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Neue Schweizer ID: Das ändert sich für Reisende
Ab Montag (2. November 2026) gibt es in der Schweiz eine neue biometrische Identitätskarte. Sie enthält einen Chip mit Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken. Das soll Fälschungen erschweren und dafür sorgen, dass Schweizerinnen und Schweizer auch künftig problemlos mit der ID in die EU reisen können.
Die wichtigste Änderung betrifft den Antrag: Die neue biometrische ID kann in keinem Schweizer Kanton bei der Wohngemeinde beantragt werden. Zuständig ist ausschliesslich die kantonale Ausweisstelle, meist das Passbüro.
Dort müssen die Antragstellenden persönlich erscheinen, damit ihre biometrischen Daten erfasst werden können. Der Antrag lässt sich vorgängig online über www.schweizerpass.ch starten.
Die bisherige ID bleibt gültig
Ein Wechsel ist freiwillig. Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Auch künftig können Schweizerinnen und Schweizer zwischen einer biometrischen und einer herkömmlichen ID wählen.
Wer die bisherige Variante ohne Chip bevorzugt, kann sie je nach Wohnkanton weiterhin bei der Gemeinde beantragen. Für die neue biometrische ID führt dagegen kein Weg am kantonalen Passbüro vorbei.
Die Gebühren bleiben unverändert: 70 Franken für Erwachsene und 35 Franken für Minderjährige.