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Europäische Union hat Pauschalreiserichtlinie verabschiedet

Die neue Fassung der Richtlinien soll 2018 in Kraft treten.

Diese Verhandlungen haben sieben Jahre gedauert. Und bis die nun verabschiedeten Pauschalreiserichtlinien in den 28 EU-Ländern in Kraft treten, dauert es nochmals drei Jahre. Gemäss Norbert Fiebig, dem Präsidenten des Deutschen Reise Verbandes (DRV), kommen neue Herausforderungen auf die Tourimusbranche hinzu.

"Umso wichtiger ist es, dass Deutschland die Spielräume in der Richtlinie für branchenverträgliche Lösungen bei der nationalen Umsetzung nutzt“, fordert Fiebig von der Bundesregierung gemäss einer Mitteilung des DRV. Diese Spielräume seien zwar begrenzt, doch liessen sich bereits heute drei Stellschrauben identifizieren, deren Justierung erheblichen Einfluss auf die späteren Rahmenbedingungen haben dürfte:

  • Wichtigster Punkt ist, dass die Reisebüros auch in Zukunft davor bewahrt werden, bei der Ausübung ihres Tagesgeschäftes in die Veranstalterhaftung zu geraten. Zwar wurde dem DRV vom federführenden Ministerium und zahlreichen Bundestagsabgeordneten schriftlich versichert, dass die Gefahr gebannt sei – doch noch muss der Passus rechtssicher formuliert und verabschiedet werden.
  • Der DRV setzt sich dafür ein, dass auch künftig bei Vertragsveränderung das Schweigen des Kunden als Zustimmung gewertet wird. Diese Vorgehensweise hat sich als sinnvoll und für beide Vertragspartner vorteilhaft herausgestellt.
  • Ähnliches gilt für die Frage der Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter: Das bestehende System hat sich in den vergangenen Jahren bestens bewährt und muss beibehalten werden.

(TN)