Trips & Travellers

Smartphone-Junkies nutzen die Tempelanlage Angkor Wat in Kambodscha als Tummelplatz, um einen Tiktok-Hype auszuleben. Bild: Adobe Stock

Tiktok-Wahnsinn im TempelPinkel-Drama im Bus

Auch das ist diese Woche in den Tourismushochburgen und an den Stränden der Welt passiert.

Wanderer ignorieren Zutrittsverbot in Naturschutzgebiet

Trotz strikter Verbote sind zwei Wanderer unerlaubt in den Vulkankegel des Naturschutzgebiets Chinyero auf der Kanareninsel Teneriffa eingedrungen. Die Parkaufsicht konnte die dreiste Aktion aus der Ferne mit einem unscharfen Foto festhalten, das den Vorfall dokumentiert. Auf den Kanaren gelten solche Gebiete als extrem sensibel, besonders die Vulkankrater, die seit Jahren unter strengem Schutz stehen. Dennoch setzen sich immer wieder Touristinnen und Touristen über diese Regeln hinweg. Das Chinyero-Naturschutzgebiet auf Teneriffa steht nicht nur unter besonderem Schutz. Hinzu kommt auch, dass es der derzeit aktivste Vulkan der grössten Kanareninsel ist. Er befindet sich auf dem Bergrücken von Abeque und sorgte für zwei als historisch eingestufte Ausbrüche. Der jüngste davon ereignete sich im Jahr 1909, der vorherige 1706. (Gelesen in den «Teneriffa News»)

Welterbe Angkor Wat wegen Tiktok-Trend in Gefahr

Touristinnen und Touristen stellen das Smartphone-Game «Temple Run» in der berühmten Tempelanlage Angkor Wat in Kambodscha nach und posten ihre wilden Läufe danach auf der Social-Media-Plattform Tiktok. In zahlreichen Videos sieht man, wie zumeist junge Frauen und Männer von hinten gefilmt werden und ziemlich rabiat über das Gelände der heiligen Tempelanlage laufen, Hindernisse überspringen und sich an Toren oder Skulpturen abstossen. Doch die witzig anmutenden Videos sind ein ernstes Problem für das Weltkulturerbe. Durch die amateurhafte Parcours-Versuche der ausländischen Gäste wird die Substanz der Tempelanlage beschädigt. Daher bittet die Unesco die Besucherinnen und Besucher, die Stätte mit «Neugier und Respekt» zu erkunden. Bisher zeigt der Appell jedoch keine Wirkung. (Gelesen bei «Travelbook»)

Kein Schmerzensgeld wegen geschlossener Bustoilette

Weil die Bustoilette während einer Busreise nach Polen geschlossen war und er angeblich einmal vier Stunden lang ohne Pinkelpause ausharren musste, klagte ein Kunde vor dem Landgericht Frankfurt auf Erstattung der Reise- und Beförderungskosten sowie 3000 Euro Schmerzensgeld. Er habe nach der betreffenden Fahrt gesundheitliche Beschwerden gehabt. Das Gericht wies die Klage ab und begründete das unter anderem damit, dass der Kunde sein Unwohlsein nur Mitreisenden mitteilte, nicht aber dem Busfahrer. Auch seien Staus nicht dem Reiseveranstalter anzulasten, «sondern Bestandteil des allgemeinen Lebensrisikos einer Bus- oder Autofahrt.» Die Toilette im Bus stand wegen Corona nicht zur Verfügung. Darüber hatte der Veranstalter die Reisenden bereits im Vorfeld informiert. (Gelesen bei «Reise vor 9»)

Lastwagenfahrer verwüstet Hotel nach Essensstreit

In einem viralen Video ist zu sehen, wie ein betrunkener Lastwagenfahrer mit einem LKW mehrfach ein Hotel in der indischen Stadt Pune rammt. Auf seiner Amokfahrt beschädigte er auch mehrere parkierte Fahrzeuge – trotz des Eingreifens von Augenzeugen, die ihn mit Steinwürfen zu stoppen versuchten. Später nahm die Polizei den Chauffeur fest. Der Grund für den Ausraster des LKW-Fahrers? Der Chauffeur wollte im Hotel etwas essen. Laut dem Polizeibericht tischte ihm der Hotelbesitzer jedoch nichts mehr auf – mit der Begründung, dass die Küche bereits geschlossen sei. Das trieb den Lastwagenfahrer zur Weissglut. (Gesehen bei «India TV News»)

Raucher randaliert auf Swiss-Flug nach Bangkok

Ein Berner Passagier sorgte im November 2022 auf einem Swiss-Flug von Zürich nach Bangkok für Ärger, indem er auf der Bordtoilette rauchte und eine im Duty-Free gekaufte Jägermeister-Flasche öffnete. Trotz mehrmaliger Ermahnungen missachtete er die Anweisungen der Crew und brachte damit die Sicherheit an Bord in Gefahr. Die Kabinenchefin erstellte zum ersten Mal in ihrer 30-jährigen Karriere einen Rapport zu Händen des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Das BAZL verhängte eine Geldstrafe von 700 Franken. Ausserdem sollte der Mann die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 2000 Franken übernehmen. Der Passagier legte gegen diese Busse einen Einspruch ein. Das führte im April zu einem Prozess vor dem Regionalgericht Burgdorf. Das Gericht hat inzwischen das schriftliche Urteil zugestellt und die Sanktion des BAZL bestätigt, einschliesslich der Busse von 700 Franken. Hinzu kommen Gerichtsgebühren in Höhe von 1800 Franken, sodass sich die Gesamtsumme auf 2700 Franken beläuft. Der Entscheid ist nun rechtskräftig. (Gelesen in der «Berner Zeitung» Abo)

(RSU)