Aktuell bestehen in Österreich mit der 2G-Plus Regelung (PCR-Test oder Booster)
strenge Einreisebestimmungen innerhalb und ausserhalb der EU. Bei der neuen Einreiseverordnung, die im Laufe der Woche vom 21. Februar 2022 kommen soll, wird die Einreise mit einem 3G-Nachweis aus allen Staaten möglich sein, ausgenommen der Virusvarianten-Gebiete.

Deutschland

Auch Deutschland lockert die Massnahmen. Und zwar sollen fast alle Beschränkungen bis am 20. März 2022 fallen. Dies teilte Bundeskanzler Olaf Scholz am 16. Februar mit. Im ersten Lockerungsschritt sollen die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im Privatbereich fallen. Zugangsbeschränkungen zu den Läden - mit Ausnahme der Maskenpflicht - sollen ebenfalls von den Bundesländern in den nächsten Tagen aufgehoben werden.

Ab dem 4. März wird die 3G-Regelung (Impfung, Genesung, oder tagesaktueller Test) für Gastronomie und Hotellerie eingeführt. Discos und Nachtclubs dürfen ebenfalls ab diesem Datum öffnen. Dort herrscht jedoch 2Gplus. Geimpfte ohne Booster sowie genesene Personen müssen also zusätzlich einen Test vorweisen.

In einem dritten Schritt fallen ab dem 20. März alle «tiefgreifenden Schutzmassnahmen». Dies, weil die Schutzmassnahmen bis 19. März gemäss Infektionsschutzgesetz befristet sind. Für eine Verlängerung wäre ein Beschluss des Bundestags erforderlich. Dies halten Bund und die Bundesländer derzeit aber nicht für nötig.

(TN)