Tourismuswelt

Die Kosten bei einem Unfall in den Ferien müssen oft direkt vor Ort beglichen werden. Aber wer bezahlt? Bild: Fotolia.

Gute Frage Wer bezahlt bei einem Unfall in den Ferien?

Linda von Euw

Auf der Skipiste verunfallt, in der Hotellobby ausgerutscht, im Central Park von einem Eichhörnchen gebissen: Bei Unfällen im Ausland ziehen die Spitäler schon mal den Reisepass ein, bis die Rechnungssumme auf dem Tisch liegt.

Endlich Ferien! Da hat man es abends auf dem Weg in den Apéro etwas eilig und bevor man sich versieht, rutscht man auf dem eben frisch gewischten Boden in der Hotellobby aus und bricht sich beim Versuch, den Sturz noch abzufangen, das Handgelenk. Oder man spaziert bei der lang herbeigesehnten USA-Reise durch den Central Park, füttert die berühmten, zutraulichen Eichhörnchen, bis man eines erwischt, dass doch nicht so zahm ist. Prompt beisst es einem in den Finger. Auch ein Klassiker: Ein blöder Sturz auf der Skipiste und schon ist das Kreuzband gerissen.

Alle diese Beispiele werden als Unfälle klassifiziert. Die Betroffenen suchen natürlich sofort einen Arzt auf. Anders als bei einem Vorfall in der Schweiz verlangt der Arzt im Ausland aber die umgehende Bezahlung der Rechnung. Ist man an einen Privatarzt geraten, wie das gerade in Österreich häufig der Fall ist, beträgt der zu begleichende Betrag schnell einmal mehrere Tausend Euro. Die Tarife, die Privatspitäler im Ausland abrechnen, sind nicht selten um das zehnfache Höher als in der Schweiz.

Wer nun denkt, «kein Problem, ich habe ja eine Kranken- und Unfallversicherung», der irrt. Wurde man nämlich von einem Privatarzt behandelt, sind die Kosten nicht durch die Unfallversicherung abgedeckt. Zudem gilt: Nur sehr wenige Versicherungen schiessen den Versicherungsnehmern den Betrag vor. Wer also nicht gerade Tausende von Franken auf der hohen Kante hat, hat ein Problem. Im Falle des Eichhörnchen-Bisses begab sich der Betroffene in ein Privatspital in den USA. Die Rechnung für die kurze Behandlung: 22'000 Dollar. Der Verletzte hatte Pech: Er musste den Betrag selber berappen.

«Wir erleben oft Situationen, bei denen die Spitäler die Patienten nicht entlassen, bis das Geld auf dem Tisch ist, oder sie ziehen den Reisepass ein», sagt Thomas Tanner, CEO der Europäischen Reiseversicherung (ERV). Diese Erfahrung machte auch die Suva: Obwohl der Rega-Helikopter bereitstand, sei es schon vorgekommen, dass ein schwerverletzter Patient nicht aus dem Spital in der Türkei entlassen wurde, bis die Rechnung beglichen worden sei.

Ein Unfall im Ausland kann teuer werden. Bild: Pixabay.

In Österreich oder in den USA ist besondere Vorsicht geboten

Die Suva empfiehlt deshalb bei jeder Reise ins Ausland eine Reise-/Zusatzversicherung abzuschliessen. Nur so sei gewährleistet, dass ein Patient nicht auf Kosten sitzen bleibe, erklärt Serkan Isik, Mediensprecher der Suva. Bei Reisen in die USA sei allgemein bekannt, dass eine Reise-/Zusatzversicherung abgeschlossen werden müsse, da in den USA praktisch nur Privatspitäler vorhanden seien.

«Weniger bekannt ist allerdings der Umstand, dass auch für Reisen nach Österreich eine Reise-/Zusatzversicherung sich als sinnvoll erweisen kann. In den gängigen Skigebieten sind nämlich häufig Privatärzte und Privatkliniken angesiedelt, wofür die Suva im Grundsatz keine Kosten übernehmen kann. Innerstaatlich kommt die Suva für Behandlungen bei einem öffentlichen Arzt / Spital in der Allgemeinen Abteilung auf. Privatbehandlungen sind innerstaatlich nicht zu vergüten und das gilt auch für das Ausland», sagt Isik.

Auch viele Hotels auf den Baleareninseln oder in der Türkei hätten Absprachen mit Privatkliniken und Privatärzten, wie die Suva schreibt. Bei einem Unfall würden die Hotelgäste umgehend in eines dieser Spitäler oder zum Privatarzt gebracht. Ereigne sich ein schwerer Unfall bei dem der Versicherte nicht ansprechbar sei (zum Beispiel Koma), seien bei einer Überweisung in ein Privatspital die Kosten nicht gedeckt. Bei einem solchen Fall würde zwar die Suva den doppelten Ansatz des teuersten Spitals in der Schweiz vergüten, aber das sei keine Garantie, dass die Kosten damit gedeckt seien.

Generell würden Kosten in EU-/EFTA Staaten nach dem Sozialtarif des entsprechenden Landes vergütet, ausgenommen der medizinische Notfall. In den übrigen Ländern gelte UVV Art. 17 (= doppelter Betrag wie das teuerste Schweizer Spital).

Egal wie hoch die Kosten sind, der Patient muss vor Ort bezahlen.

Einen Vorschuss von 5000 Franken bietet die Europäische Reiseversicherung (ERV) ihren Versicherungsnehmern an. Thomas Tanner erklärt: «Die meisten Kunden sind lediglich im Besitze einer Krankenkassen-Grundversicherung und diese bezahlt die Behandlungskosten nur innerhalb der EU und dort nur in öffentlichen Spitälern. Ausserhalb der EU bittet die Krankenkasse ihre Versicherten meist, die Kosten vorzuschiessen - egal wie hoch sie sind. Bei Rückkehr müssen die Rechnungen dann zur Prüfung eingereicht werden.»

Auch Daniel Graf, Mediensprecher Touring Club Schweiz (TCS), kennt die Problematik: «In den meisten Ländern muss die Rechnung direkt vor Ort bezahlt werden. Und zwar nicht nur bei ambulanten Behandlungen, sondern auch bei stationären Aufenthalten im Spital oder einer Klinik, die ja in den meisten Fällen teurer sind. Die normale Deckung unserer Krankenkassen ohne entsprechende Zusatzversicherung reicht selten aus für die Behandlungskosten. Darum garantieren wir Mitgliedern, die den ETI Schutzbrief mit Heilungskostenzusatz abgeschlossen haben, die Übernahme sämtlicher Behandlungs- und Spitalkosten.»

Für Mitglieder, die den ETI Schutzbrief ohne Heilungskostenzusatz oder keine entsprechende Zusatzversicherung einer Krankenkasse haben, schiesst der TCS bis 5000 Franken in Europa und bis 10‘000 Franken ausserhalb von Europa vor. Laut Graf würden die Krankenkassen in der Regel die Kosten nur dann vorschiessen, wenn eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Bei Unfallversicherungen lohne es sich abzuklären, wie die Deckung geregelt sei. Das UVG sehe keinen Vorschuss vor. «Also unbedingt schlau machen, damit man bei einem Unfall im Ausland nicht ein doppelt böses Erwachen erlebt», rät Graf.

Wer im Ausland im Spital landet, muss mit hohen Behandlungskosten rechnen. Bild: Pixabay.

Kreditkarte ist oft schon mit dem Mietwagen-Depot an der Limite

Ähnlich handhabt die ERV notwendige Vorauszahlungen. Denn die Spitäler versuchen gerne, die Kreditkarte des Patienten zu belasten. Aber in vielen Fällen sei die Limite der Kreditkarte bereits erreicht. Zum Beispiel wegen eines Depots für den Mietwagen. Der Kunde rufe in so einem Fall die Notrufzentrale (Medicall AG) an: «Wir prüfen die Versicherungsdeckung und die Personalien und gewähren bei kostspieligen Behandlungen durch unseren lokalen Agenten eine direkte Kostengutsprache ans Spital bis 5'000 Franken. In Ausnahmefällen sogar höher», sagt Tanner.

So müsse der Kunde entweder gar nichts vor Ort bezahlen oder lediglich den übersteigenden Betrag. Allerdings muss der Kunde in so einem Fall ein Formular unterschreiben, wonach er sich verpflichtet, die Kosten innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr an die ERV zurückzubezahlen. Die Belege und Rechnungen muss der Verunfallte bei seiner Krankenkasse oder Unfallversicherung einreichen und dort je nach Franchise die Kosten zurückfordern.

Noch deutlich umfassender sei die Arzt- und Spitalkosten weltweit Versicherung: Hier wird nicht nur ein Vorschuss, sondern auch eine, die limitierte Versicherungsleistung der Krankenkasse (zweifacher kantonalen Tarif) überschiessende Deckung gewährt. Gerade in Nordamerika, Asien und Ozeanien könne sich dies lohnen, wie Tanner sagt.

Schlau machen, damit man bei einem Unfall im Ausland nicht ein doppelt böses Erwachen erlebt

Andy Keller, Managing Director Helvetic Assistance, sagt: «Grundsätzlich ist es so, dass in den Ländern, wo der Kunde nur gegen Geld behandelt wird, die Helvetic Assistance einen Kostenvorschuss von bis zu 5000 Franken leistet. So kann garantiert werden, dass der Kunde in jedem Fall rasch und adäquat behandelt wird. Dies ist bei ambulanter wie auch stationärer Behandlung massgebend. Ein Paradebeispiel ist die USA, wo der Kunde nur dann behandelt wird, wenn auch die Kosten gedeckt sind. In Europa wird man mit Vorlage der Krankenkassenkarte überall behandelt, dies jedoch nur Allgemein. Das heisst, dass vor allem auch für Länder, wo in der allgemeinen Abteilung die Versorgung nicht so speziell gut ist, der Kunde mit einer zusätzlichen Auslandkrankenversicherung die Möglichkeit hat, sich privat behandeln zu lassen.» 

Die Allianz Global Assistance bietet für solche Fälle zwei Lösungen an, wie Mediensprecher Sandro Schwaerzler sagt: Bei der Private Medical Deckung übernehme die AGA im Nachgang zur gesetzlichen Versicherung (UVG, Krankenkasse) die Spitalkosten bis zur versicherten Summe. Die AGA garantiere hierbei die übersteigenden Kosten und nicht den Gesamtbetrag.

Bei der Reiseversicherung, bei der die Heilungskosten nicht integriert seien, biete die Allianz den Patienten nach einer stationären Behandlung die Möglichkeit, einen rückzahlbaren Vorschuss von maximal 5000 Franken zu gewähren.