Trips & Travellers

Aufregung um einen Flug von Vueling: Eine Frau durfte aufgrund ihrer Kleidung nicht mitfliegen. Bild: Facebook / Vueling

Aufregung wegen sexy Kleidungillegaler Schweizer Coiffeur in Thailand

Auch das ist diese Woche in den Tourismushochburgen und an den Stränden der Welt passiert.

Teurer Konflikt um tiefen Ausschnitt

Die spanische Airline Vueling ist mit einer Geldstrafe von 28'000 Euro (knapp 27'000 Franken) belegt worden, weil ein Angestellter einer Frau wegen ihrer freizügigen Kleidung untersagte, an Bord eines Fluges zu gehen. Der Vorfall ereignete sich bereits 2019. Der Mitarbeiter verweigerte der Frau den Einstieg, da er ihr Outfit als zu aufreizend empfand. Wie der spanische Verband für Flugsicherheit (AESA) berichtete, wollte die Frau mit Vueling von Palma nach Barcelona fliegen. Trotz lautstarker Proteste von anderen Passagieren und der betroffenen Frau selbst blieb die Entscheidung bestehen, und die Frau musste am Flughafen zurückbleiben, während der Flieger ohne sie abhob. Der spanische Verbraucherschutzverband Facua hat diesen Vorfall anschliessend beim AESA zur Anzeige gebracht. Laut Facua handelte es sich hierbei um eine diskriminierende und sexistische Handlung seitens des Personals. Ob die betroffene Frau eine Entschädigung erhalten hat, ist bisher unklar. (Gelesen bei «t-online.de»)

Flughafen Dublin: 5000 Bienen müssen den Abflug machen

Zusätzlicher Flugverkehr am Flughafen von Dublin: Neben den üblichen 120'000 Passagieren tauchten am Montag unerwartet auch 5000 Honigbienen auf, die es sich am Taxistand von Terminal 1 gemütlich machten. Doch statt zu boarden, mussten sie ihren Flugplan ändern – dank eines eilig herbeigerufenen Imkers, der die summenden Passagiere sanft zur Abreise überredete. Schon klar, ohne ein gültiges Flugticket müssen auch Bienen den Abflug am Flughafen Dublin machen. (Gelesen bei «Reise vor 9»)

Illegaler Schweizer Coiffeur in Thailand verhaftet

Die Touristenpolizei hat zusammen mit lokalen Beamten einen Schweizer Staatsbürger auf der Insel Koh Phangan festgenommen. Der 51-Jährige, der seit fast einem Jahrzehnt einen Coiffeursalon namens Oliver Twist Hair Shop betreibt, steht unter dem Verdacht, gegen thailändisches Arbeitsrecht verstossen zu haben. Die Polizei ermittelte, nachdem auf der Facebook-Seite des Salons Werbung für Haarstylings durch den Schweizer Coiffeur erschienen war. Kunden konnten Termine über Whatsapp buchen. Bei seiner Befragung gab der Beschuldigte an, dass er den Salon seit neun Jahren führe. Den Vorwürfen der Behörden zufolge betrieb der Schweizer eine Tätigkeit, die laut thailändischem Gesetz ausschliesslich Einheimischen vorbehalten ist. Nach seiner Festnahme wurde der Mann zur Polizeistation von Koh Phangan gebracht, wo weitere rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet werden. (Gelesen im «Farang»)

Verheerendes Feuerwerk auf einer Luxusyacht

Auf einer Luxusyacht in Griechenland entzündete die Besatzung für ihre Gäste ein Feuerwerk – wenige Augenblicke später stand der einzige Pinienwald der nahe gelegenen Insel Hydra in Flammen. Die Funken des Feuerwerks oder der Leuchtraketen setzten mutmasslich die trockene Vegetation in Brand. Was es noch schlimmer machte: Die Brandstelle war schwer zugänglich abseits jeglicher Strassen. Als die knapp 55 Meter lange Yacht an einem Küstenvorort von Athen anlegte, wurden 13 Besatzungsmitglieder vorläufig festgenommen. Die Yacht wurde beschlagnahmt und durchsucht. Medienberichten zufolge waren 17 Touristen aus Kasachstan an Bord. In einem Fernsehinterview zeigte sich der Bürgermeister von Hydra ausser sich über den Vorfall. Er sei «empört über die Verantwortungslosigkeit gewisser Leute». Die Inselgemeinde werde die Verantwortlichen verklagen, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind. (Gelesen in der «FAZ»)

1,3 Kilometer sind nicht «wenige Gehminuten» zum Strand

Ein 1,3 Kilometer vom Strand entferntes Hotel befindet sich nicht «nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden» – das hat das Amtsgericht München in einem Urteil entschieden. Ein Reiseveranstalter, der das Hotel trotz der Entfernung so angepriesen hatte, muss deshalb die Kosten für ein Ersatzhotel und Schadenersatz zahlen - insgesamt 1795 Euro. Geklagt hatte eine Frau, die 2022 mit ihrer neun Jahre alten Tochter nach Costa Rica gereist war und vor Ort feststellen musste, dass sich das gebuchte Boutique-Hotel, das mit den Worten «nur wenige Gehminuten von den besten Restaurants und wunderschönen Stränden […] entfernt» beschrieben wurde, tatsächlich 25 Gehminuten vom Strand entfernt befand. Nach Absprache mit einer lokalen Ansprechpartnerin des Reiseveranstalters vor Ort buchte die Mutter dann ein Ersatzhotel. Diese Kosten und Schadenersatz für einen mit dem Hotelwechsel verschwendeten Ferientag forderte sie vom Veranstalter zurück – und bekam nun vom Gericht Recht. (Gelesen bei «Focus»)

(RSU)