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Prag verbietet nächtliche Beizentouren, damit es in der historischen Innenstadt künftig ruhiger und kultivierter zugeht. Bild: Pixabay

Prag stoppt geführte Beizentouren in der Nacht

Die tschechische Hauptstadt Prag will künftig für mehr Ruhe in der Altstadt sorgen und verbietet ab November geführte Beizentouren in den Nachtstunden. Die Massnahme, die vor allem die beliebten «Pub Crawls» betrifft, soll den Lärm eindämmen.

Prag setzt ein Zeichen für mehr Ruhe und Ordnung in der Innenstadt: Künftig sind geführte Beizentouren in den Nachtstunden verboten. Eine entsprechende Änderung der kommunalen Marktordnung soll Anfang November in Kraft treten, wie der «Reisereporter» berichtet.

Diese Entscheidung zielt vor allem auf die besonders bei britischen und amerikanischen Touristen beliebten «Pub Crawls» ab, bei denen Gruppen für einen fixen Betrag mehrere Beizen unter der Anleitung eines Reiseführers besuchen. Laut den Stadtbehörden haben diese Touren zu Lärmbelästigung und Spannungen im öffentlichen Raum geführt.

Terezie Radomerska, die Bürgermeisterin des ersten Prager Stadtbezirks, sagt: «Mit der aktualisierten Marktordnung haben wir ein effektives Instrument, um für Ordnung zu sorgen und gegen übermässigen Lärm in den Strassen und andere negativen Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner vorzugehen.» Sie betonte, dass die Stadt einen «kultivierteren Tourismus» in der historischen Innenstadt fördern möchte, der die vielfältigen kulturellen Angebote wie Theater, Galerien, Restaurants und Cafés in den Vordergrund stellt.

Das Verbot soll zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gelten und nur geführte Beizentouren betreffen. «Normale» Stadtführungen sollen erlaubt bleiben. Bei den Anbietern der Touren stösst die Entscheidung auf Unverständnis. Ein Sprecher einer betroffenen Agentur äusserte gegenüber der Nachrichtenagentur CTK, dass das Verbot «billige politische Punkte» einbringen solle und argumentierte, dass Touristengruppen ohne Reiseführer deutlich mehr Lärm verursachen würden. Es bleibt offen, ob das Verbot gerichtlich angefochten wird.

(TN)