Hotellerie

Bild: airbnb

Airbnb is watching you

Kein Einzelfall bei Airbnb: Ein deutsches Paar wurde in Kalifornien in der gemieteten Wohnung per Kamera überwacht.

Die Online-Plattform Airbnb vermittelt Reisenden private Unterkünfte. Für die Vermieter bedeutet dies ein Zustupf an die Miete — offenbar trauen aber einige ihren Untermietern nicht. Deshalb lässt der eine oder andere Vermieter Kameras installieren, die die Gäste überwachen.

Das musste kürzlich eine Deutsche erfahren, die gemeinsam mit ihrem Partner eine Wohnung im kalifornischen Irvine gemietet hatte. Hinter Kerzen im Bücherregal versteckt, fanden sie drei Tage nach ihrer Ankunft eine Webkamera. Nach dieser unangenehmen Entdeckung verliessen sie die Wohnung vorzeitig und reichten jetzt Klage gegen die Wohnungseigentümer und gegen Airbnb ein.

Die Deutsche gab an, dass sie jeweils unbekleidet geschlafen hätte und nun fürchte, dass entsprechende Bilder von ihr im Internet auftauchten. Ausserdem seien auch persönliche und intime Unterhaltungen zwischen ihrem Partner und ihr aufgezeichnet worden, was ein Eingriff in ihre Privatsphäre darstelle. Die Kamera habe sich zudem bewegt, was nahelege, dass die Kamera ferngesteuert wurde.

Solche Überwachungslösungen sind günstig zu erwerben. So bietet Google-Tochter „Nest“ Webcams für unter 200 Franken an, die via Bewegungssensor alles festhalten, was in ihrer Umgebung passiert. Via Wlan senden die Kameras das Aufgezeichnete live überallhin auf der Welt. Das Erlebnis der Deutschen ist kein Einzelfall bei Airbnb: Anfangs des Jahres gab es ein ähnliches Vorkommnis in Kanada. Dort entdeckte ein Paar eine Dropcam des Anbieteres "Nest", die in einem Korb versteckt im Schlafzimmer war.

Ein Sprecher der Airbnb teilte mit, dass diese Vorkommnisse sehr ernst genommen würden. Airbnb würde die Vermieter darauf hinweisen, dass sie die Privatsphäre ihrer Gäste zu respektieren haben und dass die Überwachung der Gäste mittels Kameras oder anderen Geräten eine Gesetzesverletzung darstellen könne. Vermieter müssten ihre Gäste informieren, wenn in oder um ihr Vermietungsobjekt Überwachungsgeräte installiert seien.

(TN)