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Gute Frage Bei welchen Ferien-Souvenirs ist Vorsicht geboten?
In vielen Schweizer Kantonen haben die Herbstferien bereits begonnen, andernorts stehen sie unmittelbar bevor. Wer verreist, bringt neben Fotos und Erinnerungen gerne etwas Handfestes mit nach Hause.
Aber Achtung: Was auf einem Markt, am Strand oder während eines Stadtbummels als originelles Andenken erscheint, kann für eine böse Überraschung sorgen. Manchmal braucht es dafür nicht einmal einen Souvenirshop.
Im belgischen Brügge verschwinden nach Angaben der Stadt bis zu 70 Pflastersteine pro Monat aus dem historischen Zentrum. Besonders in der touristischen Hochsaison häufen sich die Fälle. Die Steine fehlen nicht nur im Stadtbild, sondern hinterlassen Löcher und damit Stolperfallen.
Brügge ist kein Einzelfall. Auch aus Paris, Barcelona und Amsterdam sind ähnliche Fälle bekannt. Noch heikler wird es bei historischen Stätten: Auf der Akropolis in Athen wurden immer wieder Besucherinnen und Besucher dabei erwischt, wie sie Marmorstücke mitnehmen wollten. Inzwischen wird das Gelände überwacht.
Korallen, Lederwaren und Muscheln können heikel sein
Besonders problematisch sind Mitbringsel aus geschützten Tier- und Pflanzenarten. Dazu zählen etwa Korallenschmuck, Elfenbeinschnitzereien, getrocknete Seepferdchen, bestimmte Muscheln sowie Lederwaren aus Schlangen, Waranen oder Krokodilen. Auch gewisse Hölzer oder traditionelle Heilmittel können Bestandteile geschützter Arten enthalten.
Viele dieser Produkte fallen unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Cites. Je nach Art ist die Einfuhr verboten oder nur mit entsprechenden Bewilligungen möglich. Wer die nötigen Dokumente nicht besitzt, riskiert, dass das Souvenir am Schweizer Zoll beschlagnahmt wird.
Zusätzlich können Geldstrafen drohen. Gerade Korallenbruchstücke, die Feriengäste scheinbar harmlos am Strand aufsammeln, gehören nach Angaben der Behörden zu den immer wieder beanstandeten Mitbringseln.
Vorsicht ist auch bei Pflanzen angesagt. Wer aus einem Land ausserhalb der EU in die Schweiz zurückkehrt, darf lebendes Pflanzenmaterial wie Pflanzen, Schnittblumen, Samen oder Wurzeln grundsätzlich nur mit Pflanzengesundheitszeugnis mitbringen. Auch bei Früchten und Gemüse gelten Einschränkungen.
Auch Spezialitäten und Antiquitäten haben ihre Tücken
Beim kulinarischen Feriengruss gelten ebenfalls Regeln. Besonders streng sind die Vorschriften bei Fleisch- und Milchprodukten aus zahlreichen Ländern ausserhalb der EU. Damit soll verhindert werden, dass Tierseuchen eingeschleppt werden. Wer beispielsweise Wurst, Schinken oder Käse aus einem Drittstaat mitnehmen möchte, sollte deshalb vor der Heimreise die Bestimmungen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen prüfen.
Ein weiterer Stolperstein sind Antiquitäten. Alte Münzen, Keramik oder andere archäologische Objekte können als Kulturgüter gelten. In vielen Staaten dürfen solche Gegenstände gar nicht oder nur mit einer offiziellen Bewilligung ausgeführt werden. Ein Kaufbeleg allein macht die Ausfuhr also nicht automatisch legal.
Und selbst beim klassischen Shopping ist Vorsicht angebracht. Gefälschte Uhren und Schmuckstücke werden vom Schweizer Zoll eingezogen und vernichtet. Bei teureren Einkäufen sollten Reisende zudem Quittungen aufbewahren und die Schweizer Wertfreigrenze beachten.
Die einfachste Faustregel lautet deshalb: Je exotischer Material, Herkunft oder Geschichte eines Souvenirs erscheinen, desto genauer sollte man hinschauen. Im Zweifelsfall bleibt das vermeintliche Schnäppchen besser im Ferienland – und die Erinnerung reist stattdessen als Foto mit nach Hause.