Tourismuswelt

Luzerner Tourismuszone: Ein Fall fürs Bundesgericht

Das Hotel Schweizerhof hat eine Beschwerde gegen die Bau- und Zonenordnung weitergezogen.

Die geplante und vom Luzerner Stimmvolk deutlich gutgeheissene Tourismuszone ist Teil der revidierten Bau- und Zonenordnung der Stadt und besagt, dass Hotels an Luzerns schönster Lage direkt am See nicht zu Apartments und Büros umgenutzt werden dürfen. «Schweizerhof»-Mitinhaber Patrick Hauser gab bekannt, dass die Beschwerde gegen die Bau- und Zonenordnung ans oberste Schweizer Gericht weitergezogen wurde. Am 9. November wird der Fall dort behandelt.

Die Zone soll dafür sorgen, dass weiterhin lediglich Hotels, Restaurants und Casinos dort ihre Pforten öffnen dürfen. Kommt die Beschwerde des «Schweizerhof» durch, könnten künftig zwanzig Prozent der Fläche fürs Wohnen und Arbeiten verwendet werden. Zur geplanten Tourismuszone gehören neben dem Schweizerhof auch das Hotel Palace, das Haus National, die Superior-Hotels Hermitage und Montana, das Château Gütsch und das Europe, das 3-Sterne-Hotel Seeburg sowie die Hotels Casino und Schlösschen Utenberg und das Seerestaurant Tivoli.

Hauser sagt gegenüber Medien, dass er die Tourismuszone als unfair empfinde, weil damit nicht alle Hotels in der Stadt gleich behandelt würden. Man habe für den «Schweizerhof» momentan zwar keine Absichten, aus dem Hotel Wohnungen zu machen, aber künftige Generationen sollten die Möglichkeit zur Umnutzung wahrnehmen können.

(TN)