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EU-Passagierrechte: Gut für Passagiere, schlecht für Reisebüros

Brüssel verschärft die EU-Passagierrechte und löst Besorgnis in der Reisebranche aus. Die neue Einigung sieht vor, dass Kunden bei Flugannullierungen künftig auch sämtliche Vermittlungsgebühren zurückerhalten müssen. Der SRV nimmt Stellung.

Die Europäische Union verschärft die Rechte von Flugpassagieren. Doch was für Reisende eine guten Nachricht ist, sorgt in der Reisebranche für Besorgnis.

Passagiere sollen im Falle von Flugstreichungen besser geschützt und vollumfänglich entschädigt werden. Die Krux an der neuen EU-Regelung ist jedoch, dass die Rückerstattungspflicht künftig nicht mehr nur das reine Flugticket umfasst, sondern auch die Servicegebühren einschliesst, die an unabhängige Reisevermittler wie Reisebüros oder Online-Plattformen gezahlt wurden.

Bislang durften diese Vermittler ihre Gebühren zu Recht behalten, da sie ihre eigentliche Dienstleistung – die Beratung, den Preisvergleich, die Buchungsabwicklung und das Zusammenstellen komplexer Reiserouten – bereits vollständig und unabhängig vom späteren Flugverlauf erbracht hatten. Der europäische Dachverband der Reisebüros und Reiseveranstalter (ECTAA) schlägt Alarm und warnt vor fatalen finanziellen Folgen für eine ganze Branche.

Keine Anerkennung für Leistung der Reisevermittler

Für Reisebüros bedeutet das neue Regelwerk, dass sie für bereits geleistete Arbeit nicht nur kein Geld erhalten, sondern zusätzlich den administrativen Aufwand der Rückabwicklung ohne jede Entschädigung tragen müssen – und das für Flugausfälle, die komplett ausserhalb ihres Einflusses liegen. ECTAA-Präsidentin Heli Mäki-Fränti findet hierzu deutliche Worte: «Es ist sehr enttäuschend zu sehen, dass die europäischen Gesetzgeber den Wert nicht anerkennen, den unabhängige Reisevermittler für die Verbraucher erbringen. Von Vermittlern zu erwarten, dass sie ihre Vergütung für bereits erbrachte Dienstleistungen zurückerstatten, während sie Annullierungen verwalten, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen, ist fundamental ungerecht».

Während die europäische Reisebranche folglich vor einer schwierigen Ausgangslage steht, ist noch offen, welche Konsequenzen die Neuerung für den Schweizer Markt haben. Auf Anfrage von Travelnews sagt SRV-Sprecher Elisha Schuetz-Vera: «Die vorläufige politische Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament muss noch formell verabschiedet werden und tritt erst danach in Kraft. Ob und in welcher Form die neuen Bestimmungen auch für die Schweiz gelten werden, ist derzeit noch offen. Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen gemeinsam mit ECTAA aber aufmerksam».

(GWA)