Trips & People

Garantiefonds-Geschäftsführer Marco Amos beim Besuch im Travelnews-Büro: «Vielleicht sollten wir mit den anderen Kundengeldabsicherern über eine Zusammenarbeit diskutieren». Bild: JCR

Der Garantiefonds hätte gerne den Bund als Rückversicherer

Jean-Claude Raemy

Seit gut zwei Monaten ist Marco Amos neuer Geschäftsführer des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. An brennenden Fragen mangelt es ihm nicht. Welche Strategie verfolgt der Garantiefonds für 2021 angesichts dieser nie dagewesenen Krise? Was ändert sich für die Garantiefonds-Teilnehmer, wie sieht die nächste Gebührenordnung aus, wie organisiert sich der Garantiefonds mitsamt Ombudsmans-Stelle selber? Und warum wickelt nun DER Touristik Suisse Reisen der konkursiten STA Travel ab? Antworten darauf gibt's in unserem Interview.

Herr Amos, steigen wir mit dem grössten Schadenfall 2020 ein, dem Konkurs von STA Travel. Wo steht man da aktuell?

Wir haben bisher insgesamt 990 Dossiers erhalten, wovon 880 aktive Dossiers sind – der Rest waren falsche Eingaben oder Doppelspurigkeiten, deren Ausmerzung aber auch Aufwand bedeutete. Rund 130 davon haben wir schon ablehnen müssen, wenn es sich z.B. um Einzelleistungen handelte, oder um Gutscheine, die nicht unter das Pauschalreisegesetz fallen, oder auch Fälle von STA Deutschland, die bei uns landeten.

Offen sind also aktuell noch 750 Fälle…

Ja, davon sind rund 80 zukünftige Reisen, die noch stattfinden müssen. Die restlichen 670 sind bereits vergangene Reisen, also «Altlasten», die wir noch abarbeiten müssen. Das hat es in diesem Umfang noch nie gegeben. Da gibt es viele Fragen zu lösen und Abklärungen zu treffen: Handelt es sich noch um eine gebuchte Pauschalreise? Wurde umgebucht? Ist die Rückerstattung schon erfolgt, etwa in Form eines Gutscheins? Gibt es schon Rückerstattungen an STA von Seiten der Leistungsträger? Und noch viel mehr. Der Fall wird also noch mehrere Monate brauchen, bis er aufgelöst ist.

DER Touristik scheint vom Garantiefonds beauftragt zu sein mit der Abwicklung von gewissen Reisen der konkursiten STA Travel. Können Sie uns dazu Details geben?

Das ist richtig. Der Garantiefonds ist nicht verpflichtet, Geld zurück zu erstatten, sondern kann – oft deckt sich das mit dem Kundenwunsch – die Durchführung der theoretisch entgangenen Reise vollziehen lassen. Dafür brauchen wir natürlich Unterstützung von einem Reiseveranstalter, welcher die Reise übernimmt. Dafür kommen primär jene Veranstalter in Frage, deren Angebote bereits als Bestandteil eines Packages von STA Travel enthalten sind. Gibt es keine, können wir frei Fulfillment-Partner suchen. Im Fall von STA Travel haben wir verschiedene Reiseunternehmen angefragt. Dabei hat sich DER Touristik dann bereit erklärt, einen Grossteil der pendenten Dossiers zu übernehmen.

Es handelt sich also nicht um eine Bevorzugung eines Veranstalters?

Nein, es gibt keine präferentielle Beziehung mit irgendeinem Veranstalter. In diesem Fall war es DER Touristik Suisse; andere haben wir angefragt, diese haben abgelehnt. Man kann auch nicht aus «Gerechtigkeitsgründen» die Dossiers auf mehrere Veranstalter verteilen, dafür wäre der Aufwand für unsere kleine Geschäftsstelle schlicht zu gross. Beim Garantiefonds gibt es nur 2,4 Stellen. Wir hätten dann ein Effizienzproblem.

Im Gegenzug muss ich auch sagen, dass das kein super Geschäft für DER Touristik ist. Da sind keine Margen drin, da geht es primär um den Aufbau von Kundenbeziehungen. DER Touristik hat aktuell einfach die Ressourcen, um sich darum zu kümmern.

