Tourismuswelt

Geht es nach André Lüthi, sollen künftig auch die Einzelleistungen im Reisebüro abgesichert sein. Bild: TN

«Wir brauchen ein Reisegesetz, kein Pauschalreisegesetz»

Gregor Waser

André Lüthi, SRV-Fachexperte Politik, hat mit der Motion Markwalder einen wichtigen Etappensieg verbucht. Doch jetzt strebt er ein Reisegesetz an, das auch Einzelleistungen absichert.

Wenn sich am Freitag die Reisebranche in Tel Aviv zur 90. Generalversammlung des Schweizer Reise-Verbands (SRV) trifft, werden die Vorstandsmitglieder in ihren Reden das Jahr Revue passieren lassen. Grund zur Freude wird André Lüthi haben. Der Fachexperte Politik und Globetrotter-Group-CEO kann auf einen erfolgreichen Weg durch die Mühlen von Bern zurückblicken – die Motion Markwalder, die Sanktionen für Reisebüros ohne Kundengeldabsicherung vorsieht, hat die Hürden des National- und Ständerats gemeistert und wird sich nun in einer Gesetzesänderung niederschlagen.

«An der SRV-GV werde ich den Termin bekanntgeben können, wann sich die Reisebranche mit dem Bundesamt für Justiz trifft, um die Sanktionen zu diskutieren», sagt André Lüthi zu travelnews.ch. Mit am Tisch werden neben dem SRV auch STAR und TPA sein, die ebenfalls eine Kundengeldabsicherung anbieten. Das Bundesamt für Justiz wird sich die Vorschläge und möglichen Lösungsansätze anhören, beurteilen, was juristisch möglich ist, eigene Vorschläge einbringen und gemeinsam mit den Vertretern der Reisebranche die Gesetzesänderung angehen.

«Es gibt verschiedene Optionen», sagt André Lüthi, «das naheliegendste ist eine Busse, die auf eine vorher ausgesprochene Verwarnung folgt.» Andiskutiert worden sei zudem eine Lizenz: «Eine solche erachte ich aber als eher schwierig. Das würde eine administrative Grossarbeit mit sich bringen.» Auf den Zeitplan angesprochen, bis wann die Gesetzesänderung steht, nennt Lüthi ein erwünschtes Zeitfenster von eineinhalb bis zwei Jahren.

«Auch Einzelleistungen absichern»

Doch mit dieser Gesetzesänderung gibt sich Lüthi noch nicht zufrieden. Wie er preisgibt, werde er am Freitag an der SRV-GV die Idee eines Reisegesetzes präsentieren: «Denn solange ein Reisebüro nur Einzelbausteine verkauft, braucht es weiterhin keine Kundengeldabsicherung. Das Pauschalreisegesetz ist nicht mehr zeitgemäss.» Die Reisebranche habe sich in den letzten 15 Jahren stark verändert. Die Grenzen zwischen Veranstalter und Vermittler seien verschmolzen. «Jedes Reisebüro wird hin und wieder zum Reiseveranstalter, die Digitalisierung hats möglich gemacht».

André Lüthis Forderung lautet: «Es braucht ein Reisegesetz, nicht ein Pauschalreisegesetz». Wenn ein Kunde einen Flug bucht oder separat ein Hotel, das Geld im Voraus begleicht und das Reisebüro dann Konkurs geht, auch dann müsse das Geld abgesichert sein. Es herrsche derzeit bei den Konsumenten eine grosse Konfusion, was nun eine Pauschalreise ist und was nicht. Auch innerhalb der Branche flamme diese Diskussion stets wieder auf.

«Wenn man das Reisebüro betritt, sich beraten lässt und etwas bucht, dann käme mit einem Reisegesetz, das auch Einzelleistungen absichert, gar keine Diskussion auf», sagt Lüthi. Zudem unterstreicht er den daraus hervorgehenden Vorteil für Reisebüros: «Ein solches Reisegesetz gäbe dem Kunden die Gewissheit, dass er bei einer Buchung im Reisebüro immer abgesichert ist, was er bei einer Pauschalreise ja bereits ist – im Gegensatz zur Buchung direkt bei der Airline.»

Er sei sich bewusst, dass diese Idee in der Reisebranche nicht nur Freude auslösen werde. Doch für das Image der Reisebranche, wäre dieser Schritt essentiell, findet Lüthi, nachdem es auch in diesem Jahr wieder zu vier Reisebüro-Konkursen gekommen ist. Dass eines Tages die Airlines dazu zu bringen sind, sich selber für den Konkursfall abzusichern, daran glaubt Lüthi nicht, deren Lobby sei zu gross. Jetzt will er die Branche und den SRV-Vorstand dazu bringen, die Zügel selber in die Hand zu nehmen.