Flug

Lust, nächste Woche für ein paar Tage nach San Francisco zu reisen? Dann mach jetzt gleich mit und bewirb Dich als Flying Reporter! Bild: Chris Leipelt

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SWISS, Austrian und Lufthansa bieten drei Mal die Chance, als «Flying Reporter» mehrere Tage zu Zweit in attraktiven Destinationen zu verbringen. Über den Kurzaufenthalt gilt es eine Reportage zu schreiben. Los geht’s schon nächste Woche.

SWISS, Austrian und Lufthansa suchen gemeinsam mit travelnews.ch drei «Flying Reporter». Dabei werden Teilnehmende aus der Reisebranche gesucht, welche für drei Tage mitsamt einer Begleitperson an eine wunderbare Langstrecken-Destination reisen und über ihre Reise einen Bericht mitsamt Fotos verfassen. Der Reisebericht wird kurz nach der Reise auf travelnews.ch veröffentlicht. Die Flüge und Unterkünfte in einem Hotel gehobener Kategorie sind selbstverständlich inbegriffen.

Konkret: Für die erste Runde wird ein «Flying Reporter» gesucht, welcher mit einer Begleitperson am 13. Oktober (nächste Woche!) von Zürich nach San Francisco fliegt. Geflogen wird dabei mit der Boeing 777 (Bild unten), dem neusten Langstrecken-Flugzeugtypen von SWISS. Auf dem Hinweg wird in SWISS Business geflogen. Auf dem Rückweg, der am Abend des 15. Oktober erfolgt (mit Landung am Nachmittag des Folgetags), erfolgt der Flug in SWISS Economy .

Lust auf die «City by the bay», welche dieses Jahr den 50. Jahrestag des «Summer of love» feiert? Lust auf Alcatraz, die Shops am Embarcadero, auf den «California Way of Life»? Das ist Deine Chance, schon in wenigen Tagen für einen komfortablen Kurzaufenthalt in die Trendstadt am Pazifik zu entschwinden!

Anmelden kann man sich bis zum 8. Oktober; erforderlich sind nebst der Angabe von Name, Alter und Arbeitsort ein kurzer Text mit einer schriftlichen Begründung, weshalb man als «Flying Reporter» besonders geeignet ist. Die Anmeldung ist insofern verbindlich, als dass die Person inkl. Begleitperson an den angegebenen Flugdaten fliegen muss. Die Gewinner werden schriftlich über die angegebene Email-Adresse über den Gewinn informiert. Die Rückmeldung des Gewinners muss innerhalb von einem Tag erfolgen, ansonsten verfällt der Gewinnanspruch.


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(TN)