«Der Garantiefonds ist nicht verpflichtet, Geld zurück zu erstatten, sondern kann die Durchführung der Reise vollziehen lassen.»

Mussten sich denn Kunden mit diesem Prozess einverstanden erklären?

Nein. Wir haben in gewissen Fällen, natürlich bei noch zukünftigen Reisen, entschieden, dass wir diese über einen Veranstalter umsetzen lassen, und die Kunden dahingehend informiert, dass wir die Reise nun an DER Touristik Suisse weitergegeben haben.

Kann man das ablehnen?

Nein. Wenn die Reise gleichwertig durchführbar ist, muss sie angetreten werden, sonst wird die Ablehnung als Annullation von Seiten des Kunden taxiert. Wir bestimmen, bei welchen Reisen es sich lohnt, auf einer Durchführung zu bestehen. Wir berufen uns dabei auf das Pauschalreisegesetz und treten beim berechtigten Konsumenten entweder für die Erfüllung seines Vertrags ein oder aber wir zahlen ihm seine Pauschalreisegelder zurück. Dabei handeln wir nach dem ökonomischen Prinzip der Schadenminimierung.

Was lässt sich zur Schadenssumme sagen?

Die Schadenssumme für den Garantiefonds aus den 880 aktiven Fällen wird, das kann man jetzt schon sagen, deutlich unter 3 Millionen Franken liegen, lässt sich also gut mit mit der individuellen Garantie sowie den Stiftungsreserven decken. Wie hoch die Schadensumme konkret ist, lässt sich aber noch nicht genau beziffern. Vom theoretischen maximalen Auszahlungsbetrag müssen z.B. noch die nicht rückerstattbaren Beträge wie Versicherung, Service Fee oder Stornogebühren, die nicht gedeckten Leistungen wie Einzelleistungen, Kundenannullationen, Gutscheine und Guthaben, sowie die Rückerstattungen der Lieferanten abgezogen werden. Bei dieser grossen Anzahl an Dossiers werden wir erst in einiger Zeit den vollen Überblick haben. Wir sind ja auch noch mit rechtlichen Abwägungen beschäftigt.

Wie sieht denn der Prozess aus bei solch einer Abklärung?

Im Zweifelsfall ziehen wir Juristen herbei, da können wir beispielsweise auf Rolf Metz zurückgreifen, oder auch auf Rolf Besser, der im Stiftungsrat des Garantiefonds Mitglied ist. Diese geben dann ihre Meinung bzw. Einschätzung zur entsprechenden Fragestellung ab. Mit diesen Einschätzungen legen wir im Garantiefonds eine begründete Haltung fest und entscheiden, wie das weitere Vorgehen im konkreten Fall sein soll .

Das heisst, es wird zum Beispiel ein Antrag abgelehnt, basierend auf einer Rechtsmeinung, die ihr eingeholt habt. Ist der Konsument damit nicht einverstanden, kann er den Garantiefonds verklagen.

Das ist so. Absolute Klarheit gibt es erst bei einem Richterspruch. Aber in der Regel haben wir mit der eingeholten Rechtsmeinung ein gut abgestütztes Argumentarium, welches meist überzeugt.

«Absolute Klarheit gibt es erst bei einem Richterspruch.»

Was gibt es denn für strittige Fälle, wo die Rechtsauslegung nicht eindeutig ist?

Beispiel Vermittlertätigkeit: Auf einem bedeutenden Teil ihrer Auftragsbestätigungen bezeichnet sich STA als «Vermittlerin» der aufgeführten Leistungen. Wird die STA als reine Vermittlerin gesehen, dann ist der Vertrag direkt mit dem Leistungsträger bzw. Veranstalter zustande gekommen - also z.B. eine Airline oder der Rundreiseanbieter im Zielgebiet - und der Garantiefonds ist nicht zahlungspflichtig. Für die Qualifikation, ob eine Vermittlung vorliegt, ist jedoch massgebend, welcher Eindruck der Konsument erhalten hat. Was ist nun dieser Eindruck? Dieser Fragestellung gehen wir mit Hilfe unserer Juristen nach.

Oder das Beispiel «Höhere Gewalt»: Es stellte sich für uns die Frage, ob wir dabei grundsätzlich zur Rückerstattung verpflichtet sind. Das Gesetz ist ja im äusserst seltenen Fall einer Pandemie nicht mehr klar anwendbar. Niemand kann etwas für diesen Fall. Dass man das Geld nach dem Pauschalreisegesetz ohne Ausnahmen zurückerstatten muss, bevorteilt den Kunden – in einer Art, die möglicherweise nicht im Sinne der Gesetzgebung war, welche einen solchen Fall gar nicht vorhersah. Für uns als Garantiefonds hat sich da aber herausgestellt, dass das «auslösende Ereignis» für eine Rückzahlung unsererseits der Konkurs eines Reiseveranstalters ist. Warum dieser Reiseveranstalter in Konkurs gegangen ist, also z.B. wegen der Pandemie, darf den Garantiefonds nicht beschäftigen. Somit ist diese Frage eher eine, die die Rückerstattungspflicht der Reiseveranstalter im Allgemeinen und somit das Pauschalreisegesetz bzw. dessen Revision betrifft. Mit solchen Fragen müssen wir uns auseinandersetzen und anschliessend entscheiden.

Damit sind wir beim Thema «Überarbeitung des Pauschalreisegesetzes». Diese wird seit Jahren angestossen, lange geschah nichts, doch die Corona-Pandemie hat ihr wieder Dringlichkeit verliehen. Eigentlich gibt es den Garantiefonds selbst nur wegen und seit der Einführung des Pauschalreisegesetzes (PRG). Da muss doch jetzt etwas passieren! Könnt ihr Euch in den gesetzgebenden Prozess einbringen bei der Überarbeitung?

Ja, wir sind ein Instrument zur Erfüllung des PRG. Und ja, wir wollen und müssen uns da einbringen. Nicht nur wir vom Garantiefonds, sondern auch die Kollegen der anderen Kundengeldabsicherungslösungen. In der Vergangenheit haben wir das zum Beispiel am «runden Tisch» beim Bundesamt für Justiz im Rahmen der Besprechung der Motion Markwalder getan. Wie und wo genau wir uns in Zukunft in die Überarbeitung des PRG's einbringen, ist noch Gegenstand von Diskussionen.

Was muss denn aus Ihrer Sicht am dringlichsten geändert werden? Das aktuelle PRG datiert aus einer Zeit, in der die Reise-Wertschöpfungskette komplett anders, viel geradliniger und einfacher, organisiert war.

Eben, das ist noch ein «work in progress», weil die Erwartungen und Ansichten diesbezüglich bei den Anbietern von Kundengeldabsicherungen und auch in der Branche ganz allgemein nicht deckungsgleich sind. Ich habe mir noch nicht zu allem eine definitive Meinung gebildet. Aber es ist klar, dass es die Revision dringend braucht. Es muss auch die ganze Diskussion zum Thema «Vermittler vs. Veranstalter» eindeutig geklärt sein, weil ja viele Reisebüros mittlerweile als Veranstalter agieren.

Aber diesbezüglich war doch die Gesetzgebung bisher klar, nur hat sich niemand daran gehalten.

Reisebüros waren lange reine Vermittler, sind aber in den letzten Jahren in eine Welt hineingewachsen, in welcher sie zunehmend zu Veranstaltern wurden. Das hatte unternehmerische Gründe. Das Mikro-Touroperating ist längst wirtschaftliche Realität, aber stellt die Reisebüros mit der aktuellen Gesetzgebung vor neue Herausforderungen.

«Warum ein Reiseveranstalter in Konkurs gegangen ist, darf den Garantiefonds nicht beschäftigen.»

Es handelt sich aber dabei um ein bewusst gewähltes Geschäftsmodell. Viele waren sich des Risikos bewusst und behaupteten einfach, mit Mikro-Touroperating entspreche man dem heutigen Kundenbedürfnis.

Das ist schon so. Ich denke, das neue Gesetz muss die Rollenverteilung in der Wertschöpfungskette angesichts der neuen Prämissen nochmals möglichst unmissverständlich festlegen. Dann müssen auch die Anforderungen an die Kundengeldabsicherung definiert werden: Wer ist wann, wie und wem gegenüber zur Absicherung verpflichtet. Darauf basierend, auch in Zusammenarbeit mit der Branche, soll auch die Rolle des Garantiefonds, und genereller die Rolle und besonders auch die Finanzierung der Kundengeldabsicherungslösungen, klar definiert und gegebenenfalls erneuert werden. Eine Versicherung – wir sind zwar wohlbemerkt keine Versicherung – kann theoretisch fast jeden Schadensfall abdecken. Das ist nur eine Frage des Preises. Aber man muss wie gesagt genau definieren, wofür wir aufkommen sollen und wofür nicht, mit allen Eventualitäten.

Reisebüros haben teils bemängelt, dass der Garantiefonds nur selten etwas auszahle.

Wir zahlen nicht, um jemanden zu erfreuen oder im umgekehrten Fall zu ärgern. Wir haben laut Statuten und Teilnehmervertrag die Pflicht zu prüfen, ob Ansprüche gesetzlich berechtigt sind. Wenn wir zum Schluss kommen, dass dies nicht der Fall ist – dabei können wir uns auch irren -, dürfen wir nicht auszahlen. Wir müssen begründen, weshalb Mittel aus der Garantiesumme verwendet werden, etwa gegenüber dem Konkursverwalter. Wir können also keine «Gefälligkeiten für die Branche» machen. Es geht auch nicht darum, unser Vermögen zu schützen. Sondern darum, den Konsumenten schadlos zu halten, gemäss den Vorgaben des Pauschalreisegesetzes.

Sprechen wir mal über die Finanzierung des Garantiefonds. Wie sieht das Gebührenmodell aus?

Das heutige Gebührenmodell wurde 2016 eingeführt und seither meines Wissens nicht mehr verändert. Auch 2021 wird sich an den Gebühren nichts ändern, trotz massiv erhöhter Risiken und Aufwände.

Es gibt eine Administrationsgebühr, die für alle Mitglieder gleich ist. Das sind 250 Franken pro Jahr. Bezahlt werden diese pro Firma, die angemeldet ist – also nicht pro Filiale. Dazu kommt eine umsatzabhängige Komponente, die im Promillebereich des Umsatzes liegt, wobei es einen Minimumbetrag gibt, der möglicherweise über dem Promillebereich des Umsatzes liegt.  

Der Berechnungssatz dieser Komponente ist übrigens unterschiedlich – tiefer für Vermittler, höher für Veranstalter. Hier kommt das vorhin besprochene Problem wieder auf: Bei jenen, die sowohl Vermittler als auch Veranstalter sind, muss definiert werden, welcher Berechnungssatz gilt.

Wie war das bei STA Travel?

STA Travel zahlte bei uns als Vermittler ein. Wir bezahlen nun aber die Kunden teilweise für TO-Leistungen von STA Travel zurück. Wir haben ein viel höheres Risiko zu decken, aber dafür tiefere Sätze kassiert. Das wurde vom Garantiefonds ursprünglich so akzeptiert. Wir werden es jedoch bei den Gebühren 2021 und für die Zukunft sicher anders, stringenter handhaben.

«2021 wird sich an den Gebühren nichts ändern.»

Sprechen wir mal von Euren Mitgliedszahlen. Auf der Webseite steht, dass es 1100 Teilnehmer im Garantiefonds gibt.

Die Grössenordnung ist 2020 in etwa gleich geblieben. Wir hatten einige wenige Geschäftsaufgaben, ausser STA Travel – mit deren 12 Filialen - gab es aber bis dato keine Konkurse. Wir haben also nur sehr wenige Teilnehmer verloren. Total sind es aktuell 463 Firmen mit 1035 Filialen.

Auf Seite der Gebühren werdet ihr wegen den tieferen Umsätzen der Teilnehmer und allenfalls noch kommenden Konkursen wohl weniger einnehmen, dafür wurde die Schadenbilanz bislang noch nicht durch weitere Konkurse belastet. Es wäre also gut zu wissen, was 2021 passieren wird, also ob es noch zu einer Konkurswelle kommt oder nicht. Eigentlich müsste gerade der Garantiefonds auf solche Eventualitäten gut vorbereitet sein, denn ihr prüft ja regelmässig die Bonität Eurer Teilnehmer.

Wir haben nun seit einiger Zeit eine Mitarbeitende, Khatia Kosec, mit Titel «Rating Analyst», die sich schwerpunktmässig dieses Themas annimmt. Ebenso wurden in den letzten Monaten, noch von meinem Vorgänger angestossen, insbesondere die Bonitätsprüfung wie auch die Meldung von Konsumentenanträgen massiv digitalisiert. Das war ein Investment, weil wir gesehen hatten, dass die Papierdossiers – gerade in einem Jahr wie diesem, wo alle Reisefirmen plötzlich finanziell «unter Generalverdacht» stehen - viel zu viel Aufwand verursachen und man schnell die Übersicht verlieren könnte. Jetzt sind wir in der Lage, Bonitätsprüfungen wie auch Konsumentenmeldungen effizienter zu bearbeiten, weil die Dossiers von Teilnehmern wie auch von Konsumenten digital reinkommen. Das kommt uns in der aktuellen Situation zugute.

Unsere Absicht für 2020 war ursprünglich, alle 463 Mitglieds-Firmen inklusive aller Filialen zu prüfen. Wir haben aufgrund Corona jedoch die Prioritäten in den letzten Monaten anders setzen müssen und gewisse Prüfungen etwas zurückgestellt, zugunsten der Investition in die Digitalisierung. Diese Digitalisierung hilft uns nicht nur bei der Bonitätsprüfung, sondern vor allem in der Abwicklung der Konkursfälle. Da ging es darum, durch Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung für eine allfällige Welle besser vorbereitet zu sein.

Wie sind Sie dann für die Bonitätsprüfung vorgegangen?

Wir gehen jetzt weiterhin nach der Risikoeinschätzung von 2019 vor und prüfen diejenigen mit tieferer Bonität in der Regel zuerst. Man darf zudem nicht vergessen, dass wir Abschlüsse prüfen, welche bei den dringendsten Fällen ab drei Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres hereinkommen. Das heisst, der zeitliche «Gap» zwischen dem Erhalt der Unterlagen und dem verbindlich bewertbaren Abschluss ist gross. In der jetzigen Zeit, in welcher sich die Finanzlage schnell ändern kann, ist dies natürlich ein Problem.

Wieviel Zeit hat man denn für das Einreichen der Unterlagen?

Wer zuvor ein gutes Rating, also gute Bonität, hatte, erhält 180 Tage Zeit zum Einreichen der Geschäftsabschluss-Dossiers. Wer ein schlechteres Rating hatte, kann seine Abschlüsse innert 90 Tagen einreichen. Klar, das Rating sollte gerade jetzt schneller möglich sein. Aber die Firmen brauchen auch ihre Zeit, um ihre Abschlüsse sorgfältig zu erstellen. Wir brauchen zudem Zeit, um bei allfällig schwankender Bonität mit dem Mitglied eben auch Lösungen anzuschauen – Darlehen, Kredite etc. – damit das Teilnehmer-Risiko unter Kontrolle bleibt.

Beim Garantiefonds steht laut Marco Amos ein neues Verfahren zur Bonitätspürfung an: «Wir müssen vordergründig prüfen, ob ein Unternehmen seinen Verpflichtungen kurzfristig nachkommen kann oder nicht.» Bild: JCR

«Dank Digitalisierung sind wir in der Lage, Bonitätsprüfungen und Konsumentenmeldungen effizienter zu bearbeiten.»

Wenn man nach vorne schaut, wird aber das Schadenrisiko geringer, wegen der tiefen Umsätze.

Die gesunkenen Umsätze bedeuten gleichzeitig aber ein erhöhtes Risiko von Konkursen. Die Garantiesumme basiert auf einer Risikoeinschätzung, welche einerseits über den Umsatz und andererseits über die Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalls errechnet wird. Nun ist ja der Umsatz bei jedem unserer Teilnehmer massiv heruntergegangen. Das könnte die Teilnehmer dazu verleiten, dass sie aufgrund ihres stark gesunkenen Umsatzes einen Teil ihrer Garantiesumme zurück haben wollen. Genau deshalb müssen wir ein System haben, wodurch sich die saubere Überprüfung schneller durchführen lässt. Wir werden in Kürze informieren, wie wir künftig Bonitätsprüfungen konkret durchzuführen gedenken und wie die Teilnehmer bei einem Antrag auf Garantiereduktion vorgehen müssen.

Was darf man dazu schon wissen?

Es wird zusätzliche Angaben vom Teilnehmer brauchen – etwa, ob der Covid-Kredit genutzt wurde oder nicht, oder ob die Rückerstattungspflicht bereits erfüllt wurde, oder ob die Forderungen noch in der Firma sind, etwa als Guthaben/Gutscheine oder als «nicht bearbeitet», weil man z.B. noch auf die Airlines wartet. Für die Garantiereduktions-Diskussion gibt es also einige Abklärungen zu treffen. Zudem müssen unsere Kriterien auch mit der Rückversicherung, wo der Teilnahmevertrag mit seiner Bonitätsprüfung integraler Bestandteil ist, abgesprochen sein. Insgesamt wird der Prozess der Bonitätsprüfung aber vereinfacht werden. Einzelne Vorgaben werden weniger strikt sein, so sollen neu bei der Bonitätsprüfung die Sicherheiten - Sperrkonto und  persönliche Bankgarantien - dem Nettoumlaufvermögen dazugezählt und die COVID-Kredite bei der Beurteilung der Bilanzstruktur berücksichtigt werden, wobei die Eigenkapitalquote von 15% nicht mehr relevant ist. Wir müssen jetzt vordergründig prüfen, ob ein Unternehmen seinen Verpflichtungen kurzfristig nachkommen kann oder nicht.

Lautet das Ziel 2021 also, dass alle Teilnehmer neu eingeschätzt werden?

Ja. Deswegen machen wir uns aktuell mit dem Finanzausschuss eben Gedanken dazu, wie die Bonitätsprüfung überhaupt aussehen soll. Die heutigen Kriterien sind für die aktuelle Krisensituation nicht unbedingt geeignet. Es braucht also eine zeitlich limitierte Anpassung der Bonitätsprüfung. Aber das vorhin bereits diskutierte Problem bleibt, dass wir uns zwischen Geschäftsabschluss effektiv und der Einreichung der Unterlagen teils über Monate in einem «Blindflug» bewegen.

Schauen Sie, der Pandemie-Fall war so unerwartet, dass man darauf nicht vorbereitet sein konnte. Sprich, wir haben ein Vermögen und eine Rückversicherung, die sich so schnell nicht anpassen lassen. Wir hoffen weiterhin auch auf Unterstützung seitens der Politik im Rahmen der Härtefallklausel und arbeiten auch in diese Richtung. Zunächst müssen wir aber die aktuellen Fälle mit den verfügbaren Mitteln lösen und hoffen, dass die bereits zugesicherte Hilfe für die Reisebürobranche tatsächlich «verhebt» und eine Konkurswelle verhindert werden kann. Was wir für die Zukunft ändern können, ist eben, das Gebührenmodell und unsere Prozesse anzupassen, um künftig noch krisenresistenter zu sein. Und natürlich eben auch die Gesetzgebung, Stichwort PRG, anpassen.

Was sind denn mögliche Wege, um das Stiftungsvermögen wieder anwachsen lassen?

Da gibt es die Frage, ob es Konkurrenz im Markt braucht – wobei ich die anderen Kundengeldabsicherer nicht als Konkurrenten betrachte. Wir sind ja nicht profitorientierte Unternehmen, sondern kommen alle einem gesetzlichen Auftrag für unsere Teilnehmer nach. Genau deswegen sollte man vielleicht eine Zusammenarbeit diskutieren. Das System der Garantiefonds war bislang eine Erfolgsgeschichte und hat in den letzten 26 Jahren rund 17 Millionen Franken an 25'000 Kunden zurückbezahlt. Aber jetzt muss man sich überlegen, ob die aktuelle Struktur noch passend ist, ob die Finanzierungsart richtig ist, ob man nicht grössere Reserven haben sollte und wenn ja, wie. Und ob es all die verschiedenen Lösungen in dieser Form braucht.

«Wir werden in Kürze informieren, wie wir künftig Bonitätsprüfungen durchzuführen gedenken und wie die Teilnehmer bei einem Antrag auf Garantiereduktion vorgehen müssen.»

Für eine Neustrukturierung braucht es doch aber zuerst den klaren gesetzlichen Rahmen.

Jein. Das überarbeitete Gesetz wird wie bereits heute schon klären, was rückerstattungspflichtig ist und was nicht. Es gibt aber nicht vor, wie dies bewerkstelligt werden muss. In Deutschland ist es zwar so, in der Schweiz ist es aber anders. Hier wird die Zielsetzung vorgegeben, nicht aber der Weg zum Ziel.

Und wenn sie nun, sagen wir, 70 statt 7 Millionen Franken an Vermögen haben müssen, um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen?

Es gibt diverse Modelle. Etwa so wie in den Niederlanden, wo jeder Reisende über einen gewissen Zeitraum spezielle Gebühren pro Reise mitbezahlen musste, damit eben der Kundengeldabsicherungs-Fonds geäufnet wird. Wenn ich richtig informiert bin, ist dieser Fonds mittlerweile so gut bestückt, dass derzeit gar keine Gebühren erhoben werden. Dazu ist nichts entschieden, wohlbemerkt. Umgekehrt müssen wir unsere Administrationskosten im Griff behalten.

Beim Personal? Wie viele Personen arbeiten beim Garantiefonds aktuell?

Beim Garantiefonds selber sind es 2,4 Stellen, dazu finanzieren wir aber auch die Ombudsstelle der Reisebranche, die 2,0 Stellen umfasst. Der Personalaufwand liegt also bei deutlich unter 5 FTE.

Trotz Digitalisierung kommt aber nun so viel Arbeit auf Euch zu, dass man hier doch kaum abbauen kann.

So ist es. Schon allein der Fall STA hat uns massiv beansprucht bzw. beansprucht uns noch immer. Man müsste eher von einer Aufstockung sprechen. Was die Finanzierung der Ombudsstelle angeht, muss man sich zudem überlegen, ob diese künftig breiter in der Branche abgestützt wird, statt dass dies komplett zu unseren Lasten geht. Der Ombusman arbeitet ja für TOs, Reisebüros, Airlines, OTAs und mehr, alles sauber in einer Statistik erfasst. Ich denke, dass die Kosten dieser für die Branche sicher wertvollen Arbeit fairer aufgeteilt werden sollten.

Müsste nicht der Konsument den Ombudsman bezahlen?

Eine Eigenfinanzierung über Fallpauschalen ist für mich nicht ideal. Man will ja den Kunden ermutigen, sich zuerst an den Ombudsman zu wenden, um eine gütige Lösung zu finden und der Branche somit kostspielige Rechtsfälle zu ersparen. Da helfen Fallpauschalen sicher nicht,  das macht praktisch auch kein Ombudsman. Diese sind in der Regel von Industrien und Verbänden eingesetzt.

«Die Kosten für die wertvolle Arbeit des Ombudsmans sollten besser aufgeteilt werden.»

Was ist mit dem Budgetposten «Stiftungsrat»? Es sind ja 10 Personen im Stiftungsrat.

Das ist korrekt. Es gibt einige «Rollen» im Stiftungsrat, welche Honorare haben – der Präsident, der Vizepräsident, der Vorsitzende des Finanzausschusses, der interne Rechtsberater. Diese leisten aber einiges dafür und sind unverzichtbar. Die weiteren Mitglieder erhalten eine Spesenpauschale pro Stiftungsratssitzung. Wenn wir das reduzieren, sparen wir bei zwei Sitzungen im Jahr keine nennenswerte Summe. Zudem brauche ich das Know-how des Stiftungsrats für diverse Abklärungen und strategische Diskussionen. Eine Reduktion ist derzeit kein Thema. Der Stiftungsrat konstituiert sich ohnehin selber, ist also nicht wie ein Verwaltungsrat vom Aktionariat gewählt.

Im Stiftungsrat sitzen noch Personen, welche ihre operativen Ämter aufgegeben haben, etwa Martin Wittwer (ex TUI Suisse) oder Daniel Bühlmann (ex Hotelplan Suisse). Kommt es da zu Veränderungen?

Die genannten Personen sind noch drin, es hat gegenüber der letzten Aufstellung keine Änderung gegeben. Dass diese nicht operativ aktiv sind, ist eigentlich gar nicht schlecht. Wir arbeiten nicht für TOs oder Reisebüros; wir ermöglichen es diesen, ihrer gesetzlichen Pflicht kostengünstig und effizient nachzukommen. Verantwortlich sind wir gegenüber den Konsumenten und dem Gesetz. Unsere Stiftungsräte sollten in der Branche vernetzt sein, aber eine operative Rolle brauchen sie nicht zwingend. Dass CEOs dabei sind, hat historische Gründe – der Garantiefonds wurde von den Grossveranstaltern gegründet.

Stichwort «Vernetzung»: Was wurde vom Garantiefonds in der Krise auf dem politischen Parkett unternommen?

Wir haben beim SECO und beim Bund gemeinsam mit Vertretern anderer Kundengeldabsicherungen sowie der «Taskforce Reisebranche» die Sorgen der Branche dargelegt. Eine davon ist ja, dass die Kundengeldabsicherungen trotz ihrer klaren Daseinsberechtigung und den Erfolgen in der Vergangenheit mit der aktuellen, unvorhersehbaren Situation nicht klarkommen. Die Politik sollte primär sicherstellen bzw. dazu beitragen, dass es möglichst wenige Konkurse gibt. Dann haben auch wir kein Problem. Muss man dennoch davon ausgehen, dass es zu vielen Konkursen kommt, gibt es zwei Möglichkeiten: In Kauf nehmen, dass die Konsumentengeldabsicherungen eingehen, der Konsument grossen Schaden erleidet – die Rede ist in der Hanser-Studie von bis zu 250 Millionen Franken - und das Pauschalreisegesetz nur noch als «Schönwetterparagraph» wahrgenommen wird. Oder aber es wird ein System auf die Beine gestellt, welches kurzfristig den Konsumenten schützt, falls die Konkurswelle grösser ist, als es der Garantiefonds und die anderen Lösungen mit ihren heutigen Mitteln abzudecken vermögen. Diese Diskussion wollen und müssen wir jetzt führen.

Wie sehen denn Sie in dieser Frage konkret die Rolle des Bundes?

Wir – also der Garantiefonds und der TPA-Garantiefonds, der gemeinsam mit uns ein Schreiben an die Vorsteherin des EJPD, Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter, sowie an die Bundespräsidentin und ehemalige Konsumentenschützerin Simonetta Sommaruga gesandt hat – sind der Meinung, dass es sinnvoll wäre, entweder eine Rückversicherung zur Verfügung zu stellen, also den Bund als Rückversicherer zu haben, oder aber als Sonderlösung kurzfristig einen Fonds zu äufnen, um das «System Garantiefonds» während der Krise zu stabilisieren.

«Die Voraussetzungen sind klar gegeben, dass es auch für uns Hilfsmassnahmen braucht.»

Die Stabilisierung ist also ihr Kernthema?

Das muss es für 2021 sein. Wenn ich 2021 umsatzabhängig Rechnungen stellen muss, werde ich massive Ausfälle haben, bei steigendem Risiko für Schadenfälle und gleichbleibender Kostenstruktur – ja sogar mehr Arbeit für die bestehende Struktur. Damit sind die Voraussetzungen wohl klar gegeben, dass es auch für unsereins Hilfsmassnahmen braucht. In einer zweiten Phase muss man dann das System anpassen, dass wir in ähnlichen Fällen besser gewappnet wären.

Aber die Chance, dass etwas in dieser Grössenordnung nochmals passiert, ist doch relativ gering?

Nun ja, die Reisebranche ist immer wieder mit Krisen konfrontiert. Vielleicht hatten wir bislang auch Glück, dass es nicht schon früher zu solch grösseren Einschnitten gekommen ist. Es gab ja schon viele Epidemien wie Ebola oder SARS, es gibt Naturkatastrophen, die möglicherweise immer schlimmer werden, Groundings und vieles mehr. Wir waren bislang zur Stelle und konnten unseren Verpflichtungen nachkommen. Wie gesagt, es wurden etwa 17 Millionen ausbezahlt. Das ist viel. Wir müssen aber auch sehen, dass deswegen das bestehende System in 26 Jahren nur etwas mehr als 6 Millionen Franken an verfügbarer Stiftungsreserve angehäuft hat. Das ist nicht gerade viel.

Wenn man ein Gesetz wie das PRG hat, dessen Umsetzung und Abdeckung nicht direkt vom Staat getragen werden soll, muss man mindestens eingestehen, dass die heutige Risikosituation klar höher ist als noch vor 20 Jahren, und dem Garantiefonds deshalb die Mittel geben, um krisenresistenter zu sein.