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Gute Frage Kann ich bei schlechtem Wetter meine Ferien gratis stornieren?
Die Ferien sollen die schönste Zeit des Jahres sein. Die einen möchten möglichst viel faulenzen und die Seele baumeln lassen. Die anderen suchen Abwechslung, spannende Erlebnisse und neue Entdeckungen, um sich vorübergehend von den Alltagssorgen zu befreien.
Für beide gilt: Gutes Wetter trägt wesentlich zu gelungenen Ferien bei. Besonders dann, wenn man ganz bewusst eine Destination gebucht hat, die Sonne, Wärme und T-Shirt-Wetter verspricht.
Umso grösser ist die Enttäuschung, wenn das Wetter am Ferienort schlechter ist als zu Hause. Statt Sonnenschein gibt es Dauerregen. Und die Temperaturen laden eher zum Frösteln ein als zu einem gemütlichen Apéro am Strand.
Genau das haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer erlebt, die ihre wohlverdienten Herbstferien am Mittelmeer verbrachten. In Teilen Spaniens, Griechenlands und Frankreichs regnete es fast pausenlos. Mancherorts kam es sogar zu massiven Überschwemmungen. Statt am Strand ein Buch zu lesen oder mit dem Velo die Umgebung zu erkunden, sassen viele Feriengäste mehr oder weniger in ihren Hotels fest.
Besonders ärgerlich: Die Wetterprognosen hatten das schlechte Wetter bereits Tage zuvor angekündigt. Da stellt sich die Frage: Muss man trotzdem in die verregneten Ferien fliegen? Oder kann man seine Reise kostenlos stornieren oder umbuchen, um stattdessen an einem sonnigeren Ort zu landen?
Regen allein reicht nicht
Die Rechtslage in der Schweiz ist klar: Regen, Wind oder ungewöhnlich tiefe Temperaturen berechtigen Reisende nicht automatisch dazu, ihre Ferien kostenlos zu stornieren oder umzubuchen. Solange Flug, Hotel und weitere gebuchte Leistungen wie vereinbart verfügbar sind, haben Reisende keinen Ansprach auf eine kostenlose Umbuchung oder Annullation.
Das bestätigt Janine Zimmerli, Sprecherin von Dertour Suisse, gegenüber Travelnews: «Grundsätzlich gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen.» Wer lediglich wegen einer schlechten Wetterprognose lieber an eine sonnigere Destination reisen möchte, muss deshalb meist selbst für die Mehrkosten aufkommen.
«Entscheidend ist nicht allein die Wettervorhersage, sondern ob die gebuchten Reiseleistungen vor Ort tatsächlich erheblich beeinträchtigt sind oder nicht mehr erbracht werden können», so Zimmerli.
Ist ein Hotel wegen Hochwassers nicht erreichbar oder fallen wesentliche Leistungen einer Pauschalreise aus, können Reisende unter bestimmten Voraussetzungen eine Alternative verlangen oder ihr Geld zurückfordern. Dertour Suisse prüft solche Fälle individuell. «Je nach Situation können dazu auch Umbuchungen oder alternative Leistungen gehören.»
Wer Flug und Hotel separat gebucht hat, muss sich hingegen stärker nach den jeweiligen Vertragsbedingungen richten. Auch eine Annullationsversicherung übernimmt die Kosten bei gewöhnlichem Schlechtwetter normalerweise nicht. Bei Naturkatastrophen kommt es auf die Police an.
Wichtig: Reisende sollten nicht vorschnell selbst stornieren, sondern zuerst ihr Reisebüro oder den Veranstalter kontaktieren und gemeinsam nach einer Lösung suchen.