Tourismuswelt

SRV-Präsident Martin Wittwer und SRV-Geschäftsführerin Andrea Beffa stehen vor einer wegweisenden GV. Vor allem das Thema Kundengeldabsicherung bietet viel Gesprächsstoff. Bild: TN

So steht der SRV-Vorstand zum Antrag von Barbara Wohlfarth

Reto Suter

Barbara Wohlfarth fordert vom Schweizer Reise-Verband (SRV) ein konsequenteres Vorgehen bei der Kundengeldabsicherung und hat dazu einen Antrag für die Generalversammlung von Ende Oktober in El Gouna eingereicht. Jetzt äussert sich der SRV-Vorstand – und stellt dem Vorstoss einen eigenen Vorschlag gegenüber.

Das Thema Kundengeldabsicherung dürfte an der Generalversammlung des Schweizer Reise-Verbands (SRV) Ende Oktober in El Gouna viel Gesprächsstoff liefern. Barbara Wohlfarth, Inhaberin der Reisecocktail GmbH, fordert vom Verband ein konsequenteres Vorgehen bei der Kundengeldabsicherung und strengere Kontrollen seiner Mitglieder und deren Branchenpartner (Travelnews berichtete).

Nun nimmt der SRV dazu Stellung. Und diese fällt zweigeteilt aus: Der Verband sieht Handlungsbedarf und bezeichnet die Absicherung von Kundengeldern als zentral für das Vertrauen der Kundschaft und den Ruf der Branche. Den konkreten Antrag von Wohlfarth will der Vorstand trotzdem nicht unterstützen, wie er heute in einem Spezial-Newsletter schreibt.

SRV hält Forderungen für zu weitgehend

Wohlfarth beruft sich auf Artikel 6.1.3 der SRV-Statuten. Demnach dürfen Aktivmitglieder, die als Reiseveranstalter tätig sind, grundsätzlich nur Reisebüros beliefern, die über eine gesetzmässige Kundengeldabsicherung verfügen.

Wohlfarth verlangt unter anderem, dass diese Vorgabe konsequent kontrolliert wird. Kann ein Vertriebspartner seine Absicherung nicht lückenlos nachweisen, soll die B2B-Belieferung eingestellt werden. Bei wiederholten Verstössen soll letztlich sogar ein Ausschluss aus dem Verband vollzogen werden.

Der SRV hat den Antrag rechtlich prüfen lassen und dafür Sophie Winkler, Rechtsanwältin bei Flying Lawyers, beigezogen. Das Ergebnis: In der vorgeschlagenen Form gehe der Antrag zu weit. Er erfasse auch Geschäftsmodelle, die gar keiner Pflicht zur Kundengeldabsicherung unterstünden. Zudem müssten bei möglichen Kontrollen der administrative und finanzielle Aufwand sowie der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen berücksichtigt werden.

Der Vorstand unterstützt deshalb zwar das Anliegen, nicht aber den vorgeschlagenen Weg. Deshalb bringt er einen eigenen Vorschlag aufs Tapet. Dieser Gegenantrag sieht vor, Artikel 6.1.3 zunächst auf seine praktische Umsetzbarkeit zu überprüfen. Dabei sollen insbesondere die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die unterschiedlichen Geschäftsmodelle innerhalb der Reisebranche berücksichtigt werden.

Spätestens an der Generalversammlung 2027 soll ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch liegen. Dieser soll zeigen, mit welchen Massnahmen die Vorgaben zur Kundengeldabsicherung wirksam und verhältnismässig umgesetzt werden können, und ob dafür die Statuten angepasst werden müssen.

Neben möglichen Kontrollen sollen auch die Kundinnen und Kunden stärker für die Bedeutung der Kundengeldabsicherung sensibilisiert werden. Gleichzeitig will der Verband bei seinen Mitgliedern das Verständnis für das Thema und die Eigenverantwortung fördern. Übergeordnetes Ziel sind ein stärkerer Konsumentenschutz und eine höhere Glaubwürdigkeit der Schweizer Reisebranche.

Passivmitglieder sollen mehr bezahlen

Neben der Kundengeldabsicherung beschäftigt sich die Generalversammlung in El Gouna mit einem weiteren Antrag des SRV-Vorstands. Dieser will die Jahresbeiträge für Passivmitglieder erhöhen. Aktuell bezahlen sie 650 Franken pro Jahr.

Als Gründe nennt der Verband die Konsolidierung der Reisebranche und die sinkende Zahl von Standorten, wodurch die Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen zurückgehen. Gleichzeitig sei der Beitrag für Passivmitglieder seit mehreren Jahren unverändert geblieben und nicht an die Teuerung angepasst worden.

Mit der Erhöhung will der SRV seine finanzielle Basis stärken und das Verhältnis zwischen den Beiträgen von Aktiv- und Passivmitgliedern ausgewogener gestalten. Im Gegenzug sollen Passivmitglieder zusätzliche Leistungen sowie mehr Möglichkeiten zur Vernetzung und Mitwirkung erhalten.

Wie stark der Beitrag steigen soll, ist noch offen. Die neue Beitragsordnung will der SRV den Mitgliedern spätestens zehn Tage vor der Generalversammlung zustellen.