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Das Team Salami in der Küche des Restaurants Wunderbrunnen in Opfikon, von links: Nanni Kohns (Germania), Piroska Iczés (Insider Travel & Consulting), Urs Weiss (Active Travel), Eva Vadas (Insider Travel & Consulting) und Julia Opitz (Germania).

Germanias Gourmetköche am Werk

Die Germania Flug AG lud zum Jahresende ihre Kunden und Partner zum Dankeschön-Essen ins Restaurant Wunderbrunnen nach Opfikon – die Gäste mussten zuerst aber selber Hand anlegen. Zudem bestätigte die Airline: nach der abgewiesenen Klage im Streitfall mit Hotelplan gelange sie ans Bundesgericht.

Am Donnerstag lud Germania Kunden und Partner ins gemütliche Gourmetrestaurant Wunderbrunnen in Opfikon ein, um sich für die gute Zusammenarbeit im 2017 zu bedanken und aufs neue Jahr anzustossen. Nach einem vorzüglichen Apéro mussten sich die Gäste zuerst das Abendessen verdienen und fleissig in der Küche mit anpacken sowie ihre Geschmacksknospen beim Wein-Tasting trainieren.

Das unterhaltsame Rahmenprogramm, das exquisite kulinarische Angebot und das sympathische Gastgeber-Team von Germania sorgten für gute Stimmung und einen Abend in lockerer Atmosphäre, der den Gästen in guter Erinnerung bleiben wird.

Germania geht ans Bundesgericht

Was Germania am 5. Dezember bereits mündlich bekannt gab, bestätigt die Airline nun am Freitag auch schriftlich. Im Streitfall mit Hotelplan, bei dem sich das Handelsgericht gegen die Germania-Klage ausgesprochen hat, zieht Germania das Urteil weiter.

Die Germania Flug AG legt Beschwerde gegen das Urteil des Handelsgerichts ein und zieht den Fall vor das Schweizerische Bundesgericht, schreibt die Airline.

Im Kern des Rechtsstreits steht die Frage, ob Hotelplan den dreijährigen Chartervertrag mit Germania zu Recht bereits nach einem halben Jahr gekündigt hatte. Hotelplan hatte die Kündigung damit begründet, dass Germania weniger als 95% der Flüge des Sommerflugplans 2015 mit eigenen Flugzeugen geflogen sei. Germania machte geltend, dass die Kündigung unwirksam war, weil Hotelplan Flüge, die infolge Fehlens passender Slots nicht durchgeführt werden konnten, bei der Berechnung der 95%-Schwelle nicht mitzählen durfte. Germania teile die Auffassung des Handelsgerichts nicht. Germania lässt nun das Urteil des Handelsgerichts von der nächsthöheren Instanz überprüfen.

(TN)