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Wer nach Georgien reist, sollte den neuen Hinweis des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu Messern beachten. Bild: Adobe Stock

Neuer EDA-Reisehinweis: Hier kann das Sackmesser zum Problem werden

Georgien gewinnt als Reiseziel auch dank der direkten Edelweiss-Flüge ab Zürich an Bedeutung. Nun weist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf eine rechtliche Besonderheit hin: Reisende sollten besser auf Sackmesser verzichten.

Seit gut eineinhalb Jahren ist Georgien für Schweizer Reisende einfacher erreichbar. Im April 2025 nahm die Ferienfluggesellschaft Edelweiss die Direktverbindung von Zürich nach Tiflis auf (Travelnews berichtete).

Die neue Strecke hat Bewegung in den Markt gebracht. Nach Angaben der Ferienfluggesellschaft wuchs der gesamte Markt zwischen Zürich und Tiflis 2025 gegenüber dem Vorjahr um 43 Prozent. Mehrere Tausend zusätzliche Menschen seien dank der neuen Verbindung gereist.

Inzwischen hat die Edelweiss das Angebot ausgebaut und fliegt im laufenden Sommerflugplan dreimal wöchentlich nach Tiflis. Die Verbindung läuft bis Ende Oktober, im Winter folgen einzelne Flüge, insbesondere über die Feiertage. Für Sommer 2027 sind derzeit erneut drei wöchentliche Verbindungen vorgesehen.

Vorsicht mit dem Sackmesser

Wer künftig nach Georgien reist, sollte einen neuen Hinweis des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beachten. Unter den «Besonderen rechtlichen Bestimmungen» weist das EDA neu darauf hin, dass das Mitführen gewisser Waffen und Messer verboten und strafbar ist.

Ausdrücklich als Beispiel genannt werden auch Sackmesser. Reisenden wird empfohlen, generell auf solche Gegenstände zu verzichten oder sich vor der Abreise bei der georgischen Botschaft in Bern über die genauen Vorschriften zu informieren.

(RSU)