Tourismuswelt

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 99. Generalversammlung des Schweizer Reise-Verbands (SRV) im Auditorium Maximum der Manara School in El Gouna. Bild: TN

Kommentar Die Abstimmung gewonnen, das Problem vertagt

Reto Suter

Der Vorstand des Schweizer Reise-Verbands (SRV) hat aus seinen Fehlern gelernt und dem kritischen Vorstoss von Barbara Wohlfarth in El Gouna geschickt den Wind aus den Segeln genommen. Aber: Jetzt muss er beweisen, dass er das Thema nicht nur gründlich prüfen, sondern auch konkrete Lösungen präsentieren kann.

Vor zwei Jahren, im Vorfeld seiner Generalversammlung auf Madeira, wurde der Vorstand des Schweizer Reise-Verbands (SRV) kalt erwischt. Nach den turbulenten Corona-Jahren hatten sich die Wogen gerade wieder geglättet. Da meldete sich Reisebüro-Inhaberin Barbara Wohlfarth mit zwei brisanten Anträgen zu Wort: geheime Abstimmungen bei finanziellen Fragen und eine Amtszeitbeschränkung für Vorstandsmitglieder.

Beide Vorstösse scheiterten. Dennoch: Als Sieger ging der Vorstand nicht vom Feld. Zu offensichtlich war, dass er die Themen nicht selbst gesetzt hatte, sondern ihnen hinterherrannte. Die Verbandsspitze wirkte überrascht. Offenbar hatte niemand damit gerechnet, dass ein kleines, unabhängiges Reisebüro auf der grossen Bühne derart unbequeme Fragen stellen würde.

Zwei Jahre später sieht die Sache anders aus. Wieder hiess die Antragstellerin Barbara Wohlfarth. Wieder ging es um ein heikles Thema. Diesmal um die Kundengeldabsicherung und die Frage, weshalb der SRV eine Bestimmung in seinen Statuten stehen hat, die er nicht konsequent durchsetzt. Aber diesmal agierte der Vorstand deutlich souveräner.

Ein cleverer Schachzug

Die SRV-Spitze machte vor und in El Gouna vieles richtig. Sie nahm Wohlfarths Anliegen ernst, bedankte sich dafür und stellte sich nicht gegen dessen Kern. Gleichzeitig erklärte sie, weshalb die Forderungen juristisch und praktisch problematisch seien.

Statt sich in die Defensive drängen zu lassen, präsentierte der Vorstand einen Gegenantrag: Das Thema soll vertieft geprüft werden. An der Jubiläums-GV 2027 sollen konkrete Massnahmen vorliegen. Das war äusserst geschickt. Und: Der Verband hatte damit Erfolg: Eine grosse Mehrheit der Versammlung stimmte gestern Mittwoch (28. Oktober 2026) für den Gegenantrag.

Es ist ein bewährtes Rezept aus Politik und Verbandswesen: Wird ein Thema unangenehm, lässt man es gründlich untersuchen. Das schafft Zeit, nimmt Druck aus der Debatte und verschiebt die Entscheidung auf später. Diese Strategie hat einen angenehmen Nebeneffekt: Bis der Bericht vorliegt, ist die Aufregung häufig längst verflogen.

Darauf kann sich der Verband in diesem Fall allerdings nicht verlassen. Zu wichtig ist die Kundengeldabsicherung für die Branche. Der SRV hat sich mit seinem Gegenantrag nicht aus der Verantwortung gezogen. Im Gegenteil. Er muss an der 100. Generalversammlung im kommenden Jahr erklären, wie er die Kundengeldabsicherung künftig handhaben will. Mit konkreten Lösungen statt weiteren Prüfaufträgen.

Hellhörig machte eine Aussage von SRV-Präsident Martin Wittwer. Er stellte in Aussicht, dass die betreffende Statutenbestimmung angepasst oder sogar gestrichen werden müsse. Eine Anpassung dürfte sinnvoll sein. Aber eine ersatzlose Streichung ohne glaubwürdige Alternative wäre ein fatales Signal. An die Branche, die sich selbst verbindliche Regeln geben sollte. Und an die Reisenden, für die der Schutz ihres Geldes ein wichtiges Argument für die Buchung im Reisebüro ist.

An der Jubiläums-GV 2027 wird sich zeigen, ob der Vorstand die gewonnene Zeit für eine tragfähige Lösung genutzt hat. Oder ob er bloss eine wichtige Debatte erfolgreich vertagt hat.