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Ob Reiseanbieter, Tourismusorganisationen oder Hotels: Viele scheinen zu glauben, dass sie die neue EmpCo-Richtlinie vorerst ignorieren können. Bild: Adobe Stock

Einwurf Greenwashing unterm Schweizerkreuz

Vanessa Bay

Mit den neuen EU-Vorschriften gegen Greenwashing (EmpCo) wächst auch der Druck auf Schweizer Reiseanbieter, Hotels und Tourismusorganisationen. Wer im europäischen Ausland mit Nachhaltigkeit wirbt, kann sich nicht einfach auf den Schweizer Firmensitz berufen. Doch unabhängig von möglichen Strafen stellt sich eine grundsätzliche Frage: Ist ehrliche Nachhaltigkeitskommunikation nicht vor allem eine Frage des Anstands?

Es gibt Sachen, die gehören sich einfach. Andere, die gehören sich einfach nicht. Ich bezeichne dies als Anstandsfragen.

Daneben gibt es Gesetzesfragen. Die sind keine Geschmacksfragen, was manchmal lästig ist, aber es ist nun mal so. Ich muss die Steuern zahlen, die ich schulde. Und ich habe mich an die Geschwindigkeitsvorschriften zu halten, die gesetzlich gelten. Wenn nicht, kanns teuer werden. Gesetzesfragen sind lokale Fragen. Ich kann nicht auf der Schweizer Autobahn mit 220 km/h brettern mit dem Argument, in Deutschland sei dies erlaubt.

Zwar sind die Grenzen zwischen Anstandsfragen und Gesetzesfragen nicht immer ganz eindeutig, aber ich denke, dass sich niemand wirklich berechtigt fühlt, jeden Haushaltabfall und jeden Dreck in die Strassen einer Stadt zu kippen, nur weil diese kein Anti-Littering-Gesetz kennt. Ganz einfach, weil es sich nicht gehört. (Ich ignoriere hier mal alle Zigarettenstummelwegschnipper und Kaugummiauspucker; die Welt ist nicht perfekt.)

Überdies gibt es Dinge, die sicherlich zum Anstand gehörten, die der Gesetzgeber dennoch festschreibt. Etwa Sicherheitssachen beim Brückenbau – einfach, weil hier immer Dritte betroffen sind, die sich nicht einfach darauf verlassen müssen wollen, dass der Bauingenieur gewiss anständig sei. Von Haftungsfragen nicht zu reden.

Nun gibt es Leute, die Anstandsfragen und Gesetzesfragen nicht mehr auseinanderhalten können, wenn es womöglich um beides geht: um Anstand und um Gesetze. Nehmen wir die EmpCo-Richtlinie in Bezug auf unsere Branche – seit wenigen Tagen sind die neuen Vorschriften gesetzlich verpflichtend anzuwenden.

Wo Nachhaltigkeit draufsteht, muss Nachhaltigkeit drin sein

Die EmpCo-Richtlinie ist eine neue EU-Richtlinie zum Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung und Greenwashing. EmpCo steht für «Empowering Consumers for the Green Transition» – zu Deutsch etwa: «Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel». Die Richtline fordert, kurz gesagt, dass, wo beispielsweise Nachhaltigkeit draufsteht, auch Nachhaltigkeit drin ist. Konkret ausgedrückt: Allgemeine Umweltaussagen wie «umweltfreundlich» oder «klimaneutral» sind nicht mehr erlaubt. Dasselbe gilt für Nachhaltigkeitssiegel ohne ausreichende Zertifizierung.

Unter Anstandsgesichtspunkten würde ich argumentieren: Aber hoffentlich doch! Unter Gesetzesgesichtspunkten ist es nun aber so, dass diese Richtlinie in der EU gilt, nicht aber in der Schweiz. Daraus schliessen nun einige Players in unserer Branche: Was nicht verboten ist, ist erlaubt und uns betrifft es ja (noch) nicht direkt. Schauen wir dann, wenn die gesetzlichen Regelungen auch bei uns angewendet werden. Das dauert ja erfahrungsgemäss noch ein paar Jahre.

Es betrifft uns ja noch nicht

Ob Reiseanbieter, Tourismusorganisationen oder Hotels: Viele scheinen zu glauben, dass sie die neuen EU-Vorschriften vorerst ignorieren können. Diesen Eindruck gewinne ich jedenfalls beim Blick auf verschiedene Websites der Branche. Da wird munter mit Nachhaltigkeit und Klimaneutralität geworben, ohne anerkanntes Zertifizierungssystem und ohne unabhängige Überprüfung. Hauptsache, das schlechte Gewissen der Kundschaft wird beruhigt – sei es beim Langstreckenflug oder bei der Buchung einer Kreuzfahrt. Von der oft willkürlichen Verwendung von Begriffen wie «klimaneutral» oder «umweltfreundlich» ganz zu schweigen.

Das nennt man eben Greenwashing. Und es ist viel verbreiteter, als die gutgläubige Kundschaft meint. Aber es ist unanständig. In so einer Frage sich auf die nicht vorhandene Gesetzesregelung unterm Schweizerkreuz herauszureden, geht meines Erachtens nicht. Gar nicht. Es verkauft die Kundinnen und Kunden für dumm, es fördert umweltschädliches Verhalten, und es ist ganz einfach Betrug. Wenn auch nicht gesetzlich gesehen, aber sicherlich moralisch – also eine Anstandsfrage.

Jetzt handeln

Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Aspekt, allen voran für Destinationen und Hotels, deren Klientel zu einem Teil auch aus dem EU-Raum stammt:  Ein Schweizer Unternehmen muss die Regeln, so etwa im Bereich Werbung, beachten. Der Unternehmenssitz in der Schweiz schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen zum Beispiel in Deutschland. Wer sich noch nicht hinreichend mit dem Thema auseinandergesetzt hat, tut sich gut daran, spätestens jetzt seine Kommunikation in sämtlichen Bereichen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

So oder so: Ist es nicht lächerlich, wenn ausgerechnet die Tourismusbranche, die das Länderübergreifende in ihrer DNA hat, so tut, als sei der – nicht mehr vorhandene – Grenzbaum der Massstab dafür, was richtig ist und was falsch? Wir verraten das Schweizerkreuz nicht, wenn wir uns hier ganz ohne Gesetzgeber an das halten, was richtig ist. Unsere Kunden haben ein Anrecht darauf, korrekt informiert zu werden über die ökologischen Aspekte ihres Reisens.

Einfach, weil es eine Anstandsfrage ist.