Tourismuswelt

Tod im Ausland: Wer bezahlt die Rückführungskosten und was müssen Hinterbliebene tun? Bild: Fotolia.

Gute Frage Was passiert, wenn ein Schweizer in den Ferien stirbt?

Jährlich sterben über 200 Schweizer in den Ferien. Was müssen Angehörige in so einem Fall unternehmen?

«Leben ist immer lebensgefährlich» – das wusste schon Erich Kästner. Zum Leben gehört für viele auch das Reisen dazu. Und dementsprechend kommt es vor, dass Schweizer Touristen in den Ferien ums Leben kommen.

Die jüngste Statistik der in der Schweiz registrierten Todesfälle stammt aus dem Jahr 2016: Fast 65‘000 Todesfälle wurden damals innert eines Jahres verzeichnet. Der Touring Club Schweiz (TCS) organisiert nach eigenen Angaben jedes Jahr 80 bis 100 Rückführungen von verstorbenen Schweizern mit ETI-Schutzbrief aus dem Ausland. Der Reiseversicherer Allianz Global Assistance Schweiz betreute im letzten Jahr 120 Todesfälle im Ausland. Die effektive Anzahl Schweizer Reisender, die in den Ferien versterben, dürfte aufgrund dieser Hochrechnung deutlich über 200 Todesfälle pro Jahr liegen.

Aber was ist eigentlich genau zu tun, wenn jemand in den Ferien stirbt?

EDA empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung

Auf der Internetseite des EDA ist zu lesen: «Stirbt ein Schweizer Bürger im Ausland, werden die ausländischen Behörden die Schweizer Vertretung vor Ort informieren. Die Schweizer Botschaft oder das Konsulat meldet den Todesfall der Sektion Konsularischer Schutz beim EDA. Dieses Amt beauftragt die zuständige Kantonspolizei, den Angehörigen in der Schweiz die Todesnachricht persönlich zu überbringen. Bei einem Todesfall im Ausland kommt es auch vor, dass die Schweizer Angehörigen davon auf direktem Weg erfahren, z.B. durch Mitreisende oder durch das Krankenhaus.»

Grundsätzlich gilt: Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige, die im Ausland in eine Notlage geraten, können die schweizerischen Vertretungen um Rat und Hilfe angehen oder die Helpline des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) kontaktieren. Das EDA weist jedoch daraufhin, dass die Hilfeleistung erst zum Tragen kommt, wenn die Betroffenen alles Zumutbare versucht haben, um die Notlage selber organisatorisch oder finanziell zu überwinden. Betroffenen müssen also zunächst alle verfügbaren Anlaufstellen und Hilfsmöglichkeiten, darunter auch allfällige Reiseversicherungen, soweit als möglich selbständig in Anspruch nehmen.

Das EDA empfiehlt nachdrücklich, eine Reiseversicherung abzuschliessen, die die Kosten im Zusammenhang mit Rettung, medizinischer Behandlung, Repatriierung, Rückführung des Leichnams und Rechtsschutz übernimmt. Denn die Grundversicherung der Krankenkasse deckt solche Kosten im Ausland grösstenteils nicht ab. 

Die Reiseversicherung organisiert den Rücktransport

Hat der Verstorbene eine Reiseversicherung abgeschlossen, hilft diese umfassend. Angelo Eggli, CEO Allianz Global Assistance Schweiz, erklärt: «In solchen sehr belastenden Situationen kümmert sich unser speziell ausgebildetes Personal mit einem hohen Mass an Empathie und Mitgefühl um die Hinterbliebenen. Dabei unterstützen wir die Angehörigen, indem wir die notwendigen Papiere und eine Urne bzw. einen Sarg für den Transport des Verstorbenen beschaffen und schliesslich den Transport bis hin zum gewünschten Bestattungsort organisieren. Die damit verbundenen Kosten übernehmen wir vollumfänglich.» Die Reiseversicherung organisiert darüber hinaus auch die Rückreise der Angehörigen. 

Aufgepasst bei den Behandlungskosten

Nicht jede Grund- und Unfallversicherung kommt automatisch auch für Behandlungskosten im Ausland auf. Hier lohnt es sich, den eigenen Versicherungsschutz genau anzuschauen. Im Zweifelsfall kann eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Eggli sagt: «Falls der Verstorbene bei uns über eine Private Medical Deckung verfügt, welche zum Beispiel in unserem Reiseversicherungsprodukt Secure Trip Plus enthalten ist, übernehmen wir Behandlungskosten bis zu einer Million Schweizer Franken.»

Todesfälle auf Reisen werden beim TCS ähnlich gehandhabt: Für Inhaber eines ETI-Schutzbriefs, die während eines Aufenthaltes im In- oder Ausland mit mindestens einer Übernachtung ausserhalb des Wohnsitzes versterben, werden laut Mediensprecher Daniel Graf folgende Leistungen organisiert:

  • Rückführung des Verstorbenen oder der Asche an den Wohnort. Übernahme der Transportkosten sowie die zusätzlichen Kosten der Formalitäten im Ausland.
  • Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten der begünstigten Familienmitgliedern vor Ort. Zusätzliche Hotelkosten bei einem verlängerten Aufenthalt bis CHF 1000.— pro Begünstigten.
  • Zurverfügungstellung eines Fahrers für die Rückführung des vor Ort gebliebenen Fahrzeuges.
  • Übernahme der Kosten von zwei Angehörigen für die Reise vor Ort bis CHF 4000.— in Europa und CHF 6000.— ausserhalb Europas. Die Rückführung wird unter Einbezug und nach Abstimmung mit der Familie mit spezialisierten Leistungserbringern durchgeführt.

Nicht immer können die Wünsche der Hinterbliebenen berücksichtigt werden

Angelo Eggli weist daraufhin: «Bei einem Todesfall im Ausland gilt es immer, die lokale Gesetzgebung zu berücksichtigen. Falls also beispielsweise der Wunsch der Familie darin besteht, dass eine Kremation vor Ort erfolgt, kann dem Wunsch aufgrund von religiösen Gegebenheiten vor Ort nicht in jedem Fall entsprochen werden.»

Speziell zu beachten gelte ebenfalls, dass die zur Identifikation notwendigen Papiere (Pass oder ID) stets beim Verstorbenen bleiben müssen und nicht separat nach Hause mitgenommen werden könnten.

(LVE